06.02.2012, 14:07:54 Uhr

Vier Beispiele, viermal geht die Stadtverwaltung unterschiedlich vor – oder doch nicht?

Stellplätze in Rottweil: gefühlte Ungleichbehandlung

Von Peter Arnegger


ROTTWEIL - 60.000 Euro – das ist kein Pappenstiel. So eine Summe will erwirtschaftet werden. Vor allem, wenn es einen überhaupt nicht weiterbringt, wenn man das Geld sozusagen für nichts und wieder nichts ausgibt. Jens von Stamm geht das zurzeit so – in rund vier Jahren muss er zwölf Pkw-Stellplätze zahlen, ablösen, und bekommt nichts dafür. Das Geld hat er nicht übrig, das macht ihm jetzt schon Sorgen. Anderen wie dem Alpenverein, dem Jugendherbergsbetreiber und den Bauherren des Altenheims am Nägelesgraben scheint die Stadt die Stellplätze zu schenken. Jenen gönnt‘s von Stamm von Herzen. Er hätte diese Vergünstigung allerdings auch gerne erhalten


Die Espressotasse steht auf dem Tisch, von Stamm gönnt sich geschwind einen Blick von der Empore des Markhallenca fés in Rottweil. Ein Blick, der über die Stände seiner Mieter streift, unter der auf seine Kosten sanierten Decke entlang. Von Stamm wirkt unruhig. Ihn drücken Geldsorgen. Denn die Markthalle, so betriebsam sie morgens und zur Mittagszeit ist, sie wirft noch nichts ab, sie liegt ihrem Eigentümer auf der Tasche, monatlich mit bis zu 2000 Euro. Aber das ist ja nicht von Stamms einzige Sorge.

In vier Jahren muss er zwölf Stellplätze vorweisen für die Kunden der Marktleute in seiner Halle und für die Cafébesucher. Das wird er nicht können, denn auf seinem Grundstück gibt es nicht genügend Fläche. Deshalb soll er die Stellplätze eben bezahlen. Ablösen, wie das heißt. Das lässt die Bauordnung zu siehe Info. Deshalb hat die Stadtverwaltung den Preis für die zwölf Stellplätze festgelegt, vor Jahren schon: 60.000 Euro, 5000 pro Stück. Und der Gemeinderat hat von Stamm diese Summe gestundet, weil von Anfang an klar war: Wer die Markhalle kauft, dieses riesige Gebäude, das der Volksmund gern auch „Möbelwagen“ nennt, wer sein Geld da reinsteckt für die Sanierung, der kann nicht zusätzlich noch 60.000 Euro schultern, es sei denn er ist Krösus.

Von Stamm, gebürtiger Kieler, ist kein Krösus. Was er hat, steckt nun im Gemäuer Markthalle. Das wird auch in vier Jahren noch so sein, deshalb versucht von Stamm bereits heute, von der Stellplatzlast loszukommen. Er hat sich dazu einfach in Rottweil umgeschaut, und Beispiele dafür gefunden, dass Investoren beileibe nicht immer zahlen müssen. Dass er vielleicht der einzige weit und breit ist, der zahlen muss.

Beispiel eins: Der Deutsche Alpenverein plant drau- ßen beim Freibad eine neue Kletterhalle. Die Stadt spendiert ihm eine Zufahrt und verzichtet auf die Ausweisung beziehungsweise auf die Ablöse eigener Stellplätze durch den Verein.

Beispiel zwei: Für die in der ehemaligen Polizeidirektion entstehende Jugendherberge mit 140 Betten müssen nur elf Stellplätze für Autos eingeplant werden, lächerlich wenig, wie von Stamm findet.

Beispiel drei: Für das in direkter Nachbarschaft der Jugendherberge gelegene Altenheim, das zurzeit von der Vinzenz-von-Paul-Hospital gGmbH gebaut wird, müssen acht Stellplätze ausgewiesen werden, bei 100 Betten im Haus und einer Menge Besuchern sonntags. Natürlich ist dort ein öffentlicher Parkplatz gleich um die Ecke, der „Eisplatz“. Dort werden aber auch die Jugendherbergsbesucher parken, und er ist jetzt schon stark frequentiert, wie unlängst eine Parkplatzstudie ergeben hat.

Beispiel vier ist alt, und keiner weiß mehr genau, ob das tatsächlich stimmt. Es betrifft die „Villa Duttenhofer“: Für den angebauten Pavillon und seine 70 Sitzplätze musste der Betreiber angeblich keine zusätzlichen Stellplätze ausweisen oder ablösen. Von Stamm, dem Rottweiler Stadträte dieses Beispiel erzählt haben, würde das nicht unbedingt verstehen.

Aus dem Bauamt dazu heute: Auskunftsfreude, aber nur zu den aktuellen Projekten. Bauamtsleiter Lothar Huber macht keine Angaben zur „Villa“. Die fällt schließlich in den Wirkungsbereich seines VorVorgängers und zudem eines anderen Gemeinderats und eines anderen Oberbürgermeisters als heute. Huber aber nimmt sich ausgiebig Zeit für den Versuch, gegenüber der NRWZ die Hintergründe aufzuzeigen: „Grundsätzlich sind im Sinne der Landes-Bauordnung für jedes Bauvorhaben die ‚notwendigen Stellplätze‘ auf dem Baugrundstück, auf einem anderen Grundstück in zumutbarer Entfernung oder – mit Zustimmung der Gemeinde – auf einem anderen Grundstück in der Gemeinde herzustellen.“ Deshalb sei in jedem einzelnen Fall geprüft worden, wie viele Stellplätze entstehen müssten und wo diese angelegt werden sollen.

Die Stadt kommt zum Schluss: „Die von der NRWZ genannten Beispiele sind nicht direkt vergleichbar.“

Beispiel eins, das Kletterzentrum des Alpenvereins. Für die Kletterhalle sei ein Nachweis einer ausreichenden Zahl von Stellplätzen auf dem Baugrundstück nicht möglich, so Huber. „Da in diesem Bereich genügend öffentliche Parkplätze vorhanden sind und sich aus der zusätzlich geplanten Nutzung voraussichtlich keine Überlastung und kein Verdrängungseffekt ergeben werden“, sei angedacht, im Sinne der Landes-Bauordnung „die notwendigen Stellplätze auf dem angrenzenden öffentlichen Parkplatz nachzuweisen und durch Baulast entsprechend zu sichern.“ Auf Deutsch: Die Besucher der Kletterhalle können auf dem nahegelegenen öffentlichen Parkplatz parken. „Wichtige Voraussetzung dafür ist natürlich, dass die entsprechenden Parkplätze nicht bereits anderen Nutzungen zugeordnet sind. Dabei wird selbstverständlich auch das planerische und öffentliche Interesse an einer sinnvollen Zuordnung der geplanten Sport- und Freizeiteinrichtung zu den dort bereits vorhandenen Angeboten berücksichtigt“, erklärt Huber.

Beispiel zwei, die Jugendherberge. Dort, sagt Huber, „berechnet sich die Zahl der Stellplätze wie folgt: Es sind aufgrund der gesetzlichen Vorgaben elf Stellplätze gefordert. Für je zehn Betten muss einer nachgewiesen werden. Bei 144 Betten sind das 14 Stellplätze.“ Da die Jugendherberge verkehrsgünstig an den Öffentlichen Nahverkehr angebunden sei, reduziere sich die Zahl auf elf – je besser das geplante Gebäude an den Nahverkehr angeschlossen ist, desto weniger Stellplätze müssen ausgewiesen werden. Geplant seien zwölf Stellplätze direkt am Gebäude.

Beispiel drei. „Beim Altenheim am Nägelesgraben werden 100 Heimplätze geplant“, berichtet der Bauamtsleiter. Dementsprechend sei der Nachweis von acht Stellplätzen erforderlich – bei einem Stellplatz je zehn Betten, abzüglich Öffentlicher Nahverkehr. „Geplant werden elf Stellplätze, sagt Huber.

Beispiel vier, die „Villa Duttenhofer“. Dazu gibt es heute keine Antworten mehr von der Stadtverwaltung.

Beispiel fünf. Das ist doch irgendwie ähnlich den genannten Beispielen und betrifft die Markthalle. Weil doch gleich über die Straße, in direkter Nachbarschaft, ein großer öffentlicher Parkplatz liegt – wie beim Kletterzentrum und bei der Jugendherberge und beim Altenheim auch –, müsste doch von Stamm als Markhalleneigentümer ebenfalls ungeschoren davon kommen. Dem erteilt die Stadt allerdings eine Absage: „Bei der Einrichtung und Umnutzung der Markthalle, wo der Stellplatznachweis auf eigenem Grundstück nicht möglich war, wurde seinerzeit ein Stellplatznachweis auf dem benachbarten Postareal angestrebt“, berichtet Huber.

„Nachdem sich das – kurzfristig – nicht umsetzen ließ, wurde der Stellplatznachweis befristet ausgesetzt, um die beabsichtigte Nutzung nicht zu gefährden.“ Bis in vier Jahren läuft diese Frist.

Am liebsten wäre es der Stadt, von Stamm würde die geforderten zwölf Stellplätze dann ausweisen, sie erachtet das Ablösemodell, bei dem er 60.000 Euro überweist, als zweitbeste Lösung, so sieht es auch die Landes-Bauordnung, die will, dass lieber gebaut wird, als bezahlt. Für die Stadt aber ist ganz klar: „Die Großsche Wiese muss auch künftig als wichtiger öffentlicher Parkplatz für die Besucher und Beschäftigten der Stadt genutzt werden können.“ Sagt Bauamtschef Huber. Eine Absage an von Stamm, dort werden seine Stellplätze nicht ausgewiesen werden können.

Was hat die Kletterhalle, was meine Markthalle nicht hat, fragt sich von Stamm nach dieser Antwort sinngemäß. Huber antwortet: „Im Bereich zwischen Sportanlagen, Stadthalle und Aquasol sind mehr als 800 Parkplätze für die verschiedenen Nutzungen vorhanden. Baurechtlich notwendig sind für die vorhandenen Einrichtungen derzeit 730 Stellplätze, so dass noch ausreichend Parkplätze verfügbar sind.“ Die Kletterhalle habe voraussichtlich einen Bedarf von 17 Stellplätzen, „die problemlos unterzubringen sind“, so Huber. „Dabei spielt die konkrete Stellplatznutzung im Einzelnen keine Rolle, das heißt, die Parkplätze müssen nicht für die einzelnen Nutzergruppen reserviert werden, so dass die wechselnde Intensität der Nutzung sinnvoll aufgefangen werden kann.“

Was bei von Stamm damit ankommt: Die Stadtverwaltung verfährt einerseits gesetzeskonform. Andererseits lässt sich auch jede Ausnahme von der Regel nachvollziehbar begründen. Und ihm hat man bislang die Stellplatzablöse gestundet, immerhin, aber in vier Jahren kommt das Problem auf ihn zu. „Massiv“, wie er über die Espressotasse hinweg sinniert.

Derweil werden im Stadtrat Stimmen laut, die ein grundsätzliches Nachdenken übers städtische Verfahren mit Stellplätzen fordern. Vor allem die Freien Wähler scheint das Problem zu beschäftigen. Das laufe nicht optimal mit den Stellplätzen, sagt etwa Stadtrat Jörg Stauss. Und weiter: „Ich bin absolut der Meinung, dass über die Stellplatzablöse generell nachgedacht werden muss.“

Städte wie beispielsweise Meßkirch hätten die Stellplatzablöse auf ein Minimum von 100 Euro reduziert und danach eine Investitionsfreudigkeit feststellen können. Stimmt grundsätzlich (siehe Info) – dort war man der Ansicht, dass die zuvor geforderte Ablöse von bis zu 4000 Euro pro Stellplatz Investoren abschrecke. Oder Bauwillige: Diese so genannte Stellplatzablöse ist schließlich auch von Häuslebauern zu zahlen.

„Weiterhin an dieser jetzt in Rottweil geltenden Regelung festzuhalten, ist nach meiner Meinung für viele betroffenen Bürger hauptsächlich kleinerer Bauvorhaben nicht nachvollziehbar“, urteilt Stauss. Es geht ihm darum, dass das „Gefühl der Gleichbehandlung aller Bauvorhaben“ abhanden kommen könne. „Das Stellplatzrumgeschubse sollte nicht mehr so gehandhabt werden“, sagt Stauss.

Von dem einen verlangt die Stadt also Geld. Und was macht sie damit? Tobias Hermann, Pressesprecher der Stadt, teilt mit: „Die Einnahmen wurden zum Teil der Stellplatzrücklage zugeführt oder zur Finanzierung des Ausbaus von Parkplätzen verwendet. Die Stellplatzrücklage hat zum 31. Dezember 2011 einen Stand von 268.089 Euro. Hierbei handelt es sich um eine zweckgebundene Rücklage, die nur zum Schaffen von Parkraum genutzt werden kann.“

Für den gebürtigen Kieler Jens von Stamm bleibt‘s erstmal bei der städtischen Forderung, in vier Jahren ist sie fällig. Wenngleich die geforderte Summe etwa dem Doppelten seiner Jahreseinnahmen in der immer noch nicht profitablen Halle entspricht. „Da bin ich selbst schuld“, sagt von Stamm. Der Espresso ist nur noch lauwarm.


Info: Die Landes-Bauordnung. „Bei der Berechnung der erforderlichen Zahl der Stellplätze ist die Stadt Rottweil an die Landes-Bauordnung und die Verwaltungsvorschrift Stellplätze gebunden“, teilt die Stadtverwaltung Rottweil mit. In dieser wird je nach Nutzungsart und Größe des Objekts vorgegeben, wie viele Stellplätze nachzuweisen sind. Der Gesetzgeber gibt bei der Zahl der notwendigen Zahl der Stellplätze allgemein gesprochen somit das unterste Limit vor und überlässt das Weitere dem Bauherrn. „Genau diese Mindestanforderungen sind es, die wir vom Bauherrn überhaupt verlangen können. Hier gibt der Gesetzgeber den Rahmen vor“, so die Stadtverwaltung Zu beachten sei ferner, dass je nach Vorhaben unterschiedliche Zahlen gefordert sind. So sei die Anzahl der notwendigen Stellplätze bei Jugendherbergen oder Altersheimen relativ gering, beispielsweise bei Gaststätten oder Einkaufsläden höher. Zudem werden verschiedene Bezugspunkte je nach Art der Nutzung genommen. Bei einer Gaststätte ist beispielsweise die Größe des Gastraumes entscheidend, bei einem Altenheim die Anzahl der Heimplätze und bei einer Jugendherberge die Zahl der Betten. „Auch der Umfang des öffentlichen Nahverkehrs um ein Objekt herum ist von Bedeutung und kann die Zahl der notwendigen Stellplätze verringern“, so die Stadt. Je besser die ÖPNV-Anbindung ist, desto geringer ist die Zahl der notwendigen Stellplätze. „Lassen sich notwendige Stellplätze oder Garagen nach Absatz nicht oder nur unter großen Schwierigkeiten herstellen, kann die Baurechtsbehörde mit Zustimmung der Gemeinde zur Erfüllung der Stellplatzverpflichtung zulassen, daß der Bauherr einen Geldbetrag an die Gemeinde zahlt“, sieht die Landes-Bauordnung (LBO) zudem vor. Die Stadt muss nach der LBO mit den durch die StellplatzAblöse erzielten Einnahmen öffentliche Parkplätze schaffen und auch instand halten. In der LBO ist geregelt, dass jede Gemeinde die Höhe der Ablösesumme selber festlegt, so kommt es zu starken Diskrepanzen zwischen den Gemeinden. Für Wohngebäude gilt, dass je Wohnung ein Stellplatz geschaffen werden muss. Für Unternehmen und Geschäfte sind die Vorschriften nicht präzise, sondern es gilt das Prinzip einer ordnungsgemäßen Nutzung unter Berücksichtigung des öffentlichen Nahverkehrs.


Siehe Kommentar: Äpfel sind auch nur Birnen.


Info: So macht's Meßkirch: Im Februar 2008 lautete der Beschluss des Gemeinderats Meßkirch: Die Stadt verlangt künftig nur noch 100 Euro pro abzulösendem Stellplatz. Zuvor mussten Investoren und Häuslebauer weit mehr zahlen, 4000 Euro in der Stadt und 3000 in den Ortsteilen, pro Stück. Damit sollten vor allem Investitionen in der Meßkircher Innenstadt erleichtert werden, hat Bürgermeister Arne Zwick seinerzeit das Vorgehen begründet. Heute, drei Jahre später, zieht Hauptamtsleiter Matthias Henle kein überschwängliches Fazit. Vor allem aber Gastronomen hätte die Entscheidung, in Meßkirch zu investieren, erleichtert werden können, sagt er im Gespräch mit der NRWZ. Die 8200-Einwohner-Stadt habe nach der Marketingentscheidung des Stadtrats zwar keinen Investitionsboom erlebt, doch nennt Henle zwei innerstädtische gastronomische Projekte, die es bei ursprücnglicher Höhe der Ablöse für mangels Fläche nicht ausweisbare Parkplätze nicht gegeben hätte. In Meßkirch, das sich vor allem touristisch positionieren will und Interesse an einer florierenden Gastronomie hat, „sei zurzeit einiges am Brodeln, einiges am Werden“, so Henle. Da sei es gut, wenn der Punkt Stellplätze abgehakt werden könne und der Investor nicht das Gefühl bekomme, dass ihm immer noch eine zusätzliche Gebühr aufgebrummt werden soll, bis er die Grätsche macht. Rottweil aber Tipps geben zu wollen, das traut sich Henle nicht. Die beiden Städte seien nicht vergleichbar, sagt er. Und es ginge hier um mehr Geld: „In Rottweil wird bei der Stellplatzablöse mehr umgesetzt als in Meßkirch“, sagt Henle, „da ist der Verlust auch grö- ßer.“ In seiner Stadt ging es 2008 um 70.000 Euro Einnahmen – innerhalb15 Jahren. In Rottweil waren das in 14 Jahren rund 133.000 Euro.


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