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Startseite Artikel

Wegen Kinderpornografie: Polizei durchsucht 15 Objekte im Raum Rottweil

von Pressemitteilung (pm)
14. April 2022
in Artikel, Region Rottweil, Titelmeldungen
Lesezeit: 3 Minuten
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Streifenwagen der Polizei. Foto: iStock

Streifenwagen der Polizei. Foto: iStock

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Polizei und Staatsanwaltschaft haben am Mittwoch bei 15 Verdächtigen in den Landkreisen Rottweil, Konstanz, Tuttlingen, sowie im Schwarzwald-Baar-Kreis Wohnungen und Fahrzeuge durchsucht. Das geht aus einer gemeinsamen Mitteilung von Staatsanwaltschaft Rottweil und Polizeipräsidium Konstanz hervor.

Verdächtige im Alter von 14 bis 75 Jahren

Die Strafverfolgungsbehörden werfen den Männern und Frauen im Alter von 14 bis 75 Jahren demnach Besitz und Verbreiten kinder- und jugendpornografischer Inhalte vor. Sie seien nach den Maßnahmen der Polizei belehrt und erkennungsdienstlich behandelt worden, teilen die Behörden mit. Alle Verdächtigen seien mittlerweile wieder auf freiem Fuß.

Die Beamten der Kriminalpolizei stellten zahlreiche elektronische Speichermedien sicher, darunter 13 Mobiltelefone, neun Computer, drei Server und fünf Festplatten. Spezialisten sicherten auch Daten in sogenannten „Clouds“ im Internet. Die Daten im Umfang von mehreren Terabyte müssen nun hinsichtlich der Strafbarkeit und weiterer Tathandlungen noch ausgewertet werden.

Arbeitsbereich Kinderpornografie eingerichtet

Die Kriminalpolizeidirektion Rottweil, die den Einsatz am Mittwoch federführend leitete, hat sich auf die Durchsuchungen, in die insgesamt 25 Polizeibeamte und mehrere Vertreter der Staatsanwaltschaft eingebunden waren, bereits seit längerer Zeit vorbereitet, heißt es in der Mitteilung weiter. Innerhalb der zuständigen Fachinspektion in Rottweil sei zur intensivierten Bekämpfung der Kinderpornografie eigens hierfür ein spezialisierter Arbeitsbereich eingerichtet worden. Zudem seien die Kriminalkommissariate in den Landkreisen des Polizeipräsidiums Konstanz mit zusätzlichem Personal zur Bearbeitung dieses Deliktsbereichs ausgestattet worden.

Der Leiter der Rottweiler Kriminalpolizeidirektion, Leitender Kriminaldirektor Thomas Föhr, war mit dem Ergebnis der jüngsten Maßnahmen zufrieden. „Wir haben damit nicht nur ein Zeichen für eine konsequente Verfolgung solcher Straftaten gesetzt, sondern sehen uns auch vor dem Schicksal vieler Kinder, die in solchen Fällen missbraucht werden, verpflichtet, Tätern und Mittätern das Handwerk zu legen.“

Schon der Besitz strafbar

Die sei keine leichte Aufgabe. Angesichts der Verfügbarkeit von Kinderpornografie im Internet werde nahezu andauernd der sexuelle Missbrauch von Kindern dokumentiert. Auffallend sei, dass immer häufiger sogar Kinder und Jugendliche im Besitz solcher Dateien sind, so die Strafverfolgungsbehörden in ihrer Mitteilung weiter. Besonders in Messenger-Gruppen wie WhatsApp oder Telegram würden häufig kinder- und jugendpornografische Inhalte ausgetauscht und mit einem großen Personenkreis geteilt.

Dabei machen sich laut Polizei auch Menschen strafbar, die in solchen Gruppen in den Besitz verbotener Dateien kommen, selbst wenn sie selbst nicht aktiv an der Verbreitung beteiligt sind. „Allein schon der Besitz wird seit der Gesetzesänderung im Juli 2021 als Verbrechenstatbestand eingestuft und somit mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr verfolgt“, klärt die Leitende Oberstaatsanwältin Sabine Mayländer, Leiterin der Staatsanwaltschaft Rottweil, auf. Das sei vielen nicht bewusst.

Sämtliche Strafverfolgungsbehörden räumen nach Angaben der Behörden daher der Bekämpfung der Kinderpornografie einen hohen Stellenwert ein. Erst 2021 hatte der Gesetzgeber mit einer geänderten Gesetzeslage in Deutschland verschiedene Straftatbestände als Verbrechenstatbestände eingestuft und damit verschärft. Dies wirkte sich unter anderem auch auf die Kriminalstatistik aus. Im Bereich des Polizeipräsidiums Konstanz sind im Jahr 2021 im Vergleich zum Vorjahr nahezu doppelt so viele Sexualdelikte angezeigt worden.

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Pressemitteilung (pm)

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