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Festsetzung der Grundsteuer

von Pressemitteilung (pm)
15. Januar 2021
in In Kürze, Kurz berichtet Schramberg
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Die Grundsteuer 2021 wurde durch öffentliche Bekanntmachung vom 11. Januar 2021 festgesetzt. Diese könne auf der Homepage der Stadt Schramberg eingesehen werden, so die Stadtverwaltung in einer Pressemitteilung. Die Hebesätze sind gegenüber dem Vorjahr unverändert und betragen weiterhin:

340 von Hundert für die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A)

380 von Hundert für sonstige Grundstücke und Gebäude (Grundsteuer B)

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Sollten sich Änderungen gegenüber dem Vorjahr ergeben haben, habe die Stadt neue Grundsteuerbescheide versandt. Bei gleichbleibenden Hebesätzen erhalten die Steuerpflichtigen  wie in den Vorjahren keinen neuen Bescheid mehr. Somit behält der zuletzt erhaltene schriftliche Bescheid mit den jeweiligen Fälligkeitsterminen seine Gültigkeit. Durch die öffentliche Bekanntmachung treten die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ein schriftlicher Steuerbescheid zugegangen wäre.

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