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IG BAU kritisiert fehlende Schutzmasken für Reinigungskräfte im Kreis Rottweil

von Pressemitteilung (pm)
21. Januar 2021
in Artikel
Lesezeit: 2 Minuten
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IG BAU kritisiert fehlende Schutzmasken für Reinigungskräfte im Kreis Rottweil

Gebäudereinigerinnen leisten durch ihre Arbeit einen Beitrag gegen die Infektionsgefahr in Betrieben, Büros und Behörden. Dennoch bleiben sie oft auf den Kosten für den eigenen Gesundheitsschutz sitzen, bemängelt die zuständige Gewerkschaft IG BAU.. Foto: pm

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KREIS ROTTWEIL – Sie kümmern sich um die Hygiene in Büros, Schulen und Krankenhäusern – müssen sich aber um die eigene Gesundheit Sorgen machen: Nach Einschätzung der IG Bauen-Agrar-
Umwelt (IG BAU) stehen einem Großteil der Reinigungskräfte im Kreis Rottweil nicht
genügend kostenlose Atemschutzmasken zur Verfügung.

Immer wieder komme es vor, dass Reinigungsfirmen beim Arbeitsschutz knausern und Beschäftigte den dringend benötigten Mund-Nasen-Schutz aus der eigenen Tasche bezahlen müssen, so die
Gewerkschaft. „Es kann nicht sein, dass ausgerechnet die Menschen, bei denen das Einkommen kaum für Miete und Lebensunterhalt reicht, auf den Kosten der beruflich genutzten Masken sitzen bleiben. Besonders schwer ist es für Teilzeitkräfte und Minijobber.

Das muss sich schnell ändern“, sagt die stellvertretende IG BAU-Bezirksvorsitzende Ilse Bruttel. Nach Angaben der Arbeitsagentur gibt es im Landkreis Rottweil rund 420 Beschäftigte in der Gebäudereinigung. Der Arbeits- und Gesundheitsschutz zähle zu den Fürsorgepflichten des Arbeitgebers, betont Bruttel. Daran dürfe nicht gespart werden – „das Tragen einer Atemschutzmaske ist aktuell Pflicht und erst recht notwendig, wenn Beschäftigte sich am Arbeitsplatz einer erhöhten Infektionsgefahr aussetzen“.

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Wichtig sei, dass die Firmen die besten Masken für die Sicherheit der Beschäftigten zur Verfügung stellen und über den richtigen Gebrauch der sogenannten Aerosol-Filter informierten. „Vom Verformen des Nasenclips bis hin zum Aufsetzen mit vier Fingern, damit die Maske an der Haut abschließt – hierfür sollte es im Betrieb eine Anleitung geben“, so Bruttel. Aus Sicht der IG BAU muss für das Tragen der Atemschutzmaske der Erschwerniszuschlag im Rahmentarifvertrag gezahlt werden. „Viele Firmen verweigern diese Zulage. Wer stundenlang unter einer Maske körperlich schwer arbeitet, hat den Lohnaufschlag verdient.“

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Pressemitteilung (pm)

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