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Regeln für Leserbriefe in der NRWZ
Die Leserbriefseiten der NRWZ zum Wochenende und der NRWZ online sollen eine Diskussionsplattform sein. Das funktioniert auf Dauer nur, wenn sich alle Beteiligten an „Spielregeln“ halten. Wir haben sie zusammengefasst, vieles davon wird vom Presserecht vorgegeben.
Inhaltliches
Der Verfasser eines Leserbriefes ist für diesen juristisch verantwortlich. Allerdings liegt beim NRWZ Verlag die publizistische und presserechtliche Verantwortung. Prinzipiell haftet also der Verlag für den Inhalt des abgedruckten Leserbriefes. Ein Leserbrief darf scharfe Wertungen, Überspitzungen und deftige Kritik im Rahmen des öffentlichen Meinungsstreits enthalten. Beiträge, die Beleidigungen, falsche Tatsachenbehauptungen, Verleumdungen, persönliche Diffamierungen, drastisch überzogene Kritik an Personen enthalten oder das Andenken Verstorbener verunglimpfen, werden nicht veröffentlicht. Das gilt auch für Beiträge, die sogenannte Schmähkritik enthalten. Es gilt also: Gute Argumente überzeugen eher als böse Worte!
Leserbriefe sollten sich mit aktuellen Angelegenheiten von öffentlichem Interesse beschäftigen. Private Auseinandersetzungen werden aus redaktionellen, juristischen und presserechtlichen Gründen nicht veröffentlicht. Anonyme Schreiben werden nur in Ausnahmefällen veröffentlicht, etwa wenn dem Schreiber nachvollziehbar Nachteile drohen. In jedem Falle aber müssen der Redaktion Name und Anschrift des Verfassers bekannt sein.
Leserbriefe in der NRWZ haben sich grundsätzlich mit Themen aus den Publikationen der NRWZ zu beschäftigen. Private Auseinandersetzungen werden aus redaktionellen, juristischen und presserechtlichen Gründen nicht veröffentlicht.
Beiträge von politischen Mandats- und Funktionsträgern, Vertretern von Organisationen, Verbänden, Institutionen und ähnlichen sind – außer in Wahlkampfzeiten – grundsätzlich willkommen.
Bitte beachten Sie auch folgende formelle Dinge:
Der Leserbriefbeitrag sollte eine Länge von ca. 650 Wörtern nicht überschreiten. Kurze Beiträge haben größere Chancen auf eine zeitnahe Veröffentlichung. Kürzungen muss sich die Redaktion dennoch vorbehalten.
Titelvorschläge (Überschriften) nehmen wir gerne entgegen, grundsätzlich entscheidet über die Titelsetzung aber die Redaktion.
Der Beitrag sollte lesbar sein, was vor allem bei handschriftlichen Einsendungen nicht immer gewährleistet ist. Er muss die vollständige Adresse des Einsenders enthalten. Darüber hinaus benötigen wir eine Telefonnummer für eventuelle Rückfragen.
Der Einsender sollte erwähnen, worauf sich sein Beitrag bezieht. Sollte er sich auf einen NRWZ-Artikel beziehen, bitte mitteilen, wann dieser erschienen ist.
Die Redaktion behält sich Kürzungen vor.
Leserbriefe geben die Meinung der Leser wieder, nicht die der Redaktion.
Leserbriefe bitte per E-Mail an leserbrief@NRWZ.de
Februar 2010. Redaktion der NRWZ
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NRWZ online ist eine Entwicklung des Redaktionsbüros Arnegger.
Eine Verwertung der urheberrechtlich geschützten Beiträge, insbesondere durch Vervielfältigung,
Verbreitung auch in elektronischer Form, sowie Speicherung in Datenbanksystemen
bzw. Inter- oder Intranets ist ohne vorherige Zustimmung unzulässig und strafbar,
soweit sich aus dem Urhebergesetz nichts anderes ergibt.
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