(gg). In Rottweil ist es am Mittwochnachmittag zu einer Verpuffung in einem in der Innenstadt aufgestellten Bratwurststand gekommen. Eine Standbedienstete und der Betreiber sind dabei verletzt worden, allerdings nicht schwer. Ursache ist nach ersten Vermutungen ein technischer Defekt an einer Propangasflasche.
Mit dieser Gasflasche war einer der Wurstgrills betrieben worden. „Plötzlich gab es eine Verpuffung“, so einer der beiden Betreiber des Stands, sichtlich geschockt. Geistesgegenwärtig beförderte er Flasche und Grill mit Schwung aus dem Standwagen heraus. Der Unfall geschah gegen 13.45 Uhr.
Als erster Retter traf der neue Rottweiler Feuerwehrkommandant, Frank Müller, am Unglücksort ein. Er war nach eigenen Angaben von einer Kollegin im Rathaus alarmiert worden, dass am Bratwurststand in der Oberen Hauptstraße nahe des Friedrichsplatzes jemand um Hilfe riefe. Während Müller die Strecke von seinem Arbeitsplatz zum Einsatzort zu Fuß und im Eiltempo zurücklegte, kümmerten sich Ersthelfer bereits um das betroffene Standpersonal.
Auch das Rote Kreuz war vor Ort, kümmerte sich um die Verletzten. Eine Person wurde ins Krankenhaus gebracht, die andere konnte sich nach kurzer Inspektion durch die Sanitäter um den Bratwurstwagen und den defekten Grill kümmern. Aus dessen Propangasflasche hatte Müller zuvor das noch enthaltene Gas kontrolliert abgelassen.
„Wir haben das bei Marktständen öfter, dass es bei einer dieser Propangasflaschen zu Verpuffungen kommt“, so Müller gegenüber der NRWZ. Er vermutet einen technischen Defekt. Die Polizei hat die Ermittlungen übernommen. Der Marktstand wurde kurz nach dem Unfall von einem der Betreiber geschlossen.
Die Polizeibeamten des Polizeireviers Rottweil können derzeit noch keine Angaben zur Ursache der Verpuffung machen. Für die weiteren polizeilichen Ermittlungen wurde der Katalytofen sichergestellt.
Technischer Defekt oder schlicht vergessen, nach dem Anschluss der Gasflasche die aus gutem Grund vorgeschriebene Dichtigkeitsprüfung zu machen?
Tipps zum sicheren Vorgehen gibt’s bei der Berufgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) unter der Bezeichnung ASi 8.04.