Kommen Jugendliche in den Läden im Kreis Rottweil leicht an Alkohol? Das wollten die zuständigen Behörden wissen. Das Ergebnis nennen sie „erschreckend“, denn die Testkäufe einer jungen Frau brachten es zutage: Ja, im Kreis Rottweil kommen Jugendliche leicht an Alkohol. Das Verkaufspersonal reagierte anschließend überrascht, heißt es in einer gemeinsamen Presseerklärung des Jugend- und Versorgungsamtes des Landkreises Rottweil sowie der Polizeireviere Rottweil, Oberndorf und Schramberg. Die Testkäufe waren angekündigt worden.
Kreis Rottweil (pm). Das Jugend- und Versorgungsamt Rottweil sowie die Polizeireviere Rottweil, Oberndorf und Schramberg haben erstmalig eine jugendliche Testkäuferin eingesetzt, um das Verkaufsverbot von Branntwein, branntweinhaltigen Getränken und Tabakwaren zu überwachen.
Die Jugendliche, eine Auszubildende im öffentlichen Dienst, sei im Vorfeld von Jugendsachbearbeitern und einem Sozialpädagogen des Jugendamtes geschult und während ihrer Einsätze begleitet worden, erklären die beteiligten Behörden.
Ziel der ersten Testkaufrunde waren 13 Lebensmittelgeschäfte, eine Tankstelle und ein Tabakwarengeschäft an unterschiedlichen Standorten im Landkreis Rottweil.
„Die Beanstandungsquote war erschreckend und so nicht erwartet worden“, so Polizei und Jugendamt in einer ersten Bilanz. In zehn Fällen kam die junge Frau problemlos an Hochprozentiges und Tabak – widerrechtlich, wie die Behörden betonen. Damit lag die Beanstandungsquote bei 60 Prozent.
Beim Verkaufspersonal war die Überraschung groß, als wenige Augenblicke nach dem Verkauf der Ware ein Polizeibeamter und ein Sozialpädagoge mit der sozusagen verbotenen Ware zur Rückabwicklung des Geschäfts an der Kasse standen.
Währrend acht der zehn Verstöße kontrollierte das Verkaufspersonal das Alter der jungen Testperson nicht. Die Konsequenz: Einleitung eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens gegen das Kassenpersonal. Dabei drohen empfindliche Bußgelder.
Pikantes Detail: In einem dieser acht Fälle befand sich nur ein Verkäufer in Ausbildung im Geschäft. Ein Lehrling. Er sei alleine auf sich gestellt und ohne Aufsicht einer Fachkraft gewesen, so die Behörden. Auch der Auszubildende erhält eine Ordnungswidrigkeitenanzeige, was aber nach Aussage des Geschäftsführers gegenüber der Polizei keine weiteren arbeitsrechtlichen Konsequenzen nach sich ziehe.
In zwei weiteren Fällen gab es mahnende Worte vom Polizeibeamten an das Verkaufspersonal – da hatte sich das Personal zwar den Ausweis der jungen Dame zeigen lassen, sich dann aber wohl verrechnet.
Positiv sei anzumerken, dass sich das Personal in den restlichen fünf Geschäften vorbildlich verhalten habe, so die an der Aktion beteiligten Behörden. Teils fragten die Angestellten direkt, spätestens jedoch nach dem Warnhinweis auf dem Kassendisplay „kein Verkauf an Jugendliche“ nach dem Ausweis der Testkäuferin.
Auch in diesen Fällen outeten sich Polizei und Jugendamt, lobten das Personal für gesetzeskonformes Verhalten und sprachen gerade auch im Hinblick auf die vielen Verstöße ihre Anerkennung aus.
Neben den sonstigen Maßnahmen im Bereich des Jugendschutzes werden das Jugend- und Versorgungsamt Rottweil und die Polizeireviere Rottweil, Oberndorf und Schramberg auch in Zukunft in enger Zusammenarbeit wegen der vielen Verfehlungen das Instrument der Testkäufe weiter gezielt einsetzen, um auch so auf die Einhaltung dieser wichtigen Jugendschutzvorschriften hinzuwirken, kündigen sie an. Genauso konsequent wollen sie auch weitere Verstöße ahnden.