Großeinsatz der Polizei am Bahnhof von Donaueschingen: Ein Jugendlicher hatte gedroht, sich mit Sprengstoff in die Luft zu sprengen. Der Bahnverkehr war für 90 Minuten eingestellt, teilt die Polizei mit. Der Jugendliche wurde angetroffen, die Polizei nennt ihn lebensmüde. Sprengstoff wurde nicht gefunden. Der junge Mann hat nun mit der Justiz zu tun, ihm droht eine saftige Rechnung.
Region (pz). Die Mitteilung, dass ein Jugendlicher beabsichtige, sich am Bahnhof Donaueschingen mit Sprengstoff in die Luft zu sprengen, hat am Donnerstag nachmittag gegen 13.30 Uhr einen Großeinsatz der Polizei ausgelöst und den Bahnverkehr für 90 Minuten zum Erliegen gebracht.
Der Jugendliche hatte gegenüber einem Bekannten angedroht, dass er sich Sprengstoff besorgt habe und sich damit am Bahnhof in die Luft sprengen wolle. Nachdem der Bekannte daraufhin die Polizei verständigt hatte, wurde das Bahnhofsgelände unverzüglich abgeriegelt und der Bahnverkehr eingestellt.
Mit einem Hubschrauber der Bundespolizei wurde ein Sprengstoffsuchhund eingeflogen und die Umgebung des Bahnhofsgeländes aus der Luft abgesucht. Einsatzkräfte der Bundespolizei und des Polizeireviers Donaueschingen waren mit acht Streifenfahrzeugen im Einsatz und durchkämmten den Bahnhofsbereich und das Gebäude nach dem mutmaßlich lebensmüden Jugendlichen, so die Polizei in ihrem Bericht.
Im Zuge der Ermittlungen stellte sich heraus, dass der Anrufer einen falschen Namen angegeben hatte. Die Beamten konnten bei ihren Recherchen aber recht schnell den tatsächlichen Namen des Anrufers in Erfahrung bringen. Im Umfeld des Bahnhofes konnten sie dann den Jugendlichen aufgreifen.
Um 15.10 Uhr wurden der Bahnverkehr und das Bahnhofsgelände wieder freigegeben, nachdem bei den Durchsuchungsmaßnahmen kein Sprengstoff gefunden wurde.
Der mutmaßlich lebensmüde Jugendliche hatte seinem Bekannten gegenüber ebenfalls einen falschen Namen genannt. Den ermittelnden Beamten gelang es aber noch am Nachmittag, die Identität dieses Jungen zu klären.
Gegen die Jugendlichen werden jetzt Ermittlungen wegen der Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten eingeleitet. Des Weiteren wird auch geprüft, inwieweit den Jugendlichen die Kosten der Einsatzmaßnahmen in Rechnung gestellt werden können.