ROTTWEIL Nach der jährlich stattfindenden Prüfung des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK) hat die Kirchliche Sozialstation Rottweil für die Qualität ihres ambulanten Pflegedienstes die Note 1,0 erhalten.
Anhand von insgesamt 37 verschiedenen Kriterien wurden vier Bereiche der Qualitätsprüfung unterworfen. So wurde die pflegerische Arbeit überprüft. Zu den pflegerischen Leistungen gehören etwa die Grundpflege sowie die hauswirtschaftliche Versorgung der kranken oder alten Menschen. Weiter sind es die ärztlich verordneten Maßnahmen, zu denen zum Beispiel die Gabe von Medikamenten und Spritzen, ebenso das Wechseln der Wundverbände gehört.
Nach der Befragung von zufällig ausgewählten Kunden zur Qualität der Arbeit und der allgemeinen Zufriedenheit anhand von weiteren 12 Kriterien konnte nach äußerst positiven Aussagen wiederum die Note Eins gegeben werden. Dies zeuge von der gewissenhaften, zuverlässigen, freundlichen und fachmännisch ausgeführten Arbeit der 35 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, heißt es.
Eine glatte Eins erhielt die Verwaltungsleiterin, Angela Blattau, für die Organisation und Verwaltung der Sozialstation. Geprüft wurden hier unter anderem das Vertragswesen, das Abrechnungsverfahren mit Kunden und Krankenkassen sowie die Dienst- und Arbeitspläne. Geschäftsführer Andreas Schmötzer vom Katholischen Verwaltungszentrum freut sich natürlich mit seinen Leuten über dieses excellente Ergebnis der Überprüfung.
Das gebe Ansporn zu weiterhin vorbildlicher Leistung. Seit mehr als 30 Jahren ist die Sozialstation, deren Trägerin die Katholische Gesamtkirchengemeinde Rottweil in enger Zusammenarbeit mit der evangelischen Kirchengemeinde ist, zuständig für Rottweil mit den Ortsteilen Neukirch, Feckenhausen, Zepfenhan und Vaihinger Hof. Auch in Göllsdorf, Bühlingen und Hausen sind die weißen Autos der Sozialstation unterwegs
. Darüber hinaus zählen die Gemeinden Dietingen, Irslingen, Böhringen, Gößlingen, Rotenzimmern, Wellendingen und Wilflingen zum Arbeitsgebiet. Die Angebote, zu denen noch die Familienpflege in besonderen Notfällen zählt, können von jedermann in Anspruch genommen werden.