Anzeige   
HOMEPAGE > ROTTWEIL


Das Vorbild für Rottweil: die Offenburger Justizvollzugsanstalt, die im Mai 2009 in Betrieb ging und 500 Haftplätze aufweist.
Foto: Land Baden-Württemberg
30.01.2010, 11:01:01 Uhr


Rottweiler Delegation besichtigt neue Justizvollzugsanstalt in Offenburg

Reise zum Knast-Vorbild


Von Peter Arnegger

ROTTWEIL, 30. Januar - Das Informationsprogramm von Oberbürgermeister Ralf Broß ist angelaufen: Mit Vertretern aus Stadtverwaltung und Gemeinderat sowie Ortschaftsräten ist man am Samstag vormittag nach Offenburg aufgebrochen. Dort steht eine Justizvollzugsanstalt, wie sie Rottweil nun auch an der B27 bei Neukirch plant. Ein leibhaftiges Knast-Vorbild für Rottweil, das nun besichtigt wird.

Während daheim die Bürger in den Teilorten Zepfenhan und Neukirch zwischen Wut und Ratlosigkeit schwanken und ihrem Ärger in einer Flut von Leserbriefen Luft machen, haben sich Vertreter der Stadt und aus der Kommunalpolitik am Samstag morgen um acht Uhr auf den Weg nach Offenburg gemacht. Im dichten Schneetreiben und über spiegelglatte Fahrbahnen machte sich der Bus auf in Richtung des JVA-Neubaus, der seit etwa einem dreiviertel Jahr in Betrieb ist.

Die Dimensionen, die die Rottweiler Delegation vor Ort in Offenburg antrifft, sind in etwa dieselben, wie man sie bei Neukirch beziehungsweise Zepfenhan plant. In der Ortenau gibt es 500 Haftplätze, nahe Rottweils "Bergdörfern" ist ein Knast mit 600 Gefangenen geplant. In beiden Fällen werden diese in vier Riesen-Reihenhaus-Riegeln untergebracht. Daneben gibt es einige Verwaltungsgebäude, die auch Werkstätten beherbergen. Dort steht der Groß-Knast im interkommunalen Gewerbegebiet GRO/ Königswaldfeld.

Rottweils OB Broß sieht die Fahrt nach Offenburg als Teil seines Informationsprogramms - in dem er allem Anschein nach zunächst die wichtigsten Leute auf seine Seite bekommen möchte, auf die Seite der Knast-Befürworter. Denn jene Gemeinderäte, die am Samstag mitfahren, sind auch jene, die laut OB Broß' ehrgeizigem Plan möglichst bis 24. Februar entscheiden sollen, ob die beiden Standorte "Bitzwäldle" bei Zepfenhan und "Mittelberg" bei Neukirch dem Land als Gefängnis-Bauplätze zur Verfügung gestellt werden sollen.

Der weitere Gang der Dinge: Am Mittwoch, 3. Februar, wird im Rottweiler Gemeinderat vorberaten - eine Entscheidung soll dann noch nicht fallen. Es folgen Bürgerversammlungen in der Stadthalle und in den Ortschaften Neukirch und Zepfenhan. Dann sollen die Ortschaftsräte der betroffenen beiden Teilorte angehört werden. Und erst dann folgt die Entscheidung im Gemeinderat, das könnte auch erst nach dem 24. Februar sein.

Aus Stuttgart, aus dem Umfeld des Büros des CDU-Landtagsabgeordneten Stefan Teufel, kommt begleitend die noch nicht offiziell bestätigte Meldung, dass auch eine Fahrt nach Offenburg geplant ist, an der Bürger teilnehmen sollen. Diese CDU-Fahrt soll im Februar - dem Monat der Entscheidung - stattfinden.

Das Land schreibt über den Offenburger Gefängnisneubau: Die Anstalt mit 440 Plätzen für Straf- und Untersuchungshaft (multifunktionaler Teil) und 60 Haftplätzen in der sozialtherapeutischen Abteilung ist ein wichtiger Baustein im Haftplatzentwicklungsprogramm 'Justizvollzug 2015', mit dem die Haftplatzsituation des Landes Baden-Württemberg in quantitativer und qualitativer Hinsicht deutlich verbessert werden wird." Teil dieses Programms ist auch die Errichtung einer ähnlich dimensionierten Anstalt bei Rottweil.





TITELSEITE | Rottweil | Schramberg | Aus dem Kreis | Aus der Region | Kurse/Vorträge | Polizeibericht
Leserbriefe | Meine Woche | HINTERGRUND | FEUILLETON | Kultur | Kunst
Kirchliches | Literatur | Musik | Theater | Glosse | WIRTSCHAFT | Ins Netz gegangen | SPORT | junge NRWZ
FREIZEIT | Termine & Veranstaltungen | Tickets & Konzerte | SERVICE | Auto | Recht | Gesundheit
Notdienste | Müllabfuhr | INTERN | Über die NRWZ | Mediadaten | Jobs | Das NRWZ Team | Kontakt

Impressum | Kontakt | E-Mail | Datenschutzerklärung | AGB

Copyright© Verein Neue Rottweiler Zeitung - NRWZ e.V.

NRWZ online ist eine Entwicklung des Redaktionsbüros Arnegger.

 

Eine Verwertung der urheberrechtlich geschützten Beiträge, insbesondere durch Vervielfältigung,
Verbreitung auch in elektronischer Form, sowie Speicherung in Datenbanksystemen
bzw. Inter- oder Intranets ist ohne vorherige Zustimmung unzulässig und strafbar,
soweit sich aus dem Urhebergesetz nichts anderes ergibt.

 

 


[E]   [A]  

26 User online.