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Startseite Artikel

38 Monate Haft für Bösinger Unternehmer

von NRWZ-Redaktion Schramberg
17. Juni 2015 - Aktualisiert 19. Januar 2017
Lesezeit: 2 Minuten
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Landgericht Rottweil. Archiv-Foto: him

Landgericht Rottweil. Archiv-Foto: him

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Das Landgericht Rottweil hat am Mittwochnachmittag einen 61-jährigen Unternehmer wegen Betrugs und Untreue zu drei Jahren und zwei Monaten Haft verurteilt. Der Prozess hatte Anfang November begonnen und mehr als 20 Verhandlungstage gedauert.

Die Die erste Große Strafkammer des  Landgerichts unter Vorsitz von Richter Karlheinz Münzer hat es als erwiesen angesehen, dass der Unternehmer als Chef einer Fleischwarenfabrik in Bösingen im Kreis Rottweil über Jahre hin mit fingierten Rechnungen und Luftbuchungen ein Factoring Unternehmen um etwa 820.000 Euro betrogen hat. Außerdem habe er Untreue begangen, denn er hatte jahrelang Fleischwaren schwarz gegen Bargeld an ein Unternehmen geliefert und eine Hausangestellte über die Firma bezahlt.

Die Staatsanwaltschaft hatte wegen Betrugs und Untreue in einem besonders schweren Fall 50 Monate Haft gefordert. Staatsanwalt Michael Groß hat vier Monate Rabatt zugestanden, weil der Prozess durch Verschulden der Justiz verzögert worden sei. Auch die persönlichen Umstände des Angeklagten hatte er strafmildernd bewertet.

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Der Verteidiger des Bösinger Ex-Unternehmers, Torsten-Rolf Kießig, erachtete eine Bewährungsstrafe von unter zwei Jahren für angemessen. Der Unternehmer habe alles verloren. Auch verglich er den Schaden des Bösingers mit dem Schaden, den der Fußballmanagers Uli Hoeness angerichtet hatte, und der bekanntlich mit dreieinhalb Jahren davon gekommen war.

Der Angeklagte selbst hatte am letzten Verhandlungstag sein Verhalten bedauert. Er habe „wirtschaftliche über rechtliche Grundsätze gestellt“, zitierte Richter Münzer den Angeklagten. Allerdings könne man einen Wirtschaftsbetrieb nicht führen, ohne die rechtlichen Grundlagen zu beachten. „An dieser Einsicht fehlt es ihm wohl noch.“

Die frühere Ehefrau des jetzt verurteilten Unternehmers war vor einigen Wochen bereits zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten verurteilt worden.

In seiner Urteilsbegründung betonte Richter Münzer einerseits, dass der Angeklagte zum Schluss weitgehend geständig war und bisher ein „tadelloses Vorleben“ geführt habe. Auch sei seine Existenz zerstört, und er lebe derzeit von Arbeitslosengeld. Auch habe er sich nicht persönlich bereichert, sondern ein Unternehmen retten wollen. Andererseits habe er einen sehr hohen Schaden angerichtet, die Taten über Jahre hin begangen und seine Angestellten mit hinein gezogen.

Wegen der durch Versäumnisse der Justiz verursachten langen Verfahrensdauer sollen vier Monate von der Haftzeit abgezogen werden. Da keine Fluchtgefahr bestehe, werde kein Haftbefehl erlassen, so Münzer am Ende der gut einstündigen Urteilsverkündung. Der Angeklagte nahm das Urteil unbewegt hin und schaute die meiste Zeit ins Leere.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Verteidigung will in Revision gehen, so Anwalt Kießig unmittelbar nach der Urteilsverkündung. Es sei ein Wirtschaftsstrafverfahren und deshalb sehr kompliziert. Er werde mit seinem Mandanten die schriftliche Urteilsbegründung genau analysieren und dann die Revision begründen. Sein Mandant sei vom Urteil nicht überrascht, „aber er ist fertig.“

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