SCHRAMBERG (him/pm) – Wie in vielen anderen Städten gilt im gesamten Stadtgebiet von Schramberg eine allgemeine Leinenpflicht für Hunde. Dies scheint gelegentlich in Vergessenheit zu geraten oder noch nicht bei allen Hundehaltern angekommen zu sei.
Weil insbesondere im Neubaugebiet Schoren-Süd auf dem Sulgen sich mehrere Leute bei der Stadt über Hundehalter beschwert haben, hat Pressesprecherin Susanne Gorgs-Mager die in Schramberg geltenden Regeln „für die treuen Begleiter des Menschen“ in einer Pressemitteilung zusammengefasst:
Nach der städtischen Polizeiverordnung seien alle Tiere so zu halten und zu beaufsichtigen, dass niemand durch sie gefährdet wird. „Innerhalb des Stadtgebietes sind Hunde auf öffentlichen Straßen und Gehwegen an der Leine zu führen.“ Außerdem habe der Halter oder Führer eines Hundes dafür zu sorgen, dass dieser seine Notdurft nicht auf Gehwegen, in Grün- und Erholungsanlagen oder in fremden Vorgärten verrichtet. „Dennoch dort abgelegter Hundekot ist unverzüglich zu beseitigen und ordnungsgemäß zu entsorgen“, so die Stadt.
Damit sich die Hundebesitzer an diese Regeln erinnern, hat die Stadtverwaltung nun im Baugebiet Schoren-Süd entsprechende Hinweisschilder aufgestellt und bittet darum, diese auch zu beachten. „Wenn die Regelungen von allen eingehalten werden, ist ein gutes Miteinander möglich, und der Hund auch das, was er für viele seit jeher ist: Ein treuer Begleiter und guter Freund“, so Gorgs-Mager abschließend.