DIETINGEN (fw) – Die Feuerwehr Dietingen wurde in nächtlicher Stunde zur Beseitigung einer Ölspur gerufen. Gegen 22:45 Uhr wurden die Feuerwehrabteilungen Rotenzimmern und Böhringen alarmiert.
Die Ölspur war das Resultat eines Verkehrsunfalls, den ein von Rotenzimmern in Richtung Böhringen fahrender PKW verursacht hatte. Der Fahrer kollidierte zunächst mit einer Leitplanke, fuhr anschließend wieder auf die Fahrbahn zurück und kam letztlich auf einem Acker zum Stehen. Bei der Kollision mit der Leitplanke wurde der Unterboden des Fahrzeugs vermutlich stark beschädigt, was dann zum erheblichen Ölverlust führte.
Die Feuerwehr beseitigte die knapp 100 Meter lange Ölspur mit Ölbindemittel, um den rutschigen Asphalt wieder in einen sicher befahrbaren Zustand zu versetzen. Der Streckenabschnitt wurde anschließend gesäubert und die Unfallstelle von den verstreuten Autoteilen befreit. Während des Einsatzes wurde die Unfallstelle mit den Beleuchtungseinheiten der beiden Feuerwehrfahrzeuge ausgeleuchtet.
Die beiden Abteilungen waren mit zehn Mann, zwei Einsatzfahrzeugen sowie dem Mannschaftstransportfahrzeug im Einsatz. Nach etwa einer Stunde konnten die Wehren wieder abrücken.
Feuerwehen können keine Ölspuren entfernen!
Feuerwehren (zumindest nicht die hier in der Region BL+RW+SIG+TUT+VS und grosser Umkreis) sind nicht in der Lage Ölspuren zu reinigen! Feuerwehren können mit Ölbinder lediglich oberflächliches Öl aufnehmen, damit sich die Gefahr nicht aus-/verbreitet und weniger wassergefährdende Flüssigkeiten die Umwelt gefährden. Mehr nicht!
Die Gefahr durch mangelnde Griffigkeit und aufweichen des Asphaltbindemittels Bitumen, kann die Feuerwehr nicht beseitigen!
Versuchsaufbau zum Beweis:
1.Man nehme eine unbeschichtete Stahlbratpfanne. Diese spült man und fährt mit etwas Druck mit gewaschenen Fingern über den Pfannenboden = quitsch-sauber = griffig.
2. Nun gibt man Öl in die Pfanne, verteilt es, reinigt sie mit Ölbindemittel, reibt diese mit einem sauberen Geschirrtuch zusätzlich aus. Die Pfanne wird auf den ersten Blick sauber aussehen – sogar neuer glänzen.
3. Nun kommt wieder der o. a. Fingertest. …
Jede/r Hausfrau/Hausmann hätte das Ergebnis vorhersagen können. Ohne Wasser, ein Tensid (Spülmittel) und mechanische Bearbeitung (z. B. Bürste oder starker Wasserstrahl) ist Öl von einer Oberfläche nicht zu entfernen!
Vergleicht man nun den Querschnitt eines Stahlpfannenbodens mit dem einer Strassenoberfläche, so ist der Unterschied im Verhältnis etwa der eines glatten Sees zum Himalaja-Gebirge.
Somit; weder von der Oberfläche noch aus den Asphaltporen lässt sich Öl mittels Ölbinder ausreichend entfernen!
Der Asphalt wird an dieser Stelle dauerhaft geschädigt und die Griffigkeit bleibt grob verkehrsgefährdend über Tage und Wochen herabgesetzt! Bei Niederschlag können nachTagen noch glatteisartige Gefährdungen entstehen!
Feuerwehren, Polizisten oder Strassenbaulastträger welche das so – nur Einsatz von Ölbinder – handhaben, handeln grob fahrlässig ggf. zum Teil wissentlich vorsätzlich. Sie können im Falle eines Schadens, trotz missbräuchlich aufgestellter Ölspurschilder*, strafrechtlich als auch zivilrechtlich persönlich verantwortlich gemacht werden!
(*dürfen nur bis zur AbREINIGUNG aufgestellt werden und nicht “statt”)