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Ob's was hilft? Foto: wede |
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SPAICHINGEN, 13. Mai (wede) – Tempo 30 war auf der Spaichinger Eisenbahnstraße vorgeschrieben – dieses Verbot brachte jetzt ein Bürger zu Fall. Dennoch wird er sich wohl nicht lang der freien Fahrt für freie Bürger erfreuen dürfen. Das Schild wurde angebracht. Und bald wurde ein junger Mann geblitzt, weil er über 30 gefahren war. Der beschwerte sich dann nicht nur über den Strafzettel, sondern auch über die Geschwindigkeitsbeschränkung als solche. Das Regierungspräsidium (RP), die zuständige Aufsichtsbehörde in dieser Sache, wurde eingeschaltet, ließ sich nicht von den Argumenten Schuhmachers beeindrucken und ordnete an: Das 30er-Schild muss weg. Begründung: Es müsse schon eine besondere Gefahrenlage bestehen, um die Höchstgeschwindigkeit unter 50 Stundenkilometer zu senken. Und das sei hier nicht der Fall, schließlich ist die Eisenbahnstraße kein Unfallschwerpunkt. Die Schilder kamen termingerecht weg, Schuhmacher versprach: "Ich werde aber auch alles daran setzen, die Entscheidung belegbar zu machen und dann zeitnah erneut eine Geschwindigkeitsbeschränkung anordnen." Dann aber nicht mit einem runden Schild, sondern der Ausweisung einer "Tempo-30-Zone". Dafür sind die Voraussetzungen nicht so streng wie für eine einfache Geschwindigkeitsbeschränkung. Und die scheinen erfüllt, denn an der Strecke liegen nicht nur Häuser, in denen einige Kinder wohnen, sondern auch das Kinderzentrum "PfiFf" und der Bahnhof, von dem aus viele Menschen, darunter auch Schüler, die Eisenbahnstraße überqueren müssen. "Wir sind grad dran, das zu prüfen", berichtet Schuhmacher. Vor den Sommerferien soll noch eine Entscheidung fallen. Die Tempo-30-Zone wird dann, wie Schuhmacher ankündigte, nicht nur die Eisenbahnstraße bis zur Einmündung der Charlottenstraße, sondern auch die Bahnhofstraße (sie führt zum Gewerbemuseum) und die Charlottenstraße selbst umfassen. Zuständig ist die Stadtverwaltung, der Gemeinderat kann nichts entscheiden, werde aber im Sinne einer Bekanntmachung informiert. Auch auf der anderen Seite der Hauptstraße wird es eine Tempo-30-Zone geben, wie Schuhmacher ankündigte: Nach Beendigung der Arbeiten an der Einmündung Dreifaltigkeitsbergstraße werden Garten- und Hindenburgstraße beruhigt. Zwingende Voraussetzung ist, dass in der gesamten Zone die Vorfahrtsregelung "rechts vor links" gilt, es also keine durchgehende Vorfahrtstraße mehr gibt. So soll es sich nicht lohnen, die Hauptstraße mit ihren Ampeln dort zu umfahren. Ein Anlieger hat inzwischen auf seine Art reagiert: An seinem Haus hängt ein Transparent mit der offensichtlich von Kindern geschriebenen Aufforderung: "Bitte nicht rasen". 13.05.2012, 22:09:57 Uhr Anzeige
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