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Pavillon an der GHS Tennenbronn. Hier werden ab Schuljahr 2010/11 nur noch die Klassen 5 bis 7 unterrichtet.
Foto: him
02.02.2010, 16:40:45 Uhr


Regierungspräsidium Freiburg.

Neue Werkrealschulen in Schramberg genehmigt


SCHRAMBERG, 2. Februar (pm) - Das Regierungspräsidium Freiburg hat die beiden von der Stadt Schramberg beantragten neuen Werkrealschulen zum Schuljahr 2010/2011 genehmigt. Damit können die Werkrealschulen im kommenden Schuljahr im September ihren Betrieb aufnehmen.

Die bisherige Grund- und Hauptschule mit Werkrealschule Sulgen wird zum Ende des laufenden Schuljahres aufgelöst. Sie wird ab September 2010 mit dem Namen Grund- und Werkrealschule Sulgen in Schramberg geführt.

An der Schule werden neben den Grundschulklassen im bisherigen Umfang die Klassenstufen 5 – 10 der Werkrealschule geführt. Die Werkrealschule wird durch die Zusammenlegung der bisherigen Hauptschulen Sulgen und Tennenbronn gebildet. An der bisherigen Hauptschule Tennenbronn werden Außenklassen der Stufen 5 – 7 gebildet. Das bedeutet, dass diese Klassen auch Teil der Grund- und Werkrealschule Sulgen sind und unter der Leitung des dortigen Schulleiters stehen werden.

Der Antrag, in Tennenbronn auch die Unterrichtung der Klassenstufen 8 und 9 zuzulassen, wurde vom Regierungspräsidium nicht genehmigt. Für die Grund- und Werkrealschule Sulgen ist ein Schulbezirk festgelegt. Danach werden Werkrealschüler aus der Gemeinde Hardt und den Schramberger Stadtteilen Sulgen, Waldmössingen, Heiligenbronn, Schönbronn und Tennenbronn ab September diese Schule besuchen.

An der Grund- und Hauptschule Graf-von-Bissingen in Schramberg wird auch im kommenden Schuljahr die Klasse 10 weitergeführt. Diese Schule firmiert künftig als Grund- und Hauptschule mit Werkrealschule Graf von Bissingen Schramberg. Schulbezirk für diese Schule ist die Talstadt.

Mit den beiden neuen Werkrealschulen stehen den Schülerinnen und Schülern aus Schramberg und aus Hardt nun auch die neuen zusätzlichen Profile zur Auswahl zur Verfügung. An beiden Schulen kann sowohl nach der 9. Klasse der Hauptschulabschluss als auch nach der 10. Klassen der mittlere Bildungsabschluss, welcher der Realschule gleichwertig ist, abgelegt werden.




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