Der Oberbürgermeister der Stadt Rottweil Dr. Christian Ruf empfing im Ratssaal des Alten Rathauses die 15 neuen Rechtsreferendarinnen und -referendare, die zum 1.Oktober beim Landgericht Rottweil eingestellt wurden. Begleitet wurden sie vom Präsidenten des Landgerichts Dr. Dietmar Foth und der Ausbildungsleiterin Vorsitzender Richterin am Landgericht Sarah Hakenbeck-Rottner.
Rottweil. Oberbürgermeister Dr. Ruf, selbst Jurist, hieß die Referendarinnen und Referendare
in Rottweil herzlich willkommen und wünschte ihnen alles Gute für ihr zweijähriges
Referendariat. In dem einstündigen Gespräch berichtete er von seinem eigenen juristischen Werdegang und insbesondere den sich im Referendariat stellenden Herausforderungen. Er wies die jungen Juristinnen und Juristen auf die Möglichkeit hin, bei der Stadt Rottweil die Verwaltungsstation des Referendariats zu absolvieren und stellte die breitgefächerten Aufgaben der Stadt Rottweil und sich hierbei auftretende Rechtsfragen vor, etwa im Rahmen der Sanierung von Schulen.
Thema war auch die Digitalisierung der Verwaltung. Abschließend lud er die Referendarinnen und Referendare ein, Rottweil in allen seinen Facetten zu erleben. Präsident des Landgerichts Dr. Foth freute sich über die große Anzahl an Rechtsreferendarinnen und -referendaren: „Sie sind der Nachwuchs sowohl für die Justiz im Landgerichtsbezirk als auch für die hiesige Anwaltschaft. Angesichts der schwierigen Nachwuchsgewinnung in allen Bereichen zeigt uns das große Interesse am Standort Rottweil, dass sich die gute Ausbildung hier während des Referendariat herumgesprochen hat.“
Das Rechtsreferendariat, das sich an das Studium und das Erste Juristische Staatsexamen anschließt, führt die Nachwuchsjuristen mit verschiedenen Stationen durch das breite Spektrum des Rechts und der juristischen Berufe. Es vermittelt zum einen die Rechtspraxis, zum anderen bereitet es auf das Zweite Juristische Staatsexamen vor, mit dem die Befähigung zum Richteramt erreicht wird und das zugleich Voraussetzung für die Zulassung zum Rechtsanwalt ist. Zu Beginn verbringen die Rechtsreferendare fünf Monate bei einer Zivilrichterin / einem Zivilrichter am Landgericht Rottweil oder einem Amtsgericht des Bezirks.
Dem schließt sich die Strafstation an, die von den meisten Referendaren bei der Staatsanwaltschaft Rottweil absolviert wird, wo auch für die Staatsanwaltschaft selbständig eigene Sitzungsdienste in Strafverfahren zu absolvieren sind. Es folgen die erste Station bei einem Rechtsanwalt und die Verwaltungsstation bei einer Verwaltungsbehörde oder einem Verwaltungsgericht. Vor dem schriftlichen Teil des Zweiten Juristischen Staatsexamens verbringen die Referendare eine zweite Station bei einem Rechtsanwalt. In den drei Monaten zwischen dem schriftlichen und mündlichen Teil des Zweiten Juristischen Staatsexamen kann
die Ausbildungsstation frei gewählt werden (sogenannte Wahlstation), wobei etwa zu-
sätzlich Tätigkeiten bei einem Unternehmen oder auch im Ausland möglich sind.