DENKINGEN, KREIS TUTTLINGEN (him) – Bürgermeister Rudolf Wuhrers Wiederwahl im Juli ist ungültig: „Der gegen die Bürgermeisterwahl in Denkingen erhobene Einspruch eines Bürgers war nach Prüfung durch das Landratsamt Tuttlingen zulässig und begründet“, so die Sprecherin des Landratsamtes Tuttlingen, Sarah Honold, am Montagmorgen in einer Pressemitteilung.
Wuhrer hatte die Wahl am 28. Juni mit nur gut 52 Prozent der Stimmen gewonnen. Seine Herausforderin Manuela Raichle hatte fast 48 Prozent erreicht.

Gegen die Wahl hatten etwa 30 Denkinger Bürger Einspruch erhoben. Sie warfen insbesondere dem ersten Bürgermeisterstellvertreter Jürgen Thieringer vor, „die für den Wahlvorstand gebotene Unparteilichkeit missachtet“ zu haben. Auch habe Bürgermeister Wuhrer „Einrichtungen und Bedienstete der Gemeindeverwaltung für seine Wahlwerbung verwendet.“
Dazu stellt das Landratsamt Tuttlingen nun fest: „Zwar war die Auszählung der Stimmen korrekt und der Einspruch insoweit unbegründet.“
Dennoch wird die Wahl aufgehoben, denn: „Die Aussagen des Teams Rathaus, des Teams Kinderburg sowie der Leiterin der Kinderburg im Wahlprospekt von Herrn Rudolf Wuhrer stellen allerdings wegen Verletzung der Neutralitätspflicht erhebliche Wahlfehler dar, so dass die Bürgermeisterwahl in der Gemeinde Denkingen am 28. Juni 2015 für ungültig zu erklären war.“ Der Gemeinderat der Gemeinde Denkingen sei aufgefordert worden, nach Bestandskraft dieser Entscheidung unverzüglich eine Wiederholungswahl anzuordnen. Gegen die Entscheidung könne innerhalb von einem Monat Klage beim Verwaltungsgericht Freiburg eingereicht werden.
Wie es in Denkingen nun weitergeht und ob Wuhrer klagt, ist zur Stunde noch offen. Laut einer Mitarbeiterin ist Wuhrer nicht im Rathaus und für die Presse nicht zu sprechen: “Er gibt keine Interviews.” Wuhrer stammt aus Rottweil und war vor seiner Zeit als Denkinger Bürgermeister im Landratsamt Rottweil tätig.