Bad-Dürrheim (här). Im Streit um eine Schweinezucht-Anlage mit 1360 Sauen- und 5500 Ferkelplätzen an der A 81 nahe des Bad Dürrheimer Ortsteils Oberbaldingen hat Landwirt Urban Messner gestern, Mittwoch, vor dem Verwaltungsgericht Freiburg eine weitere juristische Niederlage erlitten. Die Kammer lehnte eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die zu erwartende Geruchsbelästigung ab.
Nachdem der Gemeinderat eine Veränderungssperre über das betreffende Gebiet verhängt hatte, „um Anlagen zur Tierhaltung auf der Ostbaar zu steuern“, zog Landwirt Mesner vor den Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim, der die Klage abwies. Dem folgte in der nächsten Instanz auch das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig.
Das bedeutet allerdings nicht, dass damit das gesamte Projekt gescheitert ist, denn die Veränderungssperre gilt nur noch ein Jahr. Bis dahin muss die Stadt einen Bebauungsplan vorlegen.
Das Regierungspräsidium Freiburg bezog sich auf die Urteile in Mannheim und Leipzig und versagte Messner die immissionsschutzrechtliche Genehmigung, worauf er vor dem Verwaltungsgericht klagte. Das entschied gestern auch: Eine Revision ist nur beim Verwaltungsgerichtshof und unter Angabe „bestimmter Gründe“ möglich.
Jetzt ist die Stadt Bad Dürrheim gefordert, bis August 2016 einen rechtsgültigen Bebauungsplan fertigzustellen. Er liegt derzeit im Entwurf vor. Demnach soll unter anderem die Länge des Stallgebäudes von 227 auf 120 Meter schrumpfen.
Der Rechtsanwalt von Landwirt Messner bemängelt unter anderem, dass der Grenzwert für die Geruchsbelästigung im betroffenen Gebiet schon jetzt deutlich überschritten sei. Außerdem lässt er keinen Zweifel daran, erneut vor den Verwaltungsgerichtshof zu ziehen, sobald der Bebauungsplan offiziell vorliege.