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Selbstbestimmung: Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht

von NRWZ-Redaktion
30. Juni 2015 - Aktualisiert 19. Januar 2017
Lesezeit: 2 Minuten
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ROTTWEIL-HAUSEN (pm) — Das Soziale Team Hausen hatte zu einem Informationsabend zum Thema Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht eingeladen. Viele sind gekommen, um sich über das Thema zu informieren.

Prof. Dr. med. Rath schlug vor vollbesetzten Reihen einen Bogen über Leben an sich — von der Entstehung, über das Funktionieren bis zum Vergehen. Millionen Jahre sind die Natur, Pflanzen und Tiere, aber auch Menschen diesem Rhythmus unterworfen. Unfälle oder durch Bakterien hervorgerufenen Krankheiten unterbrechen den Rhythmus.

Ärzte können mit medizinischen Maßnahmen in vielen Fällen heilen. In vielen Fällen aber, kann trotz medizinischem Fortschritt nur behandelt und Leben verlängert werden. Hier hat heute jeder Patient das Recht, so Prof. Dr. Rath, ein Stoppschild zu zeigen. Über wichtige Schritte, dieses Stoppschild, die Patientenverfügung beziehungsweise Vorsorgevollmacht einsetzen zu können, informierte Bernhard Kraus vom Seniorenrat Rottweil.

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Der Seniorenrat Rottweil ist Beratungsstelle der Esslinger Initiative Vorsorgen – Selbst bestimmen.  Die Esslinger Initiative bietet seit über zehn Jahren kostenlose und unabhängige Beratung zum Recht auf Selbstbestimmung und über die Möglichkeiten der Vorsorge für die Zeit einer möglichen Entscheidungsunfähigkeit am Ende des Lebens. So sieht Bernhard Kraus den ersten Schritt im Griff zum Telefon, um sich eine Beratung zu sichern. Die Berater sind telefonisch über die Stadtverwaltung Rottweil Tel. 0741/494–0 zu erreichen.

Zur Beratung, so empfiehlt Bernhard Kraus, sollten die Betroffenen selbst als auch die Vertrauenspersonen kommen, auf die die Vorsorge übertragen werden soll. Deshalb ist ein weiterer Schritt, mit den Vertrauenspersonen zu sprechen. Mit der Vorsorgevollmacht, wird das Bestimmungsrecht auf eine Vertrauensperson übertragen. In der Patientenverfügung wird aufgeschrieben, wo man selbst Stopp sagen würde.

Die Patientenverfügung dient dem Bevollmächtigten als Entscheidungshilfe. Beide Dokumente sind, im Unterschied zu einer Generalvollmacht, ohne notarielle Beglaubigung gültig. Diese Frage zur rechtlichen Gültigkeit und weitere Fragen beantworteten die Referenten. Zum Schluss waren sich alle einig, dass mit dem Informationsabend ein Prozess angeregt wurde, sich weiter mit dem Thema zu beschäftigen und Vorsorge zu treffen.

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