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05.02.2010, 13:24:25 Uhr


Anbieter erinnert während Bürgerfragestunde an sein Grundstück / Stadt hält es für nicht geeignet

Stadt wühlt in ihren Akten - und findet einen vergessenen Gefängnisstandort


Von Peter Arnegger

ROTTWEIL, 5. Februar - Ein von einem Landwirt vom Hochwald angebotenes Grundstück hält die Stadtverwaltung für ungeeignet als Standort für das geplante Groß-Gefängnis. Während der Bürgerfragestunde in der gemeinsamen Sondersitzung von Stadtrat und Ortschaftsräten am vergangenen Mittwoch hatte sich der Landwirt zu Wort gemeldet. Demnach sei sein Grundstück, das er der Stadt für das Gefängnis angeboten hatte, nicht berücksichtigt worden, er habe auch nie eine Absage von der Stadt erhalten. Die Stadt gibt vor allem letzteres zu und drückt ihr Bedauern aus.

Ein Raunen ging am vergangenen Mittwoch durch den Sitzungssaal, manchem im Neuen Rathaus stockte auch der Atem, alle spitzten die Ohren. Soeben hatte ein Landwirt vom Hochwald namens Schneider die Stadtverwaltung während einer Bürgerfragestunde an ein gut ein Jahr altes Angebot erinnert: das Gefängnis doch auf seinem Land, auf einem 14 Hektar großen Grundstück auf dem Hochwald an der B 462 Richtung Dunningen zu errichten. Beziehungsweise dem Land dieses Grundstück anzubieten, damit es als Bauherr das Gefängnis dort errichte.

Das sagte der Mann vor ohnehin schon erbosten Bürgern und Ortschaftsräten aus Neukirch, Zepfenhan und weiteren Gemeinden im Oberen Schlichemtal. Da oben wollen jene Leute das Gefängnis nämlich nicht. da scheint der Hochwald als Lichtblick - und gleichsam als drohender Beweis, dass die Stadtverwaltung ein Spiel spiele, ein abgekartetes, das den Standort Neukirch/Zepfenhan etablieren soll.

Auf die Frage des Landwirts, warum er nichts gehört habe von der Stadt nach seinem Angebot, konnten Oberbürgermeister Ralf Broß und Bau-Fachbereichsleiter Thomas Burzan am Mittwoch keine Antwort geben. Auch nicht dazu, warum der Standort, der beim Hochwald, aber auf Rottweiler Gemarkung liegt, nicht in einer Liste von neun geprüften Standorten auftaucht, die am Mittwoch vorgestellt wurde. Darauf sind auch Standorte etwa bei Hausen und ein weiterer auf dem Hochwald liegender, die geprüft und für ungeeignet erklärt worden sind.

Donnerstag und Freitag wurden dann Akten durchforstet und die mögliche Stellungnahme diskutiert. Diese liegt nun vor. Demnach ist der von dem Landwirt angebotene Standort ungeeignet.

Als Gründe nennt die Stadt die exponierte Lage auf einer weithin sichtbaren Kuppe, wodurch die neue Justizvollzugsanstalt vor allem auch nachts weithin sichtbar wäre. Zudem sei eine unmittelbare Nähe zur Wohnbebauung gegeben - auf dem Hochwald und in der Nähe gibt es vereinzelte Höfe. "Dies war mit ein Grund, warum die Stadtverwaltung davon abgeraten hat, Standort 5 dem Land als mögliches Gelände für eine Justizvollzugsanstalt vorzuschlagen. Diese Empfehlung gilt ebenso für die von dem Landwirt vorgeschlagene Fläche." Mit Standort 5 meint die Stadt jenen aus der Liste, den sie untersucht hat und wegen der nahen Wohnhäuser als ungeeignet eingestuft hat.

Jener benachbarte, von Landwirt Schneider angebotene Standort, taucht in dieser Liste nicht auf.

Die Stadt schließt ihre Stellungnahme wie folgt: "Herr Schneider wird von uns in den kommenden Tagen noch umfassend über den Verfahrensstand informiert. Warum dies nicht bereits erfolgt ist, lässt sich auch nach eingehender Prüfung der Aktenlage nicht mehr abschließend klären. Wir bedauern es daher sehr, dass Herr Schneider nicht zu einem früheren Zeitpunkt benachrichtigt wurde."



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