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HOMEPAGE > KREIS 08.03.2010, 15:23:20 Uhr Pläne können bei der Gemeindeverwaltung eingesehen werden Entwurf zum „Solarpark Ettenberg“ zugestimmtSowohl dem Entwurf für die erforderliche Änderung des Flächennutzungsplanes, als auch dem Entwurf für den Bebauungsplan „Solarpark Ettenberg“ stimmte das Gremium zu. Wer sich über die Planung informieren möchte, hat Gelegenheit, die Pläne bei der Gemeindeverwaltung einzusehen, eine Informationsveranstaltung hierzu wird nicht stattfinden. Weiter stimmte der Gemeinderat einem Städtebaulichen Vertrag mit dem Projektbetreiber, der Vogt Projektmanagement GmbH aus Ravensburg, vertreten durch deren Geschäftsführer Michael Gauer-Nachbauer zu. Der Projektträger möchte einen Solarpark mit zirka 9,1 Hektar Fläche errichten. Das Vorhaben wurde bereits im Ortschaftsrat Horgen beraten und dem Gemeinderat vorgestellt. Beide Gremien gaben nach diesen Beratungen „grünes Licht“ für den Solarpark. Der beauftragte Planer Dr. Klaus Grossmann stellte den Solarpark Ettenberg vor. Für die Photovoltaikanlage muss ein Sondergebiet ausgewiesen werden. Hierfür ist ein Bebauungsplan erforderlich, der aus dem Flächennutzungsplan entwickelt wird. Im Bebauungsplan soll festgesetzt werden, dass in dem Plangebiet lediglich Anlagen zur Nutzung von Solaranlagen zulässig sind. „Es sind nur flach reflektierende Module zulässig, die nicht über 3,50 Meter groß sein dürfen“, erläuterte Dr. Grossmann. Die Leitungen müssten unterirdisch verlegt werden. Um abwägen zu können, wie groß die Auswirkungen des Solarparks auf die Umwelt sind, wurde ein Umweltbericht erstellt. Hierbei wurde beleuchtet, wie stark die Photovoltaikanlagen in diesem Gebiet Einfluss auf Mensch, Kultur und Sachgüter nehmen. „Überwiegend liegt an dem Standort ackerbaulich genutzte Fläche vor“, verdeutlichte Dr. Grossmann. Das Grund- und Oberflächenwasser werde durch das Vorhaben nicht beeinträchtigt, da dieses weiterhin zur Versickerung geführt werde. Das Klima werde kaum, das Landschaftsbild jedoch stark beeinträchtigt. Allerdings werde die Anlage in diesem Falle ringsherum abgeschirmt. Westlich bestehe Wald und östlich der Abbruchbereich des Steinbruchs, weshalb im Hinblick auf das Landschaftsbild keine Bedenken bestünden. Um ein weiteres Jahr hat der Gemeinderat die Veränderungssperre für das Gebiet „Windkraftanlage Tann“ verlängert und dem Bebauungsplan im Entwurf zugestimmt. Damit bekräftigte der Gemeinderat nochmals seine Entscheidung, die er vor zwei Jahren hinsichtlich einer Bauvoranfrage für eine Windkraftanlage mit einer Gesamthöhe von 211 Metern im Gewann Tann getroffen hatte. Schon damals war der Gemeinderat der Meinung, dass die Referenzhöhe von 133 Metern, die im Regionalplan ausgewiesen wurde, nicht überschritten werden soll. Um der damaligen Bauvoranfrage entgegen steuern zu können, hatte der Gemeinderat die Veränderungssperre erlassen. Nun wurde diese um ein weiteres Jahr verlängert. Diplom-Ingenieur Martin Weisser vom Ingenieurbüro Weisser und Kernl, welches sich für das Bebauungsplanverfahren verantwortlich zeichnet, stellte den Entwurf zum Plan vor. Parallel zum Bebauungsplan auf Zimmerner Gemarkung, stelle auch auch die Gemeinde Villingendorf einen Bebauungsplan aufgrund der Voranfrage zu einer Windkraftanlage auf. Laut Regionalplan seien insgesamt drei Windkraftanlagen auf der Fläche vorgesehen. Zur exakten Höhe und Lage habe der Regionalplan keine Aussage getroffen, dies müsse in einem Bebauungsplan erfolgen. In zirka vier Wochen wird sich der Gemeinderat ein weiteres Mal mit der „Windkraftanlage Tann“ befassen. Dann werden dem Gremium die Stellungnahmen der Fachbehörden vorgelegt. |
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