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Startseite Artikel

Stadtwerke: Nur wenige Grundstückeigentümer betroffen

von Martin Himmelheber (him)
13. Januar 2016 - Aktualisiert 19. Januar 2017
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Stadtwerke: Nur wenige Grundstückeigentümer betroffen

Brief der Stadtwerke. Foto: him

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SCHRAMBERG (pm/him)- Als die Schramberger Grundsteuerzahler dieser Tage ihren Bescheid für 2016 erhielten, steckte im Umschlag noch ein zweites Schreiben. Ein Brief der Stadtwerke und auf der Rückseite ein vorbereiteter Meldebogen. Der Brief hat für einige Unruhe gesorgt. In einer Pressemitteilung entschuldigt sich Stadtwerkechef Peter Kälble. Die Erklärung im Wortlaut:

“Mit dem Bescheid für die Grundsteuer haben sämtliche Grundstückseigentümer ein Anschreiben der Stadtwerke erhalten, das über die Nutzung von Wasser aus Zisternen und eigenen Brunnen bzw. Quellen informiert. Allerdings ist dieses Anschreiben unglücklich formuliert und betrifft zudem weniger als ein Zehntel aller Grundstückseigentümer.

Da sich bereits viele Kunden bei den Stadtwerken mit Fragen gemeldet haben, stellt Stadtwerkechef Peter Kälble klar: „Eine Rückmeldung ist nur erforderlich, wenn der Kunde eine Zisterne mit einem Fassungsvermögen von über 3.000 Litern hat oder eine Eigenwasserversorgung betreibt. Insbesondere auch dann, wenn sich hier in den letzten Jahren eine Änderung ergeben hat. Für alle anderen Kunden ist das Schreiben gegenstandslos. Das geht aus unserem Schreiben leider nicht deutlich hervor.“

Sofern der Kunde Regenwasser in einer Zisterne (über 3.000 Liter) auffängt und nur zur Gartenbewässerung benutzt, kann das sogar dazu führen, dass seine Niederschlagswassergebühr sinkt. Nutzt der Kunde Wasser aus der Zisterne oder Eigenwasser zum Beispiel für die Toilettenspülung oder für die Waschmaschine, so fällt Abwasser an, das in den Kanal geleitet und in der Kläranlage gereinigt wird und somit Kosten verursacht. Diese Abwassermenge ist über einen Wasserzähler zu erfassen und wird nach der Schmutzwassergebühr abgerechnet.

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Stadtwerkechef Peter Kälble: „Für die möglicherweise entstandenen Unannehmlichkeiten oder Verärgerungen unserer Kunden möchte ich mich ausdrücklich entschuldigen.“

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