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Polizei im Stress

von Peter Arnegger (gg)
17. Januar 2016 - Aktualisiert 19. Januar 2017
in Artikel
Lesezeit: 6 Minuten
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Foto: Fotolia

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Kann die Polizei die Bürger Deutschlands nicht mehr schützen? Eine Frage, die sich nach den Ereignissen in der Silvesternacht in Köln, Stuttgart und einigen anderen Städten stellt. Schützt die Polizei vielmehr Asylbewerber, fasst sie Straftäter unter ihnen mit Samthandschuhen an? Vertuscht sie methodisch, wenn Asylbewerber Straftaten begehen? Alle diese Fragen werden klar verneint, doch das wird von Vielen nicht geglaubt. Deshalb, ein weiteres Phänomen, verbreiten sich in den sozialen Netzwerken Gerüchte, eine vorgebliche Wahrheit und Realität. Vieles davon ist unwahr. Oft aber leitet die Polizei aufgrund der Behauptungen Ermittlungen ein, was die Beamten zusätzlich in Stress bringt.

Von Peter Arnegger 
Mit Material des Zollern-Alb-Kuriers

Früher Dienstagmorgen, die Rocker treten auf den Plan. O-Ton: „Frauen und Kinder haben Angst, sobald es dunkel wird, das Haus zu verlassen. Einkaufen wird teilweise zur Hölle. Die Polizei löst lieber Demos gegen diese Zustände auf, anstatt etwas dagegen zu tun. Deshalb werden wir ab sofort verstärkt unterwegs sein. Solltet ihr euch bedroht vorkommen, sprecht uns an, wenn ihr uns seht. Wir helfen ohne wenn und aber. Auch wäre es klasse wenn sich andere uns anschließen. Wir stehen zu unserem Wort.“ Das schreibt um 5.39 Uhr der „Red Devils Motorrad Club Rottweil“ auf Facebook.

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Die Herren ernten viel Zustimmung, müssen sich wenig später aber auch erklären. „Echte Rocker sind keine Rassisten“, heißt es, und, nachdem es offiziell Kritik von den Behörden gegeben hat: „Nein, wir gründen keine Bürgerwehr die marodierend, rechte Parolen brüllend und Scheiben einwerfend durch Dörfer zieht. Das ist uns zuwider. Auch gibt es keinen Generalverdacht gegen Ausländer und Asylanten. Dafür gibt es einen Arsch voll Bürger, die verunsichert sind und Angst haben, und von der Regierung einfach übergangen werden.“ Wieder Zustimmung. Einer schreibt: „Zieht Eure Sache durch. Ich glaube, die Bevölkerung steht hinter Euch. Scheißt auf die oben!“

Nun ist für die Strafverfolgung aber zunächst die Polizei zuständig. Dass die aber nicht mehr Herr der Lage sei, habe die Silvesternacht mit sexuellen Übergriffen auf Frauen, Raub und Diebstählen gezeigt, heißt es online. 581 Strafanzeigen vermeldete die Polizei bis Donnerstag allein in Köln. Die Aufarbeitung hat begonnen, zur entscheidenden Zeit aber waren nicht genügend Beamten vor Ort, so der Vorwurf.

Erntet damit die Polizei, was sie gesät hat? Michael Aschenbrenner, Sprecher des Polizeipräsidiums Tuttlingen, sieht das so: Es gebe insofern ein Problem, „dass Gruppierungen Ängste schüren, ein Klima der Verunsicherung schaffen, um dies dann für ihre gar nicht redlichen Zwecke auszunutzen.“ Er meint die Rottweiler Rocker, die im Verbund mit den Red Devils in Tuttlingen auftreten. Aschenbrenner weiter: Obwohl es in den vergangenen Monaten in seinem Zuständigkeitsbereich keine Übergriffe auf Frauen gegeben habe, „erklärte sich die Gruppierung zum Beschützer von Frauen und Kinder.“ Das hält er für Demagogie.

Lehrt aber nicht Köln, dass wenigstens vorübergehend ein rechtsfreier Raum mitten in Deutschland entstehen kann? Dass die Polizei überfordert ist? Und dass sie methodisch die Wahrheit schönt oder unterdrückt – immerhin hat die Polizei Köln am Neujahrsmorgen eine Pressemitteilung herausgegeben, in der sie von einer entspannten Silvesternacht ohne besondere Vorkommnisse sprach.

Doch hatte das bereits Konsequenzen. Der Kölner Polizeipräsident musste gehen, ebenso wird die Leiterin der Pressestelle dort in den nächsten Tagen ihren Posten räumen, wie am Mittwoch bekannt wurde.

Und dennoch: Unter­drückt die Polizei Informationen über straffällig gewordene Asylbewerber systematisch? In Nord­rhein-Westfalen jedenfalls existieren „Leitlinien für die Polizei des Landes Nord­rhein-Westfalen zum Schutz nationaler Minderheiten vor Diskriminierungen.“ Eine der zentralen Positionen: „Auf die Zugehörigkeit zu einer Minderheit wird in der internen und externen Berichterstattung nur hingewiesen, wenn sie für das Verständnis eines Sachverhaltes oder für die Herstellung eines sachlichen Bezuges zwingend erforderlich ist.“ Und: „Medienauskünfte enthalten nur dann Hinweise auf eine Beteiligung nationaler Minderheiten, wenn im Einzelfall ein überwiegendes Informationsinteresse oder ein Fahndungsinteresse dazu besteht.“ Dass es also als politisch korrekt empfunden wurde, einen straffällig gewordenen Asylbewerber nicht als solchen zu benennen, das merkten die Bürger allmählich. Und das kritisieren sie heute als Lüge und Vertuschung. Und als Volksverdummung.

Wie ist das in Baden-Württemberg, wie ist die Situation im auch für Rottweil zuständigen Polizeipräsidium in Tuttlingen? Die Polizei im Land habe keinen Maulkorb bei der Nennung von Nationalitäten mutmaßlicher Straftäter erhalten, erklärte am Dienstag laut der Nachrichtenagentur dpa ein Sprecher der Landespolizei. „Vonseiten des Innenministeriums gibt es keine Anweisungen oder Vorgaben“, bestätigt der Tuttlinger Polizeisprecher Aschenbrenner. „Die Stabstellen Öffentlichkeitsarbeit der Präsidien“, so der Beamte weiter, „sind für die Pressearbeit selbstverantwortlich zuständig.“

So werde im Tuttlinger Polizeipräsidium vorgegangen: „Unser Anspruch ist eine offene und transparente Medienarbeit“, sagt Aschenbrenner. „Selbstverständlich können wir nur auf gesicherte Grundlage berichten – Vermutungen oder Spekulationen dürfen nicht Grundlage der Berichterstattung sein.“ Darüber hinaus gebe es die Medienhoheit der Staatsanwaltschaft in Strafsachen sowie den Grundsatz, dass polizeiliche Maßnahmen und Ermittlungen durch die Medienarbeit nicht zu gefährden sind.

Der Polizeisprecher wird konkret. Eine Nennung der Herkunft eines mutmaßlichen Täters erfolge „nur dann, wenn diese für den Sachzusammenhang, also für das Grundverständnis des Sachverhalts, von Bedeutung ist.“ Das sei etwa bei einem Konflikt zwischen mehreren ethnischen Gruppierungen in einer LEA/BEA zu bejahen – nicht jedoch zwingend bei einem Diebstahlsdelikt. „Es wird“, sagt Aschenbrenner, „im Einzelfalle entschieden – und zwar durch die sachlich zuständige Dienststelle.“ Diese Überlegungen seien nicht politischer Natur – „aber selbstverständlich machen wir uns Gedanken, welche Wirkung eine Pressemitteilung erzielt.“

Doch nennt die Tuttlinger Polizei neuerdings Ross und Reiter, wo sie es vor einigen Wochen noch nicht getan hätte. Dass es ein Nordafrikaner gewesen sei, der am Tag vor Heiligabend in Donaueschingen eine Frau überfallen und beraubt haben soll, das wäre so vor kurzem nicht berichtet worden. Vor wenigen Wochen wäre noch klar gewesen, dass die Herkunft des mutmaßlichen Täters nichts mit der Tat zu tun habe. Oder etwa doch? Das denken inzwischen viele Bürger und die Polizei trägt dem neuerdings offenkundig Rechnung.

Es gilt eigentlich, was auch früher gegolten hat. Polizist Aschenbrenner, der Presseberichte auch für den Raum Rottweil verfasst: „Ausschlaggebend für unsere Berichterstattung ist das zugrundeliegende Delikt und die Frage, wie dies in die Öffentlichkeit ausstrahlt beziehungsweise ob aufgrund der Schwere der Straftat ein Informationsanspruch seitens der Bevölkerung besteht, unabhängig von Nationalität oder Gruppenzugehörigkeit.“ Für den Handyräuber vom Heiligabend in Donaueschingen hat Aschenbrenners Kollege Thomas Kalmbach am Dienstag mitentschieden: Die Nationalität wird genannt. „Wir sind ein Präsidium, das offen und transparent über das Kriminalitätsgeschehen berichtet“, sagt Aschenbrenner.

Letztlich wirken diese vielleicht klarerer Formen der polizeilichen Berichterstattung der Gerüchtebildung online entgegen. Was ausgesprochen ist, muss nicht erst vermutet werden. Das aber ist ein weiteres Phänomen, das den Beamten richtig Stress macht: „Zu einer Gerüchtebildung kommt es in regelmäßigen Abständen“, bestätigt Aschenbrenner – „besonders in Donaueschingen hatten und haben wir dies.“ Die Polizei werde durch solche Gerüchte stark belastet, bei Anfangsverdacht werden Ermittlungen aufgenommen, Presseanfragen ergeben sich meist auch daraus. „So ging in Freudenstadt jüngst das Gerücht um, eine Schülerin sei vergewaltigt worden“, erinnert sich der Polizeisprecher, „da war jedoch nichts dran, das Kriminalkommissariat nahm zunächst aber Ermittlungen auf.“ Wenn der Urheber der verbreiteten Unwahrheit ermittelt werden kann, dann bekommt dieser Ärger. Beispiel: „Gegen zwei tatverdächtigte Frauen, die über Facebook von Vergewaltigungen durch Flüchtlinge berichteten – was natürlich nicht stimmte – wurden Ermittlungsverfahren wegen Volksverhetzung eingeleitet.“

Polizist Aschenbrenner: „Gerüchte, an denen nichts dran war, haben wir dementiert. Zu unseren Aussagen in der Vergangenheit stehen wir – sie sind faktisch belegt.“ Sorge bereite ihm und seinen Kollegen nun das Sicherheitsgefühl der Menschen. Auch hier sei eine Aufklärung über die Medien ist wichtig. 

Das Sicherheitsgefühl der Bürger liegt offenbar auch Baden-Württembergs Innenminister Reinhold Gall (SPD) am Herzen. Am 8. Januar, eine Woche nach den Übergriffen in Köln und einigen anderen Städten hat Gall einen Fünf-Punkte-Plan vorgelegt, mit dessen Hilfe er das Sicherheitsgefühl der Bürger des Landes stärken will. Er setzt auf Überwachung, Kooperation der Sicherheitskräfte, Kontrollen und ein hartes Durchgreifen vor Ort bis hin zu Festnahmen von Straftätern. „Wir dulden keinen Mob in unseren Straßen, der mit sexuellen Gewaltfantasien Frauen bedrängt, sie begrapscht oder beklaut“, erklärte Gall. Einen solchen Exzess dürfe es in Baden-Württemberg nicht geben. Durch die jüngsten Vorfälle in der Silvesternacht seien „nicht nur in Köln, sondern auch in unserem Land viele Menschen verunsichert und haben Angst“, so der Landes-Innenminister weiter. Deshalb habe er ein Maßnahmenpaket auf den Weg gebracht, das den Schutzauftrag des Staates noch deutlicher zeige. Gall: „Der Schutz der Bevölkerung hat für uns höchste Priorität und das werden wir künftig noch deutlicher zeigen.“

Galls Fünf-Punkte-Plan:

  • Die Polizei wird bei Ansammlungen mit Eventcharakter und großen Veranstaltungen verstärkt die mobile Videoüberwachungen einsetzen.
  • Die Polizei Baden-Württemberg wird zusammen mit der Bundespolizei im Rahmen der bewährten Sicherheitskooperation gemeinsame Präsenzstreifen durchführen – insbesondere an Bahnhöfen und im Öffentlichen Personennahverkehr.
  • Die Polizei wird Platzverweise und ggf. auch Aufenthaltsverbote erteilen und diese konsequent und niederschwellig auch mit Gewahrsamnahmen durchsetzen.
  • Die Polizei wird bei Ansammlungen mit Eventcharakter und Veranstaltungen lage­orientiert Interventionskräfte bereitstellen, um die Sicherheit zu gewährleisten und Straftäter festzunehmen. Interventionskräfte arbeiten sowohl offen als auch verdeckt.
  • Das Landespolizeipräsidium wird beauftragt, einen Gesetzentwurf für die Einführung der sogenannten BodyCam zu erarbeiten. Der offene Einsatz körpernah getragener Videokameras soll die Übergriffe auf Polizeibeamtinnen und -beamte reduzieren und gleichzeitig strafbare Handlungen beweiskräftig dokumentieren.
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