Auf der Stelle wurde vor wenigen Tagen ein 45-jähriger Mann von seinem Arbeitgeber entlassen, nachdem er von der Polizei des Diebstahl überführt wurde. Bedauerlich, dass der Tatverdächte dieselbe Erfahrung bereits wenige Monate zuvor schon einmal gemacht, jedoch nichts dazugelernt hatte.
Um teure Arzneimittel zu kaufen, bewahrte ein pflegebedürftiger Rentner in seiner Wohnung grundsätzlich einen größeren Geldbetrag, der alle paar Wochen ergänzt wurde, auf. Das Geld befand sich in einer Mappe, die mehr oder weniger offen zugänglich war. Doch seit etwa Mitte Juni nahm der verwahrte Geldbetrag ohne das Zutun des Rentners in unregelmäigen Abständen ab.
Nachdem innerhalb von fünf Wochen rund 1500 Euro fehlten, wurde die Polizei informiert. Schnell richtete sich der Tatverdacht gegen den 45-Jährigen, doch zu beweisen war zunächst nichts. Da dieser jedoch immer wieder den Rentner aufsuchen musste, und der Dienstplan des Verdächtigen wieder einen Hausbesuch bei dem mehrfach bestohlenen Rentner vorsah, schlugen die Beamten des Polizeireviers zu.
Die Geldscheine in der Mappe wurden präpariert, zusätzlich die Individulanummern der Scheine aufgeschrieben, und dann warteten die Ordnungshüter ab. Als der Verdächtige den Hausbesuch bendete und das Gebäude verließ, wurde er von der Polizei festgenommen. Das anfängliche Leugnen half dem 45-Jährigen wenig, denn die Beweismittel in Höhe von 90 Euro befanden sich in seiner Hosentasche.