Rottweil (pm,gg). Oberbürgermeister Ralf Broß begrüßt in einer Stellungnahme denBeschluss der Landesregierung für einen Neubau der Justizvollzugsanstalt (JVA) am Standort „Esch“ in Rottweil. Zugleich kündigt der OB an, dass Rottweil zügig über das von der Bürgerinitiative „Neckarburg ohne Gefängnis“ angestrebte Bürgerbegehren entscheiden werde, das die Verwaltung zwischenzeitlich für zulässig erklärt hat. Erste Glückwünsche erhielt Broß von der Betreuungsabgeordneten der SPD-Landtagsfraktion für den Kreis Rottweil, Rita Haller-Haid.
Ein Bürgerentscheid zum Standort „Esch“ sei am 20. September möglich, sofern der Gemeinderat in seiner morgigen Sitzung dem Terminvorschlag der Verwaltung folgt. Das teilte die Stadtverwaltung am Dienstag nachmittag mit. „Die Stadt Rottweil“, wird Oberbürgermeister Ralf Broß in der Erklärung zitiert, „begrüßt die Entscheidung des Landes Baden-Württemberg, den Standort Esch für den Neubau der Justizvollzugsanstalt Rottweil vorzusehen.“ Er danke dem Land Baden-Württemberg für das der Stadt entgegen gebrachte Vertrauen.
Die Stadtverwaltung und eine große Mehrheit im Gemeinderat, berichtet Broß weiter, setzten sich seit vielen Jahren für eine Ansiedlung des Neubaus auf Rottweiler Gemarkung ein. „Rottweil ist ein traditionsreicher Gerichts- und Polizeistandort mit Land- und Amtsgericht, Staatsanwaltschaft sowie der Kriminalpolizeidirektion und der Justizvollzugsanstalt Rottweil“, so die Stadtverwaltung.
Die Stadt Rottweil habe im Rahmen einer breit angelegten Bürgerbeteiligung für den Standort „Esch“ geworben. So richtete die Stadt ein Informations- und Diskussionsportal im Internet unter www.jvarottweil.de ein und organisierte eine Bürgerversammlung sowie einen Runden Tisch mit Befürwortern wie Gegnern des Projekts.
„Viele Bürger in Rottweil wissen, dass die JVA ein wichtiger Baustein zur Sicherung unseres Justizstandortes ist. In Rottweil war nie das ,Ob‘, sondern lediglich das ,Wo‘ des Neubaus umstritten“, so OB Broß. „Mein Dank gilt dem Gemeinderat und allen Bürgerinnen und Bürger, die uns bei der Bewerbung unterstützt haben. Mit den Kritikern des Standortes Esch wollen wir auch weiterhin einen konstruktiven Dialog führen“, kündigt das Stadtoberhaupt an.
Das von der Bürgerinitiative (BI) „Neckarburg ohne Gefängnis“ angestrebte Bürgerbegehren ist nach einer Prüfung der eingereichten Unterschriften durch das Wahlamt der Stadt Rottweil zulässig. Die Zahl der erforderlichen Unterschriften liegt bei 1973 (10 Prozent der wahlberechtigten Bevölkerung), eingereicht wurden 2039 gültige Unterschriften. Die Stadtverwaltung schlägt dem Gemeinderat vor, bereits in seiner morgigen Sitzung den Bürgerentscheid förmlich zu beschließen und das Datum auf den 20. September 2015 festzusetzen.
Die Betreuungsabgeordnete der SPD-Landtagsfraktion für den Kreis Rottweil, Rita Haller-Haid, gratuliert der Stadt Rottweil und Oberbürgermeister Broß laut einer Mitteilung ihres Büros „ganz herzlich“. „Ich bin erleichtert und freue mich für den Justizstandort Rottweil und die vielen im Justizdienst Beschäftigen. Es ist absolut richtig, dass sich die Landesregierung für Rottweil entschieden hat“, so Haller-Haid.
Als besonders positiv beurteilt die gebürtig aus Rottweil stammende Parlamentarierin, dass die Landesregierung als ausschlaggebende Kriterien die zentrale Lage Rottweils und „vollzugliche Belange“ benennt. „Ich finde es lobenswert, dass die Entscheidung von den besseren Bedingungen für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Vollzugsdienst abhängig gemacht wurde. Zudem bietet der Standort Rottweil für eine erfolgreiche Resozialisierung der Häftlinge ebenfalls die eindeutig besseren Bedingungen“.
Die Gefahr, dass die Entscheidung der Landesregierung durch einen Bürgerentscheid in Rottweil rückgängig gemacht werden müsste, sieht die Abgeordnete nicht. „Meinem Eindruck nach, ist die große Mehrheit der Rottweiler Bürger froh darüber, dass endlich eine Entscheidung gefallen ist und zwar für den Standort Rottweil. Natürlich kann man nun noch einen Bürgerentscheid durchführen, ich glaube jedoch, dass dieser an dem bestehenden Ergebnis nichts ändern wird.“