ROTTWEIL - 60.000 Euro – das ist kein Pappenstiel. So eine Summe will erwirtschaftet
werden. Vor allem, wenn es einen überhaupt
nicht weiterbringt, wenn man das Geld sozusagen für nichts und wieder nichts ausgibt. Jens
von Stamm geht das zurzeit so – in rund vier
Jahren muss er zwölf Pkw-Stellplätze zahlen,
ablösen, und bekommt nichts dafür. Das Geld
hat er nicht übrig, das macht ihm jetzt schon
Sorgen. Anderen wie dem Alpenverein, dem Jugendherbergsbetreiber und den Bauherren des
Altenheims am Nägelesgraben scheint die Stadt
die Stellplätze zu schenken. Jenen gönnt‘s von
Stamm von Herzen. Er hätte diese Vergünstigung allerdings auch gerne erhalten
Die Espressotasse steht auf dem
Tisch, von Stamm gönnt sich
geschwind einen Blick von der
Empore des Markhallenca
fés in Rottweil. Ein Blick, der
über die Stände seiner Mieter
streift, unter der auf seine Kosten sanierten Decke entlang. Von Stamm wirkt unruhig. Ihn
drücken Geldsorgen. Denn
die Markthalle, so betriebsam
sie morgens und zur Mittagszeit ist, sie wirft noch nichts ab, sie liegt ihrem Eigentümer
auf der Tasche, monatlich mit
bis zu 2000 Euro. Aber das ist
ja nicht von Stamms einzige
Sorge.
In vier Jahren muss er zwölf
Stellplätze vorweisen für die
Kunden der Marktleute in
seiner Halle und für die Cafébesucher. Das wird er nicht können, denn auf seinem
Grundstück gibt es nicht genügend Fläche. Deshalb soll er die Stellplätze eben bezahlen. Ablösen, wie das heißt.
Das lässt die Bauordnung zu
siehe Info. Deshalb hat
die Stadtverwaltung den Preis
für die zwölf Stellplätze festgelegt, vor Jahren schon: 60.000
Euro, 5000 pro Stück. Und der
Gemeinderat hat von Stamm
diese Summe gestundet, weil
von Anfang an klar war: Wer
die Markhalle kauft, dieses riesige Gebäude, das der Volksmund gern auch „Möbelwagen“ nennt, wer sein Geld da
reinsteckt für die Sanierung,
der kann nicht zusätzlich noch
60.000 Euro schultern, es sei
denn er ist Krösus.
Von Stamm, gebürtiger
Kieler, ist kein Krösus. Was
er hat, steckt nun im Gemäuer Markthalle. Das wird auch
in vier Jahren noch so sein,
deshalb versucht von Stamm
bereits heute, von der Stellplatzlast loszukommen. Er hat
sich dazu einfach in Rottweil
umgeschaut, und Beispiele dafür gefunden, dass Investoren
beileibe nicht immer zahlen
müssen. Dass er vielleicht der
einzige weit und breit ist, der
zahlen muss.
Beispiel eins: Der Deutsche Alpenverein plant drau-
ßen beim Freibad eine neue
Kletterhalle. Die Stadt spendiert ihm eine Zufahrt und
verzichtet auf die Ausweisung
beziehungsweise auf die Ablöse eigener Stellplätze durch
den Verein.
Beispiel zwei: Für die in
der ehemaligen Polizeidirektion entstehende Jugendherberge mit 140 Betten müssen nur elf Stellplätze für Autos
eingeplant werden, lächerlich
wenig, wie von Stamm findet.
Beispiel drei: Für das in
direkter Nachbarschaft der
Jugendherberge gelegene
Altenheim, das zurzeit von
der Vinzenz-von-Paul-Hospital gGmbH gebaut wird,
müssen acht Stellplätze ausgewiesen werden, bei 100 Betten im Haus und einer Menge
Besuchern sonntags. Natürlich
ist dort ein öffentlicher Parkplatz gleich um die Ecke, der
„Eisplatz“. Dort werden aber
auch die Jugendherbergsbesucher parken, und er ist jetzt
schon stark frequentiert, wie
unlängst eine Parkplatzstudie
ergeben hat.
Beispiel vier ist alt, und
keiner weiß mehr genau, ob
das tatsächlich stimmt. Es
betrifft die „Villa Duttenhofer“: Für den angebauten
Pavillon und seine 70 Sitzplätze musste der Betreiber
angeblich keine zusätzlichen
Stellplätze ausweisen oder ablösen. Von Stamm, dem Rottweiler Stadträte dieses Beispiel
erzählt haben, würde das nicht
unbedingt verstehen.
Aus dem Bauamt dazu heute: Auskunftsfreude, aber nur
zu den aktuellen Projekten.
Bauamtsleiter Lothar Huber
macht keine Angaben zur „Villa“. Die fällt schließlich in den
Wirkungsbereich seines VorVorgängers und zudem eines
anderen Gemeinderats und
eines anderen Oberbürgermeisters als heute. Huber aber
nimmt sich ausgiebig Zeit für
den Versuch, gegenüber der
NRWZ die Hintergründe aufzuzeigen: „Grundsätzlich sind
im Sinne der Landes-Bauordnung für jedes Bauvorhaben
die ‚notwendigen Stellplätze‘
auf dem Baugrundstück, auf
einem anderen Grundstück in
zumutbarer Entfernung oder
– mit Zustimmung der Gemeinde – auf einem anderen
Grundstück in der Gemeinde
herzustellen.“ Deshalb sei in
jedem einzelnen Fall geprüft
worden, wie viele Stellplätze entstehen müssten und wo
diese angelegt werden sollen.
Die Stadt kommt zum Schluss:
„Die von der NRWZ genannten Beispiele sind nicht direkt
vergleichbar.“
Beispiel eins, das Kletterzentrum des Alpenvereins. Für die Kletterhalle sei ein Nachweis einer
ausreichenden Zahl von Stellplätzen auf dem Baugrundstück nicht möglich, so
Huber. „Da in diesem Bereich
genügend öffentliche Parkplätze vorhanden sind und sich
aus der zusätzlich geplanten
Nutzung voraussichtlich keine
Überlastung und kein Verdrängungseffekt ergeben werden“,
sei angedacht, im Sinne der
Landes-Bauordnung „die notwendigen Stellplätze auf dem
angrenzenden öffentlichen
Parkplatz nachzuweisen und
durch Baulast entsprechend
zu sichern.“ Auf Deutsch: Die
Besucher der Kletterhalle können auf dem nahegelegenen
öffentlichen Parkplatz parken.
„Wichtige Voraussetzung dafür ist natürlich, dass die entsprechenden Parkplätze nicht
bereits anderen Nutzungen
zugeordnet sind. Dabei wird
selbstverständlich auch das
planerische und öffentliche Interesse an einer sinnvollen Zuordnung der geplanten Sport-
und Freizeiteinrichtung zu
den dort bereits vorhandenen
Angeboten berücksichtigt“,
erklärt Huber.
Beispiel zwei, die Jugendherberge. Dort, sagt Huber,
„berechnet sich die Zahl der
Stellplätze wie folgt: Es sind
aufgrund der gesetzlichen Vorgaben elf Stellplätze gefordert.
Für je zehn Betten muss einer
nachgewiesen werden. Bei 144
Betten sind das 14 Stellplätze.“
Da die Jugendherberge verkehrsgünstig an den Öffentlichen Nahverkehr angebunden sei, reduziere sich die Zahl
auf elf – je besser das geplante
Gebäude an den Nahverkehr
angeschlossen ist, desto weniger Stellplätze müssen ausgewiesen werden. Geplant seien
zwölf Stellplätze direkt am
Gebäude.
Beispiel drei. „Beim Altenheim am Nägelesgraben
werden 100 Heimplätze
geplant“, berichtet der Bauamtsleiter. Dementsprechend
sei der Nachweis von acht
Stellplätzen erforderlich – bei
einem Stellplatz je zehn Betten, abzüglich Öffentlicher
Nahverkehr. „Geplant werden
elf Stellplätze, sagt Huber.
Beispiel vier, die „Villa
Duttenhofer“. Dazu gibt es
heute keine Antworten mehr
von der Stadtverwaltung.
Beispiel fünf. Das ist doch
irgendwie ähnlich den genannten Beispielen und betrifft die Markthalle. Weil
doch gleich über die Straße,
in direkter Nachbarschaft, ein
großer öffentlicher Parkplatz
liegt – wie beim Kletterzentrum und bei der Jugendherberge und beim Altenheim
auch –, müsste doch von
Stamm als Markhalleneigentümer ebenfalls ungeschoren
davon kommen. Dem erteilt
die Stadt allerdings eine Absage: „Bei der Einrichtung und
Umnutzung der Markthalle,
wo der Stellplatznachweis auf
eigenem Grundstück nicht
möglich war, wurde seinerzeit ein Stellplatznachweis auf
dem benachbarten Postareal
angestrebt“, berichtet Huber.
„Nachdem sich das – kurzfristig – nicht umsetzen ließ,
wurde der Stellplatznachweis
befristet ausgesetzt, um die beabsichtigte Nutzung nicht zu
gefährden.“ Bis in vier Jahren
läuft diese Frist.
Am liebsten
wäre es der Stadt, von Stamm
würde die geforderten zwölf
Stellplätze dann ausweisen, sie
erachtet das Ablösemodell, bei
dem er 60.000 Euro überweist,
als zweitbeste Lösung, so sieht
es auch die Landes-Bauordnung, die will, dass lieber gebaut wird, als bezahlt.
Für die Stadt aber ist ganz
klar: „Die Großsche Wiese
muss auch künftig als wichtiger öffentlicher Parkplatz
für die Besucher und Beschäftigten der Stadt genutzt werden können.“ Sagt Bauamtschef Huber. Eine Absage an
von Stamm, dort werden seine
Stellplätze nicht ausgewiesen
werden können.
Was hat die Kletterhalle,
was meine Markthalle nicht
hat, fragt sich von Stamm nach
dieser Antwort sinngemäß.
Huber antwortet: „Im Bereich zwischen Sportanlagen,
Stadthalle und Aquasol sind
mehr als 800 Parkplätze für
die verschiedenen Nutzungen
vorhanden. Baurechtlich notwendig sind für die vorhandenen Einrichtungen derzeit
730 Stellplätze, so dass noch
ausreichend Parkplätze verfügbar sind.“
Die Kletterhalle habe
voraussichtlich einen Bedarf
von 17 Stellplätzen, „die problemlos unterzubringen sind“,
so Huber. „Dabei spielt die
konkrete Stellplatznutzung
im Einzelnen keine Rolle, das
heißt, die Parkplätze müssen
nicht für die einzelnen Nutzergruppen reserviert werden,
so dass die wechselnde Intensität der Nutzung sinnvoll aufgefangen werden kann.“
Was bei von Stamm damit
ankommt: Die Stadtverwaltung verfährt einerseits gesetzeskonform. Andererseits lässt
sich auch jede Ausnahme von
der Regel nachvollziehbar begründen. Und ihm hat man bislang die Stellplatzablöse
gestundet, immerhin, aber in
vier Jahren kommt das Problem auf ihn zu. „Massiv“, wie
er über die Espressotasse hinweg sinniert.
Derweil werden im Stadtrat
Stimmen laut, die ein grundsätzliches Nachdenken übers
städtische Verfahren mit Stellplätzen fordern. Vor allem die
Freien Wähler scheint das
Problem zu beschäftigen. Das
laufe nicht optimal mit den
Stellplätzen, sagt etwa Stadtrat Jörg Stauss. Und weiter:
„Ich bin absolut der Meinung,
dass über die Stellplatzablöse
generell nachgedacht werden
muss.“
Städte wie beispielsweise Meßkirch hätten die
Stellplatzablöse auf ein Minimum von 100 Euro reduziert
und danach eine Investitionsfreudigkeit feststellen können.
Stimmt grundsätzlich (siehe
Info) – dort war man der
Ansicht, dass die zuvor geforderte Ablöse von bis zu 4000
Euro pro Stellplatz Investoren
abschrecke. Oder Bauwillige:
Diese so genannte Stellplatzablöse ist schließlich auch von
Häuslebauern zu zahlen.
„Weiterhin an dieser jetzt in
Rottweil geltenden Regelung
festzuhalten, ist nach meiner
Meinung für viele betroffenen
Bürger hauptsächlich kleinerer
Bauvorhaben nicht nachvollziehbar“, urteilt Stauss. Es
geht ihm darum, dass das „Gefühl der Gleichbehandlung
aller Bauvorhaben“ abhanden
kommen könne. „Das Stellplatzrumgeschubse sollte nicht
mehr so gehandhabt werden“,
sagt Stauss.
Von dem einen verlangt die
Stadt also Geld. Und was macht
sie damit? Tobias Hermann,
Pressesprecher der Stadt, teilt
mit: „Die Einnahmen wurden
zum Teil der Stellplatzrücklage zugeführt oder zur Finanzierung des Ausbaus von
Parkplätzen verwendet. Die
Stellplatzrücklage hat zum 31.
Dezember 2011 einen Stand
von 268.089 Euro. Hierbei
handelt es sich um eine zweckgebundene Rücklage, die nur
zum Schaffen von Parkraum
genutzt werden kann.“
Für den gebürtigen
Kieler Jens von Stamm
bleibt‘s erstmal bei der
städtischen Forderung, in vier
Jahren ist sie fällig. Wenngleich die geforderte Summe
etwa dem Doppelten seiner
Jahreseinnahmen in der immer
noch nicht profitablen Halle
entspricht. „Da bin ich selbst
schuld“, sagt von Stamm. Der
Espresso ist nur noch lauwarm.
Info: Die Landes-Bauordnung. „Bei der Berechnung der erforderlichen Zahl der Stellplätze ist die Stadt Rottweil
an die Landes-Bauordnung
und die Verwaltungsvorschrift
Stellplätze gebunden“, teilt
die Stadtverwaltung Rottweil
mit. In dieser wird je nach
Nutzungsart und Größe des
Objekts vorgegeben, wie viele
Stellplätze nachzuweisen sind.
Der Gesetzgeber gibt bei der
Zahl der notwendigen Zahl
der Stellplätze allgemein gesprochen somit das unterste
Limit vor und überlässt das
Weitere dem Bauherrn. „Genau diese Mindestanforderungen sind es, die wir vom
Bauherrn überhaupt verlangen können. Hier gibt der
Gesetzgeber den Rahmen
vor“, so die Stadtverwaltung
Zu beachten sei ferner, dass je
nach Vorhaben unterschiedliche Zahlen gefordert sind.
So sei die Anzahl der notwendigen Stellplätze bei Jugendherbergen oder Altersheimen
relativ gering, beispielsweise
bei Gaststätten oder Einkaufsläden höher. Zudem werden
verschiedene Bezugspunkte je
nach Art der Nutzung genommen. Bei einer Gaststätte ist
beispielsweise die Größe des
Gastraumes entscheidend, bei
einem Altenheim die Anzahl
der Heimplätze und bei einer
Jugendherberge die Zahl der
Betten. „Auch der Umfang
des öffentlichen Nahverkehrs
um ein Objekt herum ist von
Bedeutung und kann die Zahl
der notwendigen Stellplätze
verringern“, so die Stadt. Je
besser die ÖPNV-Anbindung
ist, desto geringer ist die Zahl
der notwendigen Stellplätze. „Lassen sich notwendige
Stellplätze oder Garagen nach
Absatz nicht oder nur unter
großen Schwierigkeiten herstellen, kann die Baurechtsbehörde mit Zustimmung der
Gemeinde zur Erfüllung der
Stellplatzverpflichtung zulassen, daß der Bauherr einen
Geldbetrag an die Gemeinde
zahlt“, sieht die Landes-Bauordnung (LBO) zudem vor.
Die Stadt muss nach der LBO
mit den durch die StellplatzAblöse erzielten Einnahmen
öffentliche Parkplätze schaffen und auch instand halten.
In der LBO ist geregelt, dass
jede Gemeinde die Höhe der
Ablösesumme selber festlegt, so kommt es zu starken
Diskrepanzen zwischen den
Gemeinden. Für Wohngebäude gilt, dass je Wohnung
ein Stellplatz geschaffen werden muss. Für Unternehmen
und Geschäfte sind die Vorschriften nicht präzise, sondern es gilt das Prinzip einer
ordnungsgemäßen Nutzung
unter Berücksichtigung des
öffentlichen Nahverkehrs.
Info: So macht's Meßkirch: Im Februar 2008 lautete der
Beschluss des Gemeinderats
Meßkirch: Die Stadt verlangt
künftig nur noch 100 Euro
pro abzulösendem Stellplatz.
Zuvor mussten Investoren
und Häuslebauer weit mehr
zahlen, 4000 Euro in der Stadt
und 3000 in den Ortsteilen,
pro Stück. Damit sollten vor
allem Investitionen in der
Meßkircher Innenstadt erleichtert werden, hat Bürgermeister Arne Zwick seinerzeit das Vorgehen begründet.
Heute, drei Jahre später, zieht
Hauptamtsleiter Matthias
Henle kein überschwängliches Fazit. Vor allem aber
Gastronomen hätte die Entscheidung, in Meßkirch zu
investieren, erleichtert werden können, sagt er im Gespräch mit der NRWZ. Die
8200-Einwohner-Stadt habe
nach der Marketingentscheidung des Stadtrats zwar keinen Investitionsboom erlebt,
doch nennt Henle zwei innerstädtische gastronomische
Projekte, die es bei ursprücnglicher Höhe der Ablöse für
mangels Fläche nicht ausweisbare Parkplätze nicht gegeben
hätte. In Meßkirch, das sich
vor allem touristisch positionieren will und Interesse an
einer florierenden Gastronomie hat, „sei zurzeit einiges
am Brodeln, einiges am Werden“, so Henle. Da sei es gut,
wenn der Punkt Stellplätze
abgehakt werden könne und
der Investor nicht das Gefühl
bekomme, dass ihm immer
noch eine zusätzliche Gebühr
aufgebrummt werden soll, bis
er die Grätsche macht. Rottweil aber Tipps geben zu wollen, das traut sich Henle nicht.
Die beiden Städte seien nicht
vergleichbar, sagt er. Und es
ginge hier um mehr Geld: „In
Rottweil wird bei der Stellplatzablöse mehr umgesetzt
als in Meßkirch“, sagt Henle,
„da ist der Verlust auch grö-
ßer.“ In seiner Stadt ging es
2008 um 70.000 Euro Einnahmen – innerhalb15 Jahren. In Rottweil waren das in
14 Jahren rund 133.000 Euro.
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