Rottweil/Tuttlingen (här) – Am Montag beginnt vor dem Landgericht Rottweil der Prozess gegen einen 35-jährigen Mann aus Tuttlingen. Ihm wird vorgeworfen, im Dezember des vergangenen Jahres unter dem Einfluss von Drogen seine Mutter erstochen zu haben.
Ob er allerdings deswegen zu einer Haftstrafe verurteilt wird, ist eher unwahrscheinlich. Fast alles spricht dafür, dass er wegen einer schweren Persönlichkeitsstörung und einer damit begründeten Schuldunfähigkeit in eine psychiatrische Anstalt eingewiesen wird.
Darauf deutet schon die Tatsache hin, dass es sich um keinen Prozess im klassischen Sinn handelt, sondern um eine „Sicherungsverfahren“. Das bedeutet, dass der Staatsanwalt auch nicht die übliche Anklage erhoben hat, sondern eine Antragsschrift, die darauf hinausläuft, dass der Beschuldigten weiterhin in einem Zentrum für Psychiatrie untergebracht wird, in das er nach der Tat eingewiesen worden war.
Eigentlich weist die Tat alle entscheidenden Mord-Merkmale auf, wie aus einer Mitteilung des Landgerichts hervorgeht. Demnach habe der Mann seine Mutter „heimtückisch, grausam und in der Absicht erstochen, eine Straftat zu verdecken.
Es geschah am 12. Dezember 2014: Mutter und Sohn hatten sich zu einem Treffen in einem Mehrfamiliehaus im Gebiet „In Aspen“ verabredet. Die Eltern hatten ihrem Sohn eine Eigentumswohnung im Erdgeschoss gekauft. Zum Streit kam es nach Angaben eines Gerichtssprechers, weil die Mutter drohte, den Sohn wegen seiner Drogendelikte bei der Polizei anzuzeigen. Als sie die Wohnung verlassen wollte, stach er mit einem Haushaltsmesser auf sie ein. Der Hausmeister hörte die Schreie, eilte zur Hilfe, zog die Frau aus der Wohnung, und verständigte die Polizei. Die 64-Jährige konnte sich noch in den Keller schleppen, doch der Sohn verfolgte sie und erstach sie in der Waschküche. Dort wurde sie tot aufgefunden.
Der Täter flüchtete, wurde aber wenig später auf dem Honberg festgenommen. Der zuständige Richter erließ Haftbefehl wegen Mordes. Die Staatsanwaltschaft kam dann zum Ergebnis, dass der Beschuldigte zur Tatzeit schuldunfähig war und ordnete eine Einweisung in die Psychiatrie an.
Der 34-Jährige ist ledig und war beruflich im sozialen Bereich tätig. Er hatte etwa zehn Jahre im Großraum Stuttgart gelebt und kehrte wenige Monate vor der Tat in seine Heimatstadt Tuttlingen zurück. Dort suchte er eine Arbeit.