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Deißlinger Narrengericht verdonnert zu harten Strafen

von NRWZ-Redaktion
9. Januar 2016 - Aktualisiert 19. Januar 2017
in Artikel, Landkreis Rottweil
Lesezeit: 2 Minuten
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Deißlinger Narrengericht verdonnert zu harten Strafen

Staatsanwalt Elmar S Punkt verliest die Anklage gegen Wolfgang Bertsch, der für einen halbnackten Hannes im Umzug gesorgt hatte. Foto: Moni Marcel

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DEISSLINGEN (mm) – Das Deißlinger Narrengericht geht äußerst streng mit den Narren um, die gegen die Zunftordnung verstoßen. Und das einmal im Jahr, nämlich am Dreikönigstag, da tagt es, wenn die Abstauber die Fasnet eröffnet haben, im Hotel Hirt.

In diesem Jahr war es allerdings nur mit Vornamen besetzt, die Nachnamen von Richter, Staatsanwalt, Protokollantin und Wachleuten wurden mit S. abgekürzt. Hintergrund: Im vergangenen Jahr wurde das hohe Gericht von Bürgermeister Ulbrich wegen Befangenheit und Vetterleswirtschaft abgesetzt, weil nämlich alle Beteiligten bis auf Polizistin Kerstin Podnar denselben Familiennamen haben.

Nun, anzuklagen gab’s allerhand: Wolfgang Bertsch hatte seinen Hannes ausgeliehen, und der Leiher ging „halbnackt“, nämlich ohne Schurz beim Umzug mit – Strafe: Dieses Jahr muss Bertsch als Clown mit seinem Verkaufswagen beim Umzug mitmachen und am Aschermittwoch helfen, die Straße zu kehren.

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Dann hatten sich die beiden Privatsekretärinnen des Schriftführers, Irene und Nathalie Hengstler zu verantworten, sie hatten nämlich nicht auf den Terminkalender geschaut, und so kam es, dass Vater beziehungsweise Ehemann statt zur Zunft-Generalversammlung zum Musical nach Stuttgart ging. Man habe größte Schwierigkeiten gehabt, das Rottweiler Amtsgericht davon zu überzeugen, dass die Versammlung nicht wiederholt werden musste, so der Vorsitzende Rainer S Punkt. Zur Strafe müssen die beiden nun sämtliche Ehrenhörnleträger auflisten, und das bei allen Fasnetsveranstaltungen.

Auch Jo Hengstler muss Listen führen, er hat sträflicherweise bei der Heimfahrt von Nendingen den Bus verpasst und dann die Narrenräte „unflätig beschimpft“, und das, nachdem er einen Mühlheimer Narren gezwungen hatte, mit ihm Katzerolla im Neuschnee zu machen.

Da half auch nicht, dass der Angeklagte ein saftiges Schreiben an die Staatsanwaltschaft formuliert hatte, sich mit Hochdeutsch versuchte und betonte, er habe den Mühlheimer Kollegen nur deshalb in den Schnee gezwungen, weil der die Deißlinger Narren als lahm bezeichnet hatte. Nicht einmal die Taktik, dem Richter so lange das Ohr abzuschwatzen, bis dem die dicke Perücke zu warm wurde, ging auf – S Punkt und S Punkt blieben stur. Nun muss Hengstler bei der nächsten Ausfahrt Sprudel trinken, dem Gericht Schorle spendieren und genau protokollieren, wann er wo ist, vor allem wieder im Bus.

Und Elmar Faulhaber hats besonders hart erwischt, er muss, weil er nach dem letzten Narrenbaumstellen den falschen Hage mitgenommen hat, beim Bürgerball als Garderobenfrau auftreten. Er sei kein Schand- sondern ein Wohltäter, verteidigte er sich, er habe dem einsamen Hage doch nur Asyl gegeben, doch das Gericht bleib hart, auch, weil des Angeklagten Vergesslichkeit schon öfter schlimme Folgen hatte, so habe er einmal seine Kinder im Ruckgaber vergessen.

Dass sie dort im Wellness-und Kinderbereich (dem Toilettenvorraum) bestens aufgehoben gewesen seien, ließen weder Richter noch Staatsanwalt gelten, die Garderobe wartet, und alle Bürgerballbesucherinnen dürfen sich nun darauf freuen, dass Faulhaber ihnen in den Mantel hilft.

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