ROTTWEIL (pm) – Das Bürgerbüro der Stadt Rottweil weist auf eine Reform des Wohngeldrechts hin, die ab Januar 2016 in Kraft tritt. Der Zuschuss für einkommensschwache Bürgerinnen und Bürger zu den Wohnkosten wird erhöht.
Mit der Reform, die am 1. Januar 2016 in Kraft tritt, wird unter anderem dem Anstieg der Bruttokaltmieten Rechnung getragen: Die Höchstbeträge für Mieten werden angehoben. Zudem wird die Stadt Rottweil ab dem neuen Jahr in der Mietenstufe 3 berücksichtigt.
Der Anspruch auf Wohngeld hängt grundsätzlich von der Zahl der Personen im Haushalt, von deren Einkommen und von der zu berücksichtigenden Miete ab. Da sich sowohl die durchschnittlichen Einkommen als auch die Wohnkosten entwickeln, wird das Wohngeld regelmäßig überprüft. Zuletzt wurden die Leistungen des Wohngelds im Jahr 2009 angepasst.
INFO: Die Wohngeldstelle der Stadt Rottweil rechnet mit einem deutlichen Anstieg der Wohngeldanträge. Um lange Wartezeiten für Sie zu vermeiden, vereinbaren Sie bitte vorab telefonisch einen Termin unter der Telefonnummer 0741/494-232. Die Wohngeldstelle ist an den Feiertagen und an Heilig Abend sowie Silvester geschlossen, hat aber ansonsten regulär geöffnet. Die Wohngeldanträge erhalten Sie im Eingangsbereich des Alten Rathauses und unter www.rottweil.de im Abschnitt „Stadt+Bürger“ unter „Formulare“, Stichwort „Mietzuschuss“.
Direktlink: http://www.rottweil.de/de/Stadt+Bürger/Rathaus/Formulare