Die extrem hohen Temperaturen während der vergangenen ein bis zwei Wochen haben die Böden austrocknen lassen. Zwar hat es diese Woche örtlich geregnet, doch war dies nur der sprichwörtliche Tropfen auf den heißen Stein. Außerdem sagt der Wetterbericht weiterhin warmes und trockenes Wetter voraus. Deshalb ist die Waldbrandgefahr derzeit hoch und wird sich vermutlich weiter verschärfen.
KREIS ROTTWEIL (pm) — Waldbrände vernichten landesweit alljährlich wertvolle Waldflächen. Dabei werden die Lebensräume für viele im Wald lebende Insekten, Vögel und Pflanzen auf Jahre hinaus zerstört und enorme Schäden im Bereich des Boden- und Wasserschutzes verursacht. Die Waldbesitzer erleiden empfindliche Sachschäden mit erheblichen Kosten für die Wiederaufforstung. Über die Hälfte der Waldbrände entstehen durch Fahrlässigkeit beim Umgang mit Feuer im Wald oder in der Nähe von Wald. Waldbrände sind also durchaus ein vermeidbares Übel. Durch trockenes Gras, Laub, Reisig und Holz ist die Gefahr von Waldbränden besonders groß.
Das Landratsamt Rottweil — Forstamt bittet deshalb alle Waldbesucher beim Umgang mit Feuer äußerst vorsichtig zu sein und folgende Hinweise zu beachten:
– Vom 1. März bis 31. Oktober gilt im Wald ein grundsätzliches Rauchverbot.
– Feuermachen ist nur an den offiziellen, mit einem schwarzen Flammensymbol auf weißem Grund gekennzeichneten Feuerstellen erlaubt.
– Verboten ist auch das Grillen im Wald auf Gartengrillgeräten.
– Offenes Feuer muss mindestens 100 m vom Waldrand entfernt sein.
Auf eigenen Grundstücken reduziert sich dieser Abstand auf 30 Meter.
Außerdem sind noch folgende Mindestabstände einzuhalten:
· 200 Meter von Autobahnen
· 100 Meter von Bundes-, Landes- und Kreisstraßen
· 50 Meter von Gebäuden
– Auch beim Unterhalten eines Feuers an erlaubten Stellen muss dieses immer beaufsichtigt und vor dem Verlassen vollständig gelöscht werden.
– Flaschen und Scherben können wie Brenngläser wirken und müssen deshalb nach einer Rast wieder mitgenommen werden.
– Eine unachtsam weggeworfene Zigarette kann zu gefährlichen Waldbränden führen.
Das Verbrennen von Reisig und Ästen im Rahmen der Borkenkäferbekämpfung darf nur bei nasser Witterung durchgeführt werden und ist bei der Ortspolizeibehörde und bei der Feuerleitstelle (Tel.Nr. 0741/94298840) rechtzeitig vorher anzumelden.
Im Brandfall sind sofort die Feuerwehr (112) und das Forstamt Rottweil (Tel.Nr. 0741/ 244 510) zu informieren.