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Startseite In Kürze

ÖDP: Verstaatlichung der Familie: Nein!

von Pressemitteilung (pm)
13. Dezember 2018
in In Kürze, Kurz berichtet Kreis & Region
Lesezeit: 2 Minuten
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Verena Föttinger. Foto: pm

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Die SPD im „Ländle“ regt ein Volksbegehren für kostenfreie „Kitas“ an. Verena Föttinger aus Fluorn-Winzeln, Sprecherin für schulische und kirchliche Angelegenheiten im Landesvorstand der ÖDP in Baden-Württemberg, äußert sich dazu in einer Pressemitteilung:

„Die Absicht, Eltern zu entlasten, ist begrüßenswert und notwendig. Aber diese Initiative unterscheidet nicht zwischen Krippe (U3) und Kindergarten (Ü3). Und hier liegt ein Eingangstor für zunehmende Bevormundung und Gängelung der Eltern. Das schadet den Kindern und ist grundgesetzwidrig.“

Föttinger weiter: „Die Ökologisch-Demokratische Partei / Familie und Umwelt (ÖDP) Baden-Württemberg hält die Grundrichtung der Diskussion für verfehlt. Der Begriff `frühkindliche Bildung` ist irreführend. Er täuscht vor, Kleinkinder könnten in einer Krippe so gefördert werden wie später in der Schule. Das ist falsch. Die Bindung an eine Bezugsperson muss der Bildung vorangehen. Erst dann kann genügend Sicherheit entstehen, die Voraussetzung für ein gesundes Neugierverhalten und spätere Bildung ist. Wird lediglich die Krippenbetreuung gefördert, wird nach allem, was wir heute wissen, auch unsoziales Verhalten, fehlender Lernwille und Neigung zu Suchtverhalten im späteren Leben begünstigt Unter entwicklungspsychologischen Gesichtspunkten ist es daher den Eltern zu überlassen, die beste Betreuungsform für ihr Kind zu finden. Ihnen ist das Geld zu geben, damit sie entweder die Zeit haben, ihr Kind selbst zu betreuen oder eine Fremdbetreuung ihrer Wahl organisieren können, wenn sie ihr Kind für reif dazu halten.“

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Die fehlende Unterscheidung zwischen Krippe und Kindergarten zeige, dass die SPD vollkommen auf öffentliche Betreuung fixiert sei. Das gelte allerdings auch für nahezu alle anderen Parteien. Pflege und Erziehung der Kinder seien aber in erster Linie Sache der Eltern, wie es unser Grundgesetz nach Art. 6, Abs. 2 fordere. Mit der einseitigen Förderung von Krippen auf Kosten der elterlichen Erziehung verstoße der Staat fortwährend gegen das Grundgesetz. Begründet werde das mit den Erfordernissen des Arbeitsmarktes, der mehr Arbeitskräfte benötige. Erziehung dürfe sich aber nicht in erster Linie am Arbeitsmarkt oder an ideologischen Vorgaben orientieren sondern am Kindeswohl. Das sei bei Kleinkindern in der Geborgenheit der Familie meist am besten  gegeben.

Föttinger abschließend: „Eine Aufhebung der Kita-Gebühren fördert die Kitas, nicht die Kinder.“  Sie schlägt ein Volksbegehren für ein Erziehungsbudget vor, das alle Eltern von Kleinkindern  erhalten und – am Kindeswohl orientiert – nach ihren eigenen Vorstellungen verwenden können. Nur, wenn die Eltern versagen, komme das Wächteramt des Staates zur Geltung. Aber diese Ausnahmefälle dürften nicht zum Maßstab für alle Eltern werden.

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Pressemitteilung (pm)

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Pressemitteilungen werden uns zumeist von Personen und Institutionen zugesandt, die Wert darauf legen, dass über den Sachverhalt berichtet wird, den die Artikel zum Gegenstand haben.

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