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Startseite Artikel

Innenminister Gall legt nach sexuellen Übergriffen von Köln Fünf-Punkte-Plan vor

von Peter Arnegger (gg)
8. Januar 2016 - Aktualisiert 19. Januar 2017
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Innenminister Gall. Foto: Innenministerium Baden-Württemberg

Innenminister Gall. Foto: Innenministerium Baden-Württemberg

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Baden-Württembergs Innenminister Reinhold Gall (SPD) hat am Freitag einen Fünf-Punkte-Plan vorgelegt, mit dessen Hilfe er das Sicherheitsgefühl der Bürger des Landes stärken will. Er setzt auf Überwachung, Kooperation der Sicherheitskräfte, Kontrollen und ein hartes Durchgreifen vor Ort bis hin zu Festnahmen von Straftätern. 

„Wir dulden keinen Mob in unseren Straßen, der mit sexuellen Gewaltfantasien Frauen bedrängt, sie begrapscht oder beklaut“, erklärte Gall. Einen solchen Exzess dürfe es in Baden-Württemberg nicht geben. Durch die jüngsten Vorfälle in der Silvesternacht seien „nicht nur in Köln, sondern auch in unserem Land viele Menschen verunsichert und haben Angst“, so der Landes-Innenminister weiter. Deshalb habe er ein Maßnahmenpaket auf den Weg gebracht, das den Schutzauftrag des Staates noch deutlicher zeige.

Gall: „Der Schutz der Bevölkerung hat für uns höchste Priorität und das werden wir künftig
noch deutlicher zeigen“

Der Fünf-Punkte-Plan:

  1. Die Polizei wird bei Ansammlungen mit Eventcharakter und großen Veranstaltungen verstärkt die mobile Videoüberwachungen einsetzen.
  2. Die Polizei Baden-Württemberg wird zusammen mit der Bundespolizei im Rahmen der bewährten Sicherheitskooperation gemeinsame Präsenzstreifen durchführen – insbesondere an Bahnhöfen und im Öffentlichen Personennahverkehr.
  3. Die Polizei wird Platzverweise und ggf. auch Aufenthaltsverbote erteilen und diese konsequent und niederschwellig auch mit Gewahrsamnahmen durchsetzen.
  4. Die Polizei wird bei Ansammlungen mit Eventcharakter und Veranstaltungen lageorientiert Interventionskräfte bereitstellen, um die Sicherheit zu gewährleisten und Straftäter festzunehmen. Diese Interventionskräfte arbeiten sowohl offen als auch verdeckt.
  5. Das Landespolizeipräsidium wird beauftragt, einen Gesetzentwurf für die Einführung der sogenannten BodyCam zu erarbeiten. Der offene Einsatz körpernah getragener Videokameras soll die Übergriffe auf Polizeibeamtinnen und -beamte reduzieren und gleichzeitig strafbare Handlungen beweiskräftig dokumentieren.
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