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Gefängnisdebatte: Dietingen wendet sich gegen den Standort Esch

von NRWZ-Redaktion
5. Mai 2015 - Aktualisiert 19. Januar 2017
Lesezeit: 3 Minuten
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Hier soll das neue Gefängnis entstehen: das Esch nahe der Neckarburg. Archiv-Foto: gg

Hier soll das neue Gefängnis entstehen: das Esch nahe der Neckarburg. Archiv-Foto: gg

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Von einem der Wohngebiete aus direkt sichtbar, nachts auch noch beleuchtet: Die Gemeinde Dietingen wendet sich klar gegen den aktuell wahrscheinlichsten der Rottweiler Gefängnisstandorte, das Esch. Am Verfahren beteiligt ist Dietingen direkt nicht.

Dietingen (gg/pm). In einem Brief an die „lieben Mitbürgerinnen und Mitbürger“, den NRWZ.de ungekürzt bringt, schreibt Dietingens Bürgermeister Frank Scholz, dass ein Großgefängnis auf dem Esch „sehr zum Nachteil“ der Bewohner des Dietinger Wohngebiets Tierstein, aber auch der Gemeinde Dietingen insgesamt werden. Er sieht die vermutete nächtliche Beleuchtung des Großgefängnisses, in dem bis zu 500 Häftlinge untergebracht werden können, als nachteilig.

Auch bedauert er, wie die Gemeinde Villingendorf nicht direkt ins Verfahren eingreifen zu können. „Die Planungshoheit liegt bei der Stadt Rottweil“, stellt Scholz fest. Das Schreiben des Bürgermeisters wird im Amtsblatt der Gemeinde veröffentlicht.

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Hier der Brief an die Dietinger im Wortlaut:

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

im Suchlauf für eine neue Justizvollzugsanstalt hat das Land Baden-Württemberg zuletzt die Standorte „Esch“ an den Gemarkungsgrenzen zwischen Rottweil, Dietingen und Villingendorf sowie das ehemalige Kasenerngelände in Meßstetten in den Mittelpunkt ihres Auswahlverfahrens gestellt. Die bisher ebenfalls auf der Gemarkung Rottweil in Erwägung gezogenen Standorte „Bitzwäldle“ und „Hochwald“ wurden zurück gestellt. Dies bedeutet, dass diese beide Alternativen nicht völlig ausgeschlossen sind, sondern theoretisch noch einmal in den Focus rücken könnten, sollten die beiden erst genannten Standortalternativen sich im weiteren Verfahren als nicht realisierbar erweisen.

Alle Blicke richten sich daher in unserer Region im Moment auf einen möglichen JVA-Standort „Esch“, der sich – durch das Neckartal getrennt – in Sichtweite zum Wohnquartier Tierstein befindet. Ein mehrstöckiger Gefängnisneubau am dortigen Standort könnte sich sehr zum Nachteil dieses Wohnplatzes aber auch der Ortschaft Dietingen mit Dietingen-Wasen erweisen. Die Gefängnisanlage, die insbesondere zur Nachtzeit entsprechend ausgeleuchtet werden müsste, wäre dann weithin sichtbar. Diese Beleuchtungssituation würde sich damit auf die Gemarkung der Gemeinde Dietingen und das gesamte Landschaftsschutzgebiet auswirken.

Der Gemeinderat Dietingen hat sich in seiner Sitzung am 20.04.2015 klar gegen diese Standortalternative ausgesprochen. Gemeinderat und Gemeindeverwaltung sehen den Standort „Esch“ als ungeeignet an.

Zu beachten ist, dass die Planungshoheit bei der Stadt Rottweil liegt. Die Gemeinde Dietingen ist im Verfahren erst unmittelbar beteiligt, wenn innerhalb der Verwaltungsgemeinschaft Rottweil die bauleitplanerischen Voraussetzungen im Flächennutzungsplan geschaffen werden. Der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft gehören die Stadt Rottweil und die Gemeinden Deißlingen, Dietingen, Wellendingen und Zimmern ob Rottweil an. Wie Sie aus der örtlichen Lokalpresse entnehmen konnten, hat sich der Gemeinderat der Stadt Rottweil am 29.04.2015 in einer ausgiebigen Beratung gegen die Durchführung eines Bürgerentscheids in Rottweil – zum jetzigen Zeitpunkt – entschieden. Hintergrund ist, dass die Stadt Rottweil bereits bis Mitte Juni dem Land Baden-Württemberg zurückmelden muss, ob sie bereit ist, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Ansiedlung im Gewann „Esch“ zu schaffen. Eine umfassende Bürgerinformation und die Einhaltung der für ei-nen Bürgerentscheid notwendigen Fristen sind in dieser Zeit kaum zu schaffen, wie sich die Mitglieder des Rottweiler Gemeinderats mehrheitlich einig waren. Innerhalb dieser Beratung wurde auch die Frage aufgeworfen, inwieweit die betroffenen Umlandgemeinden Dietingen und Villingendorf eingebunden wer-den. Dazu wurde dargelegt, dass die gesetzlichen Rahmenbedingungen aus Gemeindeordnung und Landesrecht, das alleinige Planungsrecht bei der Stadt Rottweil sehen.

Festzuhalten bleibt, dass die Gemeinden Dietingen und Villingendorf auch im Fall eines Bürgerentscheids innerhalb der Stadt Rottweil nicht hätten beteiligt werden können. Den Besuchern der Gemeinderatssitzung in Rottweil wurde aber auch deutlich, dass im Gemeinderat der Stadt Rottweil derzeit zwar eine deutliche Mehrheit die Ansiedlung der Justizvollzugsanstalt in Rottweil wünscht, hierbei der mögliche Standort „Esch“ jedoch umstritten bleibt. Die Stadt Rottweil hat in den letzten Tagen angeboten, den Sachstand und die Hintergründe zu einer möglichen Justizvollzugsanstalt „Esch“ in einer Gemeinderatssitzung in Dietingen vorzustellen. Dieses Angebot nehmen wir sehr gerne an. Voraussichtlich am 18.05.2015 können Sie sich in einer Sitzung des Dietinger Gemeinderats aus erster Hand informieren lassen. Die Gemeindeverwaltung steht ihrerseits selbstverständlich mit den Bewohnern des Wohnquartiers Tierstein und darüber hinaus weiteren Mitbürgern in Kontakt, welche die Entwicklung um einen möglichen JVA-Standort „Esch“ mit großer Sorge beobachten.

Umfangreiche Informationen zum Thema „JVA Rottweil“ hat die Stadt Rottweil vor wenigen Tagen in einem eigens eingerichteten Beteiligungsportal unter dem Titel „JVA Rottweil – Die Informations- und Diskussionsplattform zur neuen JVA in Rottweil am Esch“ freigeschaltet. Die Internetpräsenz erreichen Sie unter www.jvarottweil.de. Die Gegner des nun geplanten Standortes am „Esch“ haben ebenfalls eine Internetseite unter www.neckarburg-ohne-gefaengnis.de aufgebaut, um Informationen zur Verfügung zu stellen.

Der Gemeinderat und die Gemeindeverwaltung werden die Gemeinderatssitzung am 18.05.2015 zu ausführlichen Fragen zur Justizvollzugsanstalt und den Standort „Esch“ nutzen.

Ihr Bürgermeister
Frank Scholz

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