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Startseite Artikel

“Ich bin das Opfer!” und “Der Richter ist der Henker!” – Prozess gegen mutmaßlichen Jobcenter-Messerstecher hat begonnen

von Peter Arnegger (gg)
6. August 2020
in Artikel, Rottweil, Titelmeldungen
Lesezeit: 6 Minuten
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Liest den "Schwabo" und notiert seine Kommentare neben dem Artikel: der Angeklagte im Jobcenter-Messerangriff-Prozess. Foto: gg

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„Sie sind kein Richter!“ Uwe B., der im Januar 2020 eine Mitarbeiterin des Jobcenters Rottweil mit einem Küchenmesser angegriffen und lebensgefährlich verletzt haben soll, macht es der Großen Schwurgerichtskammer des Rottweiler Landgerichts unter Vorsitz von Richter Karl-Heinz Münzer maximal schwer. Er erkennt die Gerichtsbarkeit nicht an, tut sich zudem durch inhaltlich schwer nachvollziehbare Kommentare hervor – obwohl er eigentlich schweigen will. Er unterbricht den Richter ständig, lässt keine andere Sichtweise zu, poltert herum, haut auch mal mit der flachen Hand auf den Tisch, um sich Gehör zu verschaffen. Sein Pflichtverteidiger hält ihn für „schwer gestört.“ Unter großem Medieninteresse hat am Donnerstag der Prozess gegen den Mann begonnen.

Reden wir zunächst über sein Opfer: Daniela E.* Die Mitarbeiterin des Jobcenters Rottweil hatte am 16. Januar einen Termin mit Uwe B. Sie wartete in Zimmer 722, im siebten Stock des Jobcenter-Gebäudes auf ihren Kunden. Der kam verspätet um 10.46 Uhr, und er kam bewaffnet. Mit einem Küchenmesser, die Klinge zehn Zentimeter lang.

Um 10.54 Uhr griff B. nach Ansicht der Staatsanwaltschaft an. Er stach zweimal auf E. ein, „um sie zu töten“, so die Staatsanwaltschaft in ihrer Anklage. E. flüchtete Richtung Tür, B. verfolgte sie, stach erneut auf sie ein. E. kehrte um zum Schreibtisch, packte ihren Schreibtischstuhl und schleuderte ihn mit Schwung gegen den sie weiterverfolgenden Täter. Und sie schrie um Hilfe. Das hörte eine Kollegin, die ins Zimmer kam. B. ließ von seinem Opfer ab. Im Glauben, die Jobcenter-Mitarbeiterin getötet zu haben, so die Anklage.

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E. wurde lebensgefährlich verletzt. Sie erlitt Wunden an der Milz, am Zwerchfell, an der Lunge. Abwehrverletzungen an den Daumen, innere Blutungen. Die Verletzungen seien lebensbedrohlich gewesen, so die Anklage. Die Milz musste entfernt werden, sie trug dauerhaft Narben davon. Früher war sie sportlich, jetzt kann sie nur noch Spaziergänge machen. Auch sei sie psychisch erkrankt, leide bis heute unter dem blutigen Angriff, ist in Behandlung. Ihr Therapeut erkennt auf eine psychotraumatische Belastungsstörung. E. arbeitet wieder in einem nicht näher benannten Jobcenter, arbeitet bis zu zwei Stunden am Tag, eine sogenannte Widereingliederung läuft. Offen ist derzeit, wann sie wieder voll arbeiten kann. Eine gewisse Wetterfühligkeit blieb ihr, an den Narben.

B. kümmert das nicht. Vor Prozessbeginn lächelt er siegesgewiss, selbstbewusst, liest sich den aktuellen „Schwabo“-Bericht über sich durch, kopfschüttelnd. Erklärt im laufenden Verfahren zudem ungeheuerliches: Bei E. handele es sich um die eigentliche Täterin. „Diese haben Sie draußen gelassen“, beschwert er sich beim Richter.

„Zu dieser Tat war ich berechtigt, und zwar aus Notwehr.“ So begründet B. seinen Angriff. Es sei das Amt, das ihn so provoziert habe, durch Vorenthalten und Kürzen von Leistungen. Er habe im Übrigen absichtlich nicht „so wild“ zugestochen. „Ich hätte sie abstechen können, doch das habe ich nicht getan. Ich habe mich nur verteidigt“, sagt er. „Ein Mensch muss das Recht haben, sich zu verteidigen, wenn man so in die Enge getrieben wird, dass er gar keine andere Möglichkeit mehr hat“, ergänzt er.

Richter Münzer hat da geschickt die aufkommenden, wirren Einlassungen B.s genutzt, um ihn zu Aussagen zu seinem Opfer zu bringen. Wie er denn dazu komme, Frau E. anzugreifen, die er gar nicht gekannt habe? „Sie wollte mich nur wieder zu einer Untersuchung schicken“, so B. „Es ist ein Unrechtsregime“, so B. Und zum Richter: „Sie sind ein Unrechtsgericht. Sie sind für mich nur der Lakai. Sie haben kein von Gott verliehenes Recht. Sie sind nur Henker. Und Sie haben schon von vorneherein gewusst, wie das Verfahren läuft. Es ist alles vorprogrammiert.“ Er wiederum habe ein Recht dazu, sich zu beschweren, zu sagen, was er wolle.

Richter Münzer hört sich das geduldig an, wägt seine Repliken ab. Wirkt zwischenzeitlich kurz davor, die Fassung zu verlieren, ist sichtlich genervt und verärgert, aber versucht, des Angeklagten Herr zu werden. Wogegen sich dieser wiederum wehrt. Etwa durch Respektlosigkeit. Hier versucht Münzer ebenfalls, zu ihm durchzudringen: „Egal, wie krank ein Mensch sein mag“, so der Richter, die Grundregeln der Höflichkeit könne er beherzigen.

Aber B. bleibt bei seiner durchaus kruden Sicht der Dinge. Der Prozess: „nur eine Farce“, er sei längst vorverurteilt, lässt er sich ein.  Er sei von hohen Leuten, auch von Vertretern der Regierung, „so in die Enge geführt worden“, dass eine solche Tat herauskomme. Das alles sei bei Twitter gelaufen, er sei quasi zur Tat gedrängt worden.

Denn durch das Jobcenter sei er „minimiert worden bis auf Null. Ich musste mehrfach auf Leute zurückgreifen, um zu überleben.“ Es geht um Geld. Das sei ihm vorenthalten worden. Er habe handeln müssen.

B. – bleich, ganz in schwarz gekleidet, Fußfesseln tragend – sei in dieser Sache das Opfer, insistiert B. Als Richter Münzer das nochmal für alle im Saal festhält, antwortet B.: „Amen“.

Er sei zudem das Opfer einer illegitimen Justiz, die an die NS-Zeit erinnere, die Teil eines Regimes sei. B. – ein Reichsbürger, offenbar. Er behandelt das Gericht mit dem geringstmöglichen Respekt, sagt nicht einmal „Guten Morgen“, entringt sich allenfalls ein halblautes „Servus“ zum Richter. Steht nicht auf, wie es üblich und höflich-respektvoller Brauch ist, wenn dieser den Saal betritt.

Mutmaßlichen Täter und sein Opfer in einem Saal – das ließ das Gericht am Donnerstag nicht zu. E.s Therapeut hatte davon abgeraten.  B. wurde nach entsprechendem Beschluss aus dem Saal geführt, konnte der Vernehmung seines mutmaßlichen Opfers E. aus dem Haftraum heraus per Video beiwohnen. Umgeben von zwei Security-Mitarbeitern und einem Justizbeamten. Gefesselt an Händen und Füßen. Zur Sicherheit. An der Wand schwarz-weiß-Porträts ehemaliger Landgerichtspräsidenten.

„Ich hatte den Kunden eingeladen auf halb Elf. Er kam dann nicht. Ich habe gewartet, war kurz weg. Er stand dann vor meiner Tür. Ich habe ihn reingebeten.“ So schildert E. den Beginn der Tat. Sie hätten das Gespräch aufgenommen – mit dem ihr bis dahin noch unbekannten Kunden. Sie habe versucht, Vertrauen aufzubauen, er habe verschlossen gewirkt. Was sie irritiert habe: Obwohl er sich abweisend verhalten habe, habe er den ihr am nächsten stehenden Stuhl genommen. Ungewöhnlich, dachte sie sich noch.

Es sei dann darum gegangen, ob er arbeiten kann, ob er leistungsfähig ist. Es ging auch um ein Gutachten, E. wollte ein neues, B. nicht. Er habe darauf bestanden, dass alte Unterlagen, die gefehlt hätten, beigebracht würden. Es kam zu einer Meinungsverschiedenheit. Kein Streit.

Sie habe sich dann weggedreht – und einen Schlag in die Seite wahrgenommen. Sie habe sich zu ihm umgedreht, ihm in die Augen gesehen, den Angriff erkannt. „Es waren teuflische Augen“, so E. Dann habe sie das Messer gesehen. „Ein Treffer war in Richtung meines Herzens. Ich dachte, so, jetzt bringt er mich um.“

E., eine schmale Frau, kann die Stimme kaum erheben, wirkt aber gefasst. Sie antwortet ruhig auf die detaillierten Fragen des Richters. Es geht um die Zahl der Messertreffer, um die, die sie hat abwehren können und die, die zu ihr durchgedrungen sind. Zu ihren Seiten sitzen eine Freundin und ihr Ehemann. Als „Personen des Vertrauens“, so Richter Münzer, der das erlaubt hatte, dem das auch wichtig war.

Nachdem B. mehrfach auf sie eingestochen habe, „schien er zufrieden zu sein. Das habe ich in seinen Augen gesehen.“ Er habe von ihr abgelassen. Kollegen seien hinzugekommen, B. habe gesagt: „Ich bin der Täter.“

In einem persönlichen Schlusswort bedankte E. sich bei den Mitarbeitern des Klinikums Villingen-Schwenningen, in dem sie untergebracht gewesen ist, den Ärzten und Therapeuten. Und sie sagte, sie mache ihre Arbeit gerne. Mit den verschiedensten Menschen aller Herkunft und Hautfarbe. Sie finde es gut, “dass wir eine Vielfalt haben, ein buntes Deutschland.”

Laut dem Pflichtverteidiger B.s geht es in dem Prozess vor allen Dingen darum, ob der Angeklagte habe erkennen können, dass seine mutmaßliche Tat gesetzwidrig und unrecht gewesen ist. Nicht nach seinen Gesetzen, sondern nach den gültigen, natürlich. Ob er vermindert schuldfähig sei, was die Staatsanwaltschaft schon in der Anklage nicht ausschließt. Eine psychische Störung, eine paranoide Schizophrenie wird angenommen, ein entsprechender psychiatrischer Gutachter wohnt dem Prozess bei und wird B. begutachten.

So werde sich aber nicht entscheiden, ob B. frei kommt. Sondern vielmehr, ob er eine Haft verbüßen muss in einem herkömmlichen Gefängnis, oder ob er etwa in der psychiatrischen Einrichtung bleibt, in der er derzeit untergebracht ist. Einen Monat nach der Tat ist B. dort eingeliefert worden. Er kam da aus der U-Haft, in die er noch vom Tatort weg gesteckt worden war.

Der Prozess wird am Montag fortgesetzt.

*Name geändert.

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... ist seit gut 25 Jahren Journalist. Mehr über ihn hier.

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