SCHILTACH, 17. September (pm) - Kinzigtalderby in der Fußball-Landesliga Südbaden Staffel 1 ist am Sonntag zwischen dem SC Hofstetten und der Spielvereinigung Schiltach angesagt. Aufgrund der Tabellensituation muss man dieses Spiel bereits zu einem so frühen Zeitpunkt der Saison als Kellerduell bezeichnen.
Beide Teams haben bisher nur ein Spiel gewonnen, der Verbandslig-Absteiger aus Hofstetten steht aufgrund eines zusätzlichen Remis ein Punkt vor dem Tabellenletzten aus der Flößerstadt. Beide Teams werden das Derby nutzen wollen, um den Schalter umzulegen und mit einem Erfolg sich Selbstvertrauen für die nächsten Spiele zu holen.
Bei der Spielvereinigung gilt es weiterhin daran zu arbeiten, die Fehlerquote zu reduzieren und die guten Phasen der letzten Spiele in Hofstetten über 90 Minuten umzusetzen. Voller Einsatz und Kampf um jeden Quadratmeter sind oft ausschlaggebend, wer in einem Derby den Platz als Sieger verlässt. Dies gilt es für die Flaig-Elf zu beherzigen.
Wieder mit an Bord wird Marcel Heizmann sein, nachdem seine Sperre abgelaufen ist. Allerdings sind die beiden Defensivspieler Daniel Schmider und Neuzugang Andreas Pfau angeschlagen, beide ha-ben Probleme am Mittelfuß, und es wird sich erst kurzfristig entscheiden, ob sie auflaufen können. Trotzdem hofft das Team um Kapitän Mathias Stehle darauf, von vielen mitgereisten Fans unterstützt zu werden, um diese schwierige Partie erfolgreich gestalten zu können.
Kreisliga B Staffel 3: FC Wolfach - SpVgg Schiltach 2 (Sonntag, 15 Uhr). Für die Schiltacher Landesligare-serve steht das Derby beim FC Wolfach an. Wolfach hat einen Punkt mehr auf dem Konto als die Rot-Weißen. Dies will das Team von Walter Spiegl und Uli Schondelmaier am Sonntag ändern. Dafür be-nötigt man im Gegensatz zum Spiel gegen Prinzbach wieder mehr Durchschlagskraft in der Offensive.
Kreisliga C Staffel 3; FC Wolfach 2 - SpVgg Schiltach 3 (Sonntag, 13.15 Uhr) Findet die Dritte wieder in die Erfolgsspur zurück? Um mit Wolfach gleichzuziehen, muss das Spiel am Sonntag gewonnen werden.
Eine Verwertung der urheberrechtlich geschützten Beiträge, insbesondere durch Vervielfältigung,
Verbreitung auch in elektronischer Form, sowie Speicherung in Datenbanksystemen
bzw. Inter- oder Intranets ist ohne vorherige Zustimmung unzulässig und strafbar,
soweit sich aus dem Urhebergesetz nichts anderes ergibt.