SCHRAMBERG (pm) – In den letzten Tagen sind auf der Kläranlage Schramberg vermehrt Betriebsstörungen in der Biologie und damit verbundene starke Einschränkungen der Reinigungsleistung der Anlage aufgetreten, das berichtet die Stadtverwaltung. Die Ursache der Störungen habe das Betriebspersonal untersucht und dem Landratsamt Rottweil, Umweltschutzamt, mitgeteilt. Nach weiteren Untersuchungen haben die Verantwortlichen das Regierungspräsidium Freiburg informiert und zur fachlichen Unterstützung und Beratung hinzugezogen.
Als Ursache hierfür kann eine innerbetriebliche Störung der Kläranlage ausgeschlossen werden. Es wird vermutet, dass die Störung durch nicht genehmigte beziehungsweise unerlaubte toxische Einleitungen in das Kanalsystem hervorgerufen wird. Durch diese illegalen Einleitungen kann ein Fischsterben in der Schiltach nicht ausgeschlossen werden.
Das Gewerbeaufsichtsamt und die Fischereiaufsicht sowie die Unterlieger an der Schiltach wurden bereits informiert. Mit dem Landratsamt Rottweil und dem Regierungspräsidium Freiburg wurden Notfallmaßnahmen abgestimmt, welche schlimmere Folgen für die Schiltach verhindern sollen.
Außerdem werden derzeit weitere Untersuchungen des anfallenden Abwassers sowie im städtischen Kanalsystem durchgeführt. Hierdurch soll die Örtlichkeit der illegalen Einleitung herausgefunden werden, damit der oder die Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen werden können.
Die Stadtwerke Schramberg weisen darauf hin, dass die Kläranlage lediglich Phosphat, Kohlen- und Stickstoffverbindungen abbauen kann. Toxische Verunreinigungen im Abwasser können in einer Kläranlage nicht abgebaut werden.
Sollten Einleiter nicht sicher sein, ob bestimmte Stoffe über die Kanalisation entsorgt werden dürfen, kann dies auf der Kläranlage oder dem städtischen Tiefbauamt, Telefon 07422/29-282 nachgefragt werden. Flüssige Abfälle sind auf jeden Fall über die Problemstoffentsorgung zu beseitigen. Eine Entsorgung über die Kanalisation ist verboten!