ROTTWEIL – Auf der Gemarkung von Rottweil werden bis Ende November 2022 Kartierungen von Arten und Lebensraumtypen der Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Richtlinie sowie weiteren Tieren und Pflanzen durchgeführt.
Dabei wird die Rottweiler Gemeindefläche nicht flächendeckend untersucht. Vielmehr erfolgen die Untersuchungen auf wenigen Stichprobenflächen, überwiegend im Außenbereich. Ziel ist es, langfristig die Qualität von Lebensräumen und das Vorkommen und Bestandstrends von Tier- und Pflanzenarten zu erfassen.
Die Untersuchungen erfolgen im Auftrag der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW). Eine Zuordnung von Ergebnissen zu Grundstückseigentümerinnen und -eigentümern oder Bewirtschaftenden findet bei der Erfassung und Auswertung der Kartierungen nicht statt. Es werden auch keine dauerhaften Markierungen auf der Fläche vorgenommen und keine neuen Schutzflächen abgegrenzt.
Im Rahmen dieser Erhebungen ist es den Kartierenden als Beauftragte der LUBW grundsätzlich erlaubt, Grundstücke ohne vorherige Anmeldung zu betreten (§ 52 Naturschutzgesetz). Die Kartierenden betreten nur offene Landschaft und Wald im Außenbereich beziehungsweise nutzen das vorhandene Wegenetz. Fest umzäunte Privatgärten werden ohne Zustimmung nicht betreten. Die von der LUBW beauftragten Personen haben eine Kartierbescheinigung, die sie im Gelände mit sich führen.
Bei den Kartierungen werden in jedem Fall die geltenden Vorgaben zur Eindämmung der Ausbreitung des Corona-Virus eingehalten. Bei Rückfragen kann man sich an die LUBW wenden: [email protected].