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400 Gefangene sollen der Stadt Rottweil jährlich 400.000 Euro bringen – und ein Viertel davon geht an den Kreis

von Peter Arnegger (gg)
21. August 2015 - Aktualisiert 19. Januar 2017
Lesezeit: 3 Minuten
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Ist der Stadt Rottweil bares Geld wert: ein Gefangener in der künftigen Justizvollzugsanstalt. Symbol-Bild: Fotolia

Ist der Stadt Rottweil bares Geld wert: ein Gefangener in der künftigen Justizvollzugsanstalt. Symbol-Bild: Fotolia

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400 Gefangene. Von dieser Zahl geht die Stadtverwaltung Rottweil jetzt aus. So viele Häftlinge sollen in der für das Esch, eine Hochfläche nahe der Neckarburg, vorgesehenen Justizvollzugsanstalt einsitzen. So viele Gefangene sollen der Stadt Rottweil wiederum 400.000 Euro jährlich bringen, wovon nach Abzug der Kreisumlage dann rund 300.000 hängen bleiben sollen. Diese Zahl legte Rottweils Oberbürgermeister Ralf Broß jetzt vor. Zum Vergleich: Das ist beispielsweise die Summe, die die Stadt im laufenden Jahr für den Neubau der Mehrzweckhalle in Göllsdorf aufwenden will.

Der zwischenzeitlich verstorbene Bürgermeister Werner Guhl ging noch von anderen Zahlen – und einer anderen Grundlage aus. Das machte Broß nun auf Nachfrage der Initiative gegen das Gefängnis deutlich. Diese wollte genaue Zahlen haben, schrieb zu Wochenanfang an den Oberbürgermeister: „In der Sitzung der Begleitgruppe zum Bürgerentscheid, die am 5. August 2015 stattfand, haben Sie erklärt, dass der Stadt Rottweil im Falle der Errichtung einer neuen Justizvollzugsanstalt mit 400 Haftplätzen zusätzlich Gelder in Höhe von 500.000 Euro zufließen würden, wovon der Stadt Rottweil ein Betrag von 400.000 Euro verbleiben solle. Diese Berechnung ist nicht nachvollziehbar, wenn man sie mit anderen öffentlich gemachten Informationen vergleicht.“ So habe Bürgermeister Guhl, erklärte die Initiative weiter, in der Bürgerversammlung vom 6. Juli 2010 berichtet, dass bei einer damals noch zur Diskussion stehenden Zahl von 500 Haftplätzen der Stadtkasse ein Betrag zwischen 250.000 und 400.000 Euro zufließen würde.

Die Stadtverwaltung hat den Brief der Bürgerinitiative – der zugleich auch an die örtliche Presse gegangen war, die teils die Antwort des OBs abwartete – zum Anlass genommen, in Stuttgart beim Bauherrn des Gefängnisses nachzuhaken und nochmal genau nachzurechnen. Mit dem folgenden Ergebnis: Die Berechnung der zusätzlichen finanziellen Zuweisungen durch das Land, schreibt nun OB Broß, „erfolgte im Jahr 2010 auf der Grundlage des Meldegesetzes.“ Damals habe gegolten: Entscheidend für die Höhe der Mittelzuweisung ist, wie viele Häftlinge in Rottweil mit dem Hauptwohnsitz gemeldet sind. Dabei seien Erfahrungswerte anderer Anstalten berücksichtigt worden, wonach bei bis zu zwei Drittel der Häftlinge davon auszugehen ist, dass sie ihren Hauptwohnsitz am Ort des Gefängnisses haben. „Die Schlüsselzuweisungen“, so Broß weiter, „betrugen im Jahr 2010 855 Euro pro Einwohner. Die damals prognostizierten Mehreinahmen bei 500 Häftlingen wurden mit 250.000 bis 400.000 Euro ermittelt. Der Zuzug von Mitarbeitern und ihrer Familien wurde dabei nicht berücksichtigt.“ Diese Schätzung sei Grundlage für die Aussage von Bürgermeister Guhl in der Bürgerversammlung von 2010 gewesen.

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Nun aber habe sich die Berechnungsgrundlage geändert. Paragraf 21 des Meldegesetzes sei für die Ermittlung der finanziellen Zuweisungen nicht mehr einschlägig, so der OB in seinem Offenen Brief an die Bürgerinitiative, den die Stadtverwaltung am Freitag verschickt hat. Anfang 2014 sei bei der Berechnung der Zuweisung nach dem Finanzausgleichsgesetz (FAG) der Bezug zum Hauptwohnsitz der Häftlinge entfallen. Vielmehr greife jetzt die Neuregelung des FAG. „Danach wird zur Einwohnerzahl die Zahl der Insassen von Justizvollzugsanstalten hinzugerechnet“, so Broß in seinem Brief.

„In der von Ihnen erwähnten Sitzung der Begleitgruppe vom 05.08.2015“, so Broß an die Initiative gewandt weiter, „habe ich das Zahlenbeispiel nach dem aktuellen Berechnungsmodus erläutert und den Bezug auf unsere Bewerbungsmappe hergestellt. Nicht für 400, wie Sie mich falsch zitieren, sondern für 500 Haftplätze.“

Broß rechnet vor: „Die Pro-Kopf-Zuweisung nach dem FAG beträgt im Fünf-Jahres-Mittel rund 1050 Euro (brutto) pro Jahr. Bei 400 Häftlingen entspricht dies einer jährlichen Zuweisung von rund 400.000 Euro (brutto).“ Das bleibt nicht alles in der Stadt.

Was also bleibt bei der Stadt Rottweil? Der Stadt verbleibt nach Gegenrechnung mit höheren Zahlungen für Kreisumlage und FAG­ Umlage eine Pro-Kopf-Zuweisung in Höhe von rund 830 Euro (netto) pro Jahr. „Bei 400 Haftplätzen“, so Broß, „rechnen wir mit einer Zuweisung von rund 300.000 Euro (netto).“

Die Bürgerinitiative wollte noch wissen: „Welchen Prozentsatz macht der dem städtischen Haushalt zufließende Betrag im Verhältnis zum Gesamthaushalt aus?“ Broß‘ Antwort:
„Das Verhältnis der Mehreinnahmen aus der FAG-Zuweisung zu den Ordentlichen Erträgen des städtischen Ergebnishaushaltes (Fünf-Jahres-Mittel) beträgt 0,5 Prozent.“

Die Zahl von 400 Häftlingen kommt derweil nicht von ungefähr. „Nachdem Justizminister Stickelberger bei seiner Ankündigung eines Architektenwettbewerbs für den Neubau der Justizvollzugsanstalt jüngst bestätigt hat, dass die JVA mit 400 Haftplätzen gebaut werden soll“, so Broß, habe er diese Zahl zur Grundlage genommen.

Realistische Zahlen allerdings hatte die Bürgerinitiative eingefordert. Sie schrieb an den Oberbürgermeister: „Wir bitten Sie um Verständnis, dass wir angesichts dieser Diskrepanzen erwarten, dass Sie der Bürgerschaft eine realistische Berechnung der zu erwartenden Einnahmen vorlegen. Legen Sie alle Faktoren offen, die für die Berechnung der zusätzlichen Einnahmen relevant sind! Sie werden sich vermutlich nicht dem Vorwurf aussetzen wollen, die Stadt Rottweil mit der Aussicht auf eine JVA im Esch reich zu rechnen.“

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