REGION ROTTWEIL (mm) – Im Dezember hat das Bundeskabinett einen Gesetzentwurf verabschiedet, der hat einen sperrigen Namen: das “GKV-Versorgungsstärkungsgesetz”. Dieses “soll helfen, die Überversorgung mit Ärzten in der Stadt abzubauen und der Unterversorgung auf dem Land erfolgreich zu begegnen“, schreibt das Bundesgesundheitsministerium in einer Pressemitteilung.
Geht es danach, würden auch in der Region Schwarzwald-Baar-Heuberg eine ganze Reihe Arztpraxen geschlossen. Werden sie aber nicht, denn die kassenärztliche Vereinigung hat was dagegen. Und die ist letztendlich bestimmend.
Für die Region Schwarzwald-Baar-Heuberg würde das neue Gesetz nämich keineswegs eine Stärkung bedeuten, trotz aller ländichen Lage. Das zeigt eine Anfrage der FDP-Landtagsfraktion beim Sozialministerium: Demnach sei die Region mit 110 Prozent überversorgt. Und der Kreis Rottweil hätte einen Psychotherapeuten, einen Kinderarzt, drei Nervenärzte, drei Chirurgen, einen Orthopäden, einen Hautarzt und einen Augenarzt zu viel.
Außerdem würden in der Region Schramberg fünf Allgemeinmediziner wegfallen. Den Schwarzwald-Baar-Kreis würde es noch härter treffen: Dort wären es drei Psychotherapeuten, vier Kinderärzte, vier Nervenärzte, sechs Orthopäden, drei Frauenärzte ein Urologe, ein Hautarzt, ein HNO-Arzt und ein Allgemeinmediziner weniger. Funktionieren soll das, indem diese Praxen nicht mehr besetzt und von der kassenärztlichen Vereinigung aufgekauft werden, um den Mediziner, der die Praxis aufgibt, zu entschädigen.
Doch vermutlich wird es soweit nicht kommen. Denn ob eine Praxis versorgungsrelevant ist oder nicht, das entscheiden unabhängige Gremien wie kassenärztlichen Vereinigungen. Und die sehen die Sache ganz anders: “Wir sind um jeden Arzt froh, der sich niederlässt, und um jeden Patienten, der versorgt wird”, sagt Kai Sonntag, Pressesprecher der kassenärztlichen Vereinigung in Stuttgart.
Die Politik wolle schon lange mehr Praxen schließen, doch bislang sei im Land noch keine einzige zugemacht worden. Solange eine Praxis Patienten habe, sei sie eben versorgungsrelevant, Punkt. Das neue Gesetz mit dem sperrigen Namen also Makulatur? “Wir halten diese Regelung für falsch”, so das deutliche Statement des Pressesprechers. Nun darf man also abwarten, was der Bundesrat zum neuen Gesetz meint, der am 6. Februar darüber diskutiert, Anfang März hat es dann der Bundestag auf der Tagesordnung.