Die parlamentarischen Beratungen zur Legalisierung von Cannabis stehen kurz vor dem Abschluss, damit das Gesetz zum 1. Januar 2024 verabschiedet werden kann. Das „Gesetz zum kontrollierten Umgang mit Cannabis“ stellt die Suchtprävention vor große Herausforderungen, wie die Fachstelle Sucht Rottweil in einer Pressemitteilung schreibt.
Rottweil. Der Bund als Gesetzgeber erwartet von den Ländern hohe Einsparungen durch weniger Strafverfahren, die für die Überwachung der Anbauvereine sowie für die Suchtprävention eingesetzt werden sollen. Für die Suchthilfe sind die Rahmenbedingungen für die geforderte Prävention und deren Finanzierung unklar. Bereits jetzt zeichnet sich ein erhöhter Bedarf an Prävention und Frühintervention für Schulen, Jugendzentren, Sportvereine ab.
Der Gesetzesentwurf sieht Jugendschutzbestimmungen und eine flächendeckende, verstärkte Suchtprävention für Kinder und Jugendliche vor. „Noch ist völlig unklar, wie viel
Geld für die Prävention und Frühintervention zum Cannabiskonsum aufgebracht werden soll und wer diese finanzieren wird“, so Fachstellen Leiter Jörg Hügel.
Eine neue Rolle sieht der Gesetzesentwurf künftig für die Jugendämter vor. Konsumiert eine minderjährige Person Cannabis, werden die Eltern und bei begründeter Besorgnis auch die Jugendämter informiert, die darauf hinwirken müssen, dass die Jugendlichen geeignete Frühinterventionsprogramme bei Beratungsstellen in Anspruch nehmen. Die dafür notwendigen personellen Ressourcen sind bisher weder bei den Jugendämtern noch bei den Beratungsstellen bemessen und finanziert.
Darüber hinaus sollten die Anbauverbände mit den örtlichen Suchtberatungsstellen in sogenannten „Cannabis Social Clubs“ kooperieren, Präventionsbeauftragte ausbilden und benennen und gemeinsam mit der Suchthilfe Jugendschutzkonzepte entwickeln. Ohne finanzielle Unterstützung werden die im Gesetzentwurf enthaltenen Versprechungen zu Prävention und Jugendschutz jedoch nicht eingelöst werden können. Um einen konsequenten und glaubwürdigen Jugendschutz zu gewährleisten, fordert die Fachstelle Sucht Rottweil daher anlässlich des Aktionstages Suchtberatung, dass Bund,
Länder und Krankenkassen in die Finanzierung der Suchtprävention investieren, um diese auszubauen und zu sichern.
Die Fachstelle Sucht Rottweil bietet mit evaluierten Programmen wie dem Programm feelOK ein wirksames Präventionsangebot, mit dem Lehrkräfte und Multiplikator:innen geschult werden können. feelOK ist eine Online-Plattform für Jugendliche und Lehrkräfte sowie für alle, die sich mit Jugendlichen zu den Themen Genuss und Sucht, Psyche und Körper auseinandersetzen wollen. Zahlreiche interaktive und zielgruppengerechte Tools motivieren zur Auseinandersetzung mit dem Thema und dem eigenen Konsum. Lehr- und Fachkräfte finden didaktische Materialien, Konzepte, Methoden oder Netzwerke, um Themen rund um die Cannabisprävention sinnvoll im Schulunterricht einzusetzen.
Die Fachstelle verfügt über langjährige Expertise im Bereich des Jugendschutzes und der Frühintervention bei Minderjährigen. Auf Wunsch erstellen wir Gesundheits- und Jugendschutzkonzepte und bilden Präventionsbeauftragte aus. Unsere Suchtberatungsstellen vor Ort bieten wohnortnah qualitativ hochwertige Beratung und Behandlung bei Cannabisproblemen. Nur: Diese Angebote brauchen dringend eine angemessene Finanzierung.
Info: Cannabis ist in Deutschland in allen Altersgruppen die mit Abstand am häufigsten konsumierte noch illegale Droge. Nach Erhebungen der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) ist der Anteil der 12- bis 17-Jährigen, die mindestens einmal in ihrem Leben Cannabis konsumiert haben, im Jahr 2021 (9,3 Prozent) im Vergleich zu 2011 (6,7 Prozent) gestiegen. Jugendliche, deren Gehirnentwicklung noch nicht abgeschlossen ist, haben mit negativen Auswirkungen auf Gedächtnis und Aufmerksamkeit zu kämpfen, so eine Studie im Auftrag des Gesundheitsministeriums in Auftrag gegebene Studie.