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Startseite Artikel

Überweisungsaufträge sind ab 1. Februar nur noch mit der IBAN gültig

von NRWZ-Redaktion
22. Januar 2016
in Artikel, Landkreis Rottweil
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ROTTWEIL (pm) – Zum 31. Januar endet die Übergangsfrist für Privatkunden. Die Angabe der IBAN ist für alle Überweisungsaufträge im Inland ab dem 1. Februar notwendig.

Seit dem 1. August 2014 waren zunächst nur die Unternehmen und Vereine dazu verpflichtet, SEPA-konforme Zahlungsverkehrsaufträge einzureichen. Für Privatkunden gilt noch eine Übergangsfrist bis zum 31. Januar 2016. Derzeit können diese noch die alten Überweisungsformulare mit Kontonummer und Bankleitzahl einreichen.

Die bisherigen Kundenkennungen werden durch die Kreditinstitute automatisch in die IBAN (International Bank Account Number) konvertiert und der Zahlungsauftrag als SEPA-Überweisung ausgeführt. Diese automatische Umrechnung durch die Banken und Sparkassen ist ab dem 1. Februar gesetzlich untersagt.

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Für Aufträge im Inland und innerhalb des europäischen Wirtschaftsraums reicht die Angabe der IBAN aus – der BIC (Bank Identifier Code) ist nicht zwingend erforderlich. Lediglich bei Zahlungen in die Schweiz, nach Monaco und San Marino muss der BIC angegeben werden. Kunden von Banken und Sparkassen, die noch alte Überweisungsformulare haben, können diese ab dem 1.Februar nicht mehr nutzen.

Die Unternehmen haben die vergangenen Monate genutzt, um ihre Rechnungen und mitversandte Zahlscheine auf das neue SEPA-Format umzustellen. Falls in Einzelfällen immer noch Rechnungen mit Kontonummer und Bankleitzahl versandt werden, sollten Zahlungspflichtige die neuen Kontodaten beim Zahlungsempfänger erfragen.

Im Online-Banking werden die Aufträge ebenfalls auf das SEPA-Format mit IBAN umgestellt. Für die im Online-Banking in der Empfängerdatenbank hinterlegten Kontonummern und Bankleitzahlen wird eine zentrale Umstellung auf das neue Format aus IBAN und BIC vorgenommen. Bei der Weitergabe der Kontodaten an Dritte sollten nur noch IBAN und BIC verwendet werden.  IBAN und BIC sind auf der Girocard und auf jedem Kontoauszug angegeben.

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