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Weitere Projekte zur Stärkung der Region ausgewählt

Gelder von LEADER Mittlerer Schwarzwald für Schiltach, Waldmössingen und Eschbronn

von Pressemitteilung (pm)
19. November 2021
in In Kürze, Kurz berichtet Kreis & Region
Lesezeit: 2 Minuten
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Radler bei Schiltach. Foto: 4RAUM-Die Agentur

Radler bei Schiltach. Foto: 4RAUM-Die Agentur

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Schiltach. In seiner jüngsten Auswahlsitzung hat der Vorstand des Vereins Regionalentwicklung Mittlerer Schwarzwald laut Pressemitteilung weitere Projekte zur Stärkung der Region auf den Weg gebracht. Für den Projektaufruf hätten 280.000 Euro aus der sogenannten Übergangsverordnung zur Verfügung gestanden. Mit der Übergangsverordnung überbrückten Europäische Union und das Land Baden-Württemberg die Zeit bis zur Auswahl der LEADER-Aktionsgruppen für die nächste Förderperiode.

Im Rahmen der vierzehnten Auswahlsitzung hätten dem Gremium drei Vorhaben zur Beschlussfassung vorgelegen. „Die Hürden für eine Antragstellung während der Übergangsverordnung sind noch mal etwas höher, da die Zeit für die Umsetzung zum Ende der Förderperiode naturgemäß kürzer ist. Umso mehr freuen wir uns, dass sich drei Projektträger dem Auswahlverfahren gestellt haben“, erläutert Henry Heller, Bürgermeister a.D. und Vorsitzender des Regionalentwicklungsvereins.

Die Stadt Schiltach wolle die hochattraktive Landschaft rund um die Stadt für den E-Bike-Fahrradtourismus erschließen. Mit dem Projekt werde auch die interkommunale Vernetzung mit den benachbarten Kommunen Schenkenzell, Lauterbach und Wolfach gestärkt, da die Routen sternenförmig von Schiltach ausgehen sollen.

Auch zwei Vereine profitieren

Darüber hinaus profitierten zwei Vereine von einem möglichen LEADER-Zuschuss: in Eschbronn soll ein Spielplatz für Kinder im Alter von 3 bis 8 Jahren am beliebten Sport-und Freizeitgelände Waldeck in Mariazell realisiert werden. In Waldmössingen können sich kleine und große Sportler auf ein neues Kleinspielfeld freuen.

Für die drei Vorhaben werden etwas über 159.000 Euro auf dem LEADER-Topf sowie etwa 7000 Euro Landesmittel eingeplant. Die Befürwortung durch den Vorstand sei ein erster Schritt zur Förderung und Voraussetzung für die endgültige Bewilligung. Anschließend ergehe der Bewilligungsbescheid durch die zuständige Bewilligungsstelle.

 

Anträge stellen

Neue Chancen auf eine Förderung im Rahmen der Übergangsverordnung bietet der aktuell veröffentlichte 15. Projektaufruf: bis zum 21. Januar 2022 können weitere Projektanträge von Vereinen, Verbänden, kleinen und Kleinstunternehmen, Privatpersonen und öffentlichen Antragstellern in der LEADER-Geschäftsstelle in Schiltach eingereicht werden.

Neben EU-Mitteln in Höhe von 120.750 Euro stehen auch Landesmittel aus dem Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR), der Landschaftspflegerichtlinie (LPR), dem Programm Innovative Maßnahmen für Frauen (IMF) sowie Kunst und Kultur zur Verfügung. Die Landesmittel für LPR, IMF und Kunst und Kultur stehen noch unter Vorbehalt der Freigabe durch den Landtag im Rahmen der Haushaltsberatungen 2022.

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Pressemitteilung (pm)

Pressemitteilung (pm)

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