Ein Dauerfreibadbesucher aus einer Kreisgemeinde hat sich jetzt mit dem Rottweiler Ordnungsamt angelegt. Er musste 25 Euro Strafe zahlen, weil er, als kürzlich ein Zirkus in Rottweil gastierte und deshalb sämtliche Parkplätze am Freibad belegt waren, auf einer Wiese geparkt hatte.
ROTTWEIL -Das sei in Rottweil verboten, teilte man ihm seitens des Amts mit, und bei der derzeitigen Wetterlage herrsche außerdem Brandgefahr beim Parken auf trockenen Wiesen.
Nun herrschte am Wochenende wieder Parkplatznot rund ums Stadion, da in Rottweil Hunde-Meisterschaften stattfanden, und da waren nicht nur Wiesen, sondern auch Rettungswege zugeparkt.
Der verärgerte Freibadbesucher wandte sich daraufhin ans Ordnungsamt: Ob denn hier mit zweierlei Maß gemessen werde, wenn so eine Hundeveranstaltung unter der Schirmherrschaft des Oberbürgermeisters stattfinde, wollte er geradeheraus wissen. Denn er habe keinen einzigen Strafzettel an den falschparkenden Autos der Hundefreunde gesehen.
Die Antwort aus dem Rathaus klingt da eher ausweichend: „Parken auf öffentlichen Grünflächen dulden wir im Normalfall nicht, da die Flächen dadurch beschädigt werden. Für die Hundesportveranstaltung waren daher auch nur vorher festgelegte befestigte Flächen freigegeben. Aufgrund der extrem hohen Temperaturen sind jedoch viele Hundebesitzer mit ihren Fahrzeugen auf Grünflächen ausgewichen, weil dort zumindest etwas Schatten vorhanden war.
Denn trotz Kühlungen in den Hundeboxen waren die Temperaturen teilweise enorm hoch und viele Hundebesitzer um ihre Tiere besorgt. Vor diesem Hintergrund haben wir das Aufweichen auf die Grünflächen einmalig geduldet.“ so Jörg Alisch, Leiter des Ordnungsamts.
Ein wenig hat er sich die Kritik des Freibadfans aber offenbar doch zu Herzen genommen: „Für die Zukunft werden wir bei Veranstaltungen dieser Art den Veranstaltern zusätzliche Parkplatzeinweiser zur Auflage machen und gegebenenfalls mit einer Teilnehmerreglementierung arbeiten müssen. Im Übrigen war unser Vollzugsdienst wiederholt vor Ort und hat den Veranstalter ermahnt, Rettungsgassen und Kurvenradien frei zu halten.“
Aber auch beim Ferienzauber am Wasserturm wird munter auf Wiesen geparkt. Wie steht´s nun damit? „Beim Ferienzauber ist der Gemeindevollzugsdienst bei allen Veranstaltungen vor Ort gewesen. Halteverbotsverstöße wurden in größerer Zahl registriert und auch angezeigt“, so Alisch.
In der Nähe des Wasserturms gebe es teilweise öffentliche Grünflächen, so die Wiese hinter dem Berufsschulzentrum, teilweise aber auch landwirtschaftliche Privatflächen, „die während der Ferienzauberzeit mit unserer Duldung zum Parken genutzt werden dürfen. Eine solche Duldung ist vertretbar, wenn die Nutzung als Parkraum sich nur auf wenige Tage im Jahr erstreckt, so dass die Fläche wieder ausreichend Zeit zur Regeneration hat.
Ganz anders sieht es bei Grünstreifen entlang von starkfrequentierten Flächen aus, die durch ein häufiges Beparken über das ganze Jahr, auch bei Bodennässe, beschädigt würden. Hier müssen wir handeln, um keine dauerhaften Schäden zu verzeichnen.“ so Alisch.
Eins hat der Ordnungsamtschef, offenbar selbst kein Freibadnutzer, allerdings übersehen: Dass es am Freibad nur dann eng wird, wenn es richtig heiß ist. Und dass es nur von Mai bis September geöffnet hat. Da würde sich die Nutzung als Parkraum auch nur auf wenige Tage im Jahr erstrecken…