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Polizei und Jugendamt führen Alkohol-Testkäufe durch

von NRWZ-Redaktion
11. Mai 2015 - Aktualisiert 19. Januar 2017
Lesezeit: 2 Minuten
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Der Verkauf von branntweinhaltigem Alkohol, also Schnaps und anderen Spirituosen an Jugendliche unter 18 Jahren ist nach dem Jugendschutzgesetz verboten. Trotz allem sind das Jugendamt und die Polizei immer wieder mit betrunkenen Jugendlichen konfrontiert. Nicht selten wird den Jugendlichen zuvor widerrechtlich hochprozentiger Alkohol verkauft. Polizei und Jugendamt des Landkreises Rottweil führen in den nächsten Wochen gezielte Testkäufe durch.

KREIS ROTTWEIL (pz) – Die Polizei im Landkreis Rottweil und das Jugendamt sind schon seit vielen Jahren intensiv „in Sachen Jugendschutz“ unterwegs. Neben vielfältigen Jugendschutzkontrollen, Informationsveranstaltungen für Veranstalter, dem Projekt „Jugendschutz – Na Klar !“, Veranstaltungsratgebern, Verwarnungen für potentielle Erwerber von Fahrerlaubnissen und erzieherischen Gesprächen, soll das Maßnahmenbündel nun abermals erweitert werden.

Um das Abgabeverhalten im Einzelhandel und in Tankstellenshops zu überprüfen,führen die Polizei und das Jugendamt des Landkreises Rottweil in den nächsten Wochen gezielte Testkäufe durch. Dabei suchen zuvor geschulte Jugendliche im Einvernehmen mit ihren Eltern unter Aufsicht von Polizeibeamten und Begleitung von Sozialpädagogen des Jugendamtes Geschäfte auf und versuchen den „verbotenen Alkohol“ zu kaufen.

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„Die allermeisten Einzelhändler und Tankstellen beachten das Verkaufsverbot von
Spirituosen an Jugendliche. Es gibt jedoch immer wieder „schwarze Schafe“, die sich nicht an das klare Verbot halten und damit das Jugendschutzgesetz zumindest fahrlässig missachten. Daher werden wir in den nächsten Wochen gezielt Testkäufedurchführen“, erläutern die zuständigen Jugendsachbearbeiter der Polizeireviere des Landkreises Rottweil.

Verkauft ein Einzelhändler oder eine Tankstelle an Jugendliche den Alkohol, wird das Beweismittel gesichert, eine Rückabwicklung des Kaufes unter polizeilicher Aufsicht durchgeführt und anschließend ein Bußgeldverfahren eingeleitet, das sehr empfindlich sein kann. „Wir wollen mit den Testkäufen ein klares Zeichen setzen und hoffen auf die präventive Wirkung der Aktion“ so Bernd Hamann, Sozialdezernent beim Landratsamt Rottweil, weiter. „Dabei können wir auf die gute Zusammenarbeit zwischen Polizei und Kreisjugendamt setzen, die sich seit Jahren vielfältig bewährt hat.“

Die Testkäufe werden nur unter strengen Vorgaben durchgeführt. Die jugendlichen Testkäufer müssen persönlich geeignet und älter als 16 Jahre sein. Ferner haben bei allen Testkäufern, die Eltern dem Einsatz des Jugendlichen als Testkäufer zugestimmt. Die Jugendlichen machen die Testkäufe freiwillig und können jederzeit aufhören. Darüber hinaus werden die Testkäufer in einer Schulung vor dem Einsatz auf ihre Aufgabe vorbereitet und werden von einer erwachsenen Amtsperson betreut. Die Testkäufer dürfen nicht auf Verkauf des Alkohols drängen und müssen wahrheitsgemäße Angaben über ihr Alter machen.

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