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Startseite Freizeit und Termine

Rottweil offiziell als Ausflugsort anerkannt

von Pressemitteilung (pm)
5. Juni 2019
in Freizeit und Termine, Rottweil, Titelmeldungen
Lesezeit: 2 Minuten
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Rottweil offiziell als Ausflugsort anerkannt

„Ein Ausflug nach Rottweil geht immer“: Regierungspräsidentin Bärbel Schäfer überreichte Anfang Juni der Stadt Rottweil im Schwarzen Tor das Zertifikat als anerkannter Ausflugsort. Unser Bild zeigt von links: Stadtführersprecher Peter Hugger, GHV-Vertreter Björn Engelhardt, Thyssenkrupp-Turmmanagerin Beate Höhnle, Regierungspräsidentin Bärbel Schäfer, Oberbürgermeister Ralf Broß, Stadtführersprecher Wolfgang Müller, Tourismusleiterin Simone Strasser, Stadtführersprecherin Bettina Auch und Tourismusleiterin Ines Maier. Foto: Ralf Graner Photodesign/Stadt Rottweil

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Regierungspräsidentin Bärbel Schäfer hat der Stadt Rottweil das Zertifikat als staatlich anerkannter Ausflugsort überreicht. Das berichtet die Stadtverwaltung. Es sei das erste Mal seit vielen Jahren, dass eine Kommune im Regierungsbezirk die erforderliche Besucherzahl erreicht habe. Für den Rottweiler Handel bedeutet die Auszeichnung laut Stadtverwaltung die Möglichkeit, dass Geschäfte mit touristischen Sortimenten auch sonntags öffnen dürfen.

Die Übergabe fand im Schwarzen Tor statt – eine der bekanntesten Sehenswürdigkeiten der Innenstadt, die zuletzt aufwendig saniert worden ist. Schäfer überreichte das Zertifikat der Anerkennung als Ausflugsort in Baden-Württemberg selbst. Die letzte Auszeichnung dieser Art sei im Regierungsbezirk Freiburg in den frühen 80-er Jahren verliehen worden, so Schäfer.

Insgesamt gibt es derzeit zwölf staatlich anerkannte Ausflugsorte im Bezirk des Regierungspräsidiums Freiburg. Voraussetzung ist, dass eine Gemeinde eine hohe jährliche Besucherzahl nachweist. Rottweil konnte beispielsweise durch die Steigerung der Zahl an Tagesbesuchern und Stadtführungen in den vergangenen Jahren, aber auch durch künftige Projekte wie die Landesgartenschau im Jahr 2028 die Voraussetzungen hierfür erfüllen. Schäfer zeigte großen Respekt vor der touristisch herausragenden Attraktivität der Region und davor, was die Stadt in den letzten Jahren an Großprojekten unter Mitnahme der Bürger geleistet hat: „Rottweil geht mutig in die Zukunft und kombiniert Tradition und Moderne auf eine ansprechende Weise.“

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Oberbürgermeister Ralf Broß nahm die Urkunde stellvertretend für alle am Tourismus beteiligten Akteure in Rottweil entgegen und betonte: „Solch ein Erfolg kann man nicht alleine schultern, er ist immer Teamarbeit.“ Für die Stadt sei das Zertifikat ein wichtiger Schritt, um sich als Tourismusdestination erfolgreich weiterzuentwickeln. Einen großen Anteil am Fortschritt habe der Testturm von Thyssenkrupp Elevator gehabt. „Wir spüren die positiven Effekte bereits jetzt und wollen diese für die Stadt in Zukunft noch stärker nutzen“, sagte Broß mit Blick auf die geplante Fußgänger-Hängebrücke vom Testturm in die Innenstadt.

„In Rottweil trifft die Tradition der ältesten Stadt Baden-Württembergs auf den innovativen Thyssenkrupp-Testturm – eine einzigarte Kombination. Dass das Interesse besonders groß ist, zeigen die 300.000 Gäste, die uns seit der Eröffnung im Oktober 2017 im Testturm besucht haben“, sagte Turmmanagerin Beate Höhnle. „Ich sehe die verdiente Auszeichnung als tolles Kompliment für die Region und freue mich auf die weiterhin gute Zusammenarbeit mit der Stadt Rottweil.“

Auch der Gewerbe- und Handelsverein begrüßt die Anerkennung Rottweils als Ausflugsort: „Das ist eine große Chance für uns, mit neuen, auf die zusätzlichen Besucher abgestimmten Sortimenten die Entwicklung Rottweils zur Tourismusdestination erfolgreich zu begleiten“, so Björn Engelhardt, der als Ausschussmitglied den Vorstand des Gewerbe- und Handelsvereins vertrat.

Das Zertifikat bedeutet für Rottweil vor allem eine Verbesserung für den Handel, denn dadurch kann die Stadt Einzelhändlern mit touristischem Sortiment auch eine Öffnung an Sonntagen ermöglichen, erklärt die Stadtverwaltung. Dazu gehören beispielsweise Reisebedarf, Sport- und Badegegenstände oder Souvenirs. Laut Gesetz dürfen die Geschäfte aber nur bis maximal 40 Sonntage im Jahr geöffnet sein und auch nur bis zu acht Stunden. Bei der Festlegung hat die Stadt also einen großen Handlungsspielraum und muss auch auf die Zeiten der Hauptgottesdienste Rücksicht nehmen.

Schäfer und Broß betonten daher auch, es gelte mit den neuen Möglichkeiten des Tourismus weiterhin verantwortungsvoll und maßvoll umzugehen, die Bürger bei der Umsetzung weiter mitzunehmen und an der Entwicklung zu beteiligen.

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Pressemitteilung (pm)

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