ZIMMERN-HORGEN (pm) Zur Verbesserung der Verkehrssituation für Fußgänger in Horgen im Bereich der Kreuzung Niedereschacher Straße, Talstraße, Zimmerner Straße und Teufenstraße hat das Landratsamt im Dezember 2013 einen mit dem Regierungspräsidium Freiburg abgestimmten zeitlich befristeten Verkehrsversuch gestartet. Dieser wird nun um ein Jahr bis 20. Dezmber 2015, verlängert.
Bereits zuvor waren in der Zimmerner Straße eine Beschränkung der Geschwindigkeit auf 30 km/h angeordnet worden, um die von der scharfen Kurve ausgehenden Gefahren zu verringern. Zudem wird aus allen Einmündungsbereichen durch das Gefahrzeichen „Kinder“ auf die Gefahr für querende Kinder aufmerksam gemacht.
Im Rahmen des Verkehrsversuches wurde in der Talstraße und in der Niedereschacher Straße die Geschwindigkeit auf 30 km/h reduziert. Die Geschwindigkeitsbeschränkung gilt zu den Zeiten, zu denen die besonders gefährdeten Grundschüler regelmäßig die Straße queren, zwischen 6 Uhr und 14 Uhr. Zusätzlich wird zu Schulwegzeiten mit gelben Blinklichtern auf die Gefahr hingewiesen. Um eine sichere Querung der Talstraße zu ermöglichen wurde eine neue Querungshilfe gebaut.
Der Verkehrsversuch war zunächst auf ein Jahr befristet. Erste Messergebnisse zeigen eine Tendenz zu einem möglichen Erfolg, die Geschwindigkeit deutlich zu reduzieren und so die Sicherheit insbesondere der querenden Schüler zu erhöhen. Eine abschließende Beurteilung ist allerdings noch nicht möglich, da die jetzige Verkehrssituation tatsächlich noch nicht lange genug besteht.
Die Baustelle zur Errichtung der Querungshilfe (Frühjahr 2014) und die späte Installation der Blinklichter bei den Gefahrenzeichen haben den tatsächlichen Beurteilungszeitraum erheblich verkürzt. Deshalb wird der Zeitraum des Verkehrsversuchs um ein Jahr, bis zum 20.12.2015, verlängert.
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