Die Stadt Schramberg versendet nur dann noch Grundsteuerbescheide, wenn sich eine Änderung in den Besteuerungsgrundlagen zu dem vorherigen Bescheid ergibt. daran erinnert Pressesprecherin Susanne Gorgs-Mager:
Die Grundsteuer wurde durch öffentliche Bekanntmachung am 13.01.2018 festgesetzt. Damit behalten die Bescheide vom Vorjahr ihre Gültigkeit. Die Fälligkeitstermine sind in den Bescheiden des Vorjahres ausgewiesen.
Sofern keine Einzugsermächtigung erteilt wurde, werden die Steuerpflichtigen gebeten, die zweite Abschlagszahlung für die Grundsteuer rechtzeitig zum 15.05.2018 und den folgenden Fälligkeitsterminen (15.08. und 15.11.2018) zu überweisen oder einzuzahlen.