Donnerstag, 18. April 2024

Schramberg: Messerattacke im Wahn begangen?

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Die Öffentlichkeit wird nicht gänzlich, aber teilweise ausgeschlossen beim Prozess um die Messerattacke im Schramberger Rathaus. Das hat das Gericht unter Vorsitz von Richter Bernd Koch zum Prozessauftakt am Freitag beschlossen.

Damit kam es nur teilweise dem Antrag des Verteidigers des 26-jährigen Angeklagten, Wolfgang Burkhardt, nach. Dieser hatte beantragt, den Prozess gänzlich ohne Öffentlichkeit zu führen. Das sollte mit Rücksicht auf seinen Mandanten geschehen, der laut Sachverständigem Dr. Charalabos Salabasidis unter einer paranoiden Schizophrenie leidet.

Möglicherweise hat er demnach die Tat am 20. März, bei der ein Rathausmitarbeiter schwer verletzt worden ist, im Wahn begangen. Richter Koch sprach davon, dass er dabei Stimmen gehört habe.

Dem 26-jährigen Deutschen aus Schramberg wird vorgeworfen, am Tattag zunächst eine Sprudelflasche gegen eine Aufzugstür geworfen zu haben. Daraufhin sei der Kämmerer der Stadt zu ihm gegangen und habe ihn gefragt, wie er ihm helfen könne, so die Anklage der Staatsanwaltschaft. Der 26-Jährige habe ihm gesagt, er könne gleich die Polizei holen – und dann unvermittelt zugestochen.

Da sein Opfer schützend den Arm vor sich hielt, seien ihm zwei Venen in der Achsel durchstochen worden.

Die Absicht des Angeklagten sei es gewesen, zu töten, so die Staatsanwältin. Dennoch lautet die Angklage auf versuchten Totschlag mit schwerer Körperverletzung sowie Verstoß gegen das Waffengesetz. Messer wie das von dem 26-Jährigen benutzte, ein sogenanntes Butterfly-Messer, sind in Deutschland nämlich verboten.

Doch muss man ihn vor der Öffentlichkeit schützen? Der Kompromiss des Gerichts: Bei der Vernehmung des Angeklagten sowie der seiner Eltern wird die Öffentlichkeit ausgeschlossen, ebenso bei der Vorstellung des Gutachtens von Dr. Salabasidis. Die übrige Beweisaufnahme wird öffentlich sein, denn das Interesse der Öffentlichkeit an dem Prozess sei groß, da die Tat im Rathaus stattgefunden habe und das Opfer sehr bekannt sei, so Richter Koch.

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