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Startseite In Kürze

 Gesetz zur Teilhabe behinderter Menschen „wird nicht allen gerecht“

von Pressemitteilung (pm)
4. April 2019
in In Kürze, Kurz berichtet Schramberg
Lesezeit: 2 Minuten
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 Gesetz zur Teilhabe behinderter Menschen „wird nicht allen gerecht“

In lockerer Form präsentierten die Aufgabenfeldleiterinnen Behindertenhilfe, Nicole Bauknecht (links) und Andrea Weidemann, den Mitarbeitern der Stiftung St. Franziskus Heiligenbronn stiftungsinterne Veränderungen und Planungen. Foto: pm

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Die Neuerungen des Bundesteilhabegesetzes (BTHG), das in Teilen bereits seit Juli 2017 in Kraft ist, beschäftigen die Stiftung St. Franziskus Heiligenbronn weiterhin in großem Umfang. Das machten Andrea Weidemann und Nicole Bauknecht bei der Mitarbeiterversammlung der Einrichtung Heiligenbronn im voll besetzten Elisabetha-Glöckler-Saal deutlich. Darüber berichtet die Stiftung in einer Pressemitteilung:

Nachdem die Schulseelsorgerin Veronika Besenfelder und das Team des SBBZ Hören die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit einem metaphorischen Impuls zur Musik begrüßt hatten, rissen die Aufgabenfeldleiterinnen der Behindertenhilfe die Probleme bei der Berechnung des finanziellen Bedarfs von Menschen mit Behinderung an.

Anstelle der Sozialhilfe beziehen die von der Stiftung betreuten Menschen zukünftig Grundsicherung und Eingliederungshilfe. Für Letzteres den individuellen Bedarf festzulegen, sei allerdings sehr schwierig, stellte Weidemann fest. Bisherige Eingruppierungen würden „nicht allen Menschen gerecht“. Zwar werde zurzeit ein neues Bedarfsermittlungsinstrument entwickelt, doch die Umsetzung in der Praxis sei noch unklar. Die Stiftung sei an der Entwicklung aber nah dran, am Standort Baindt würden Umsetzungsmodelle erprobt.

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Weidemann zeigte sich froh darüber, dass die Schulen bis Ende 2020 von den gesetzlichen Veränderungen des BTHG noch nicht betroffen seien. Sie hob aber auch das Positive des neuen Gesetzes hervor. Es sei eine Chance für die Menschen mit Behinderung: „Wir müssen froh sein, wenn es Änderungsmöglichkeiten gibt.“ Bis zur Umsetzung sei es aber „noch ein langer Weg“.

Bauknecht und Weidemann gingen zudem auf personelle und strukturelle Veränderungen im Unternehmen ein. Sie machten deutlich, dass sich im vergangen Jahr bei der Stiftung St. Franziskus Heiligenbronn eine Menge bewegt hat, angefangen bei der Übernahme der Aufgabenfeldleitung im Top-Sharing durch sie selbst. Beide lenkten den Blick zurück auf das erfolgreiche 150-jährige Jubiläum der Blindenschule Heiligenbronn, des heutigen SBBZ Sehen.

Und sie schauten nach vorn: Bauknecht umriss die Planungen für zwei neue stiftungseigene Wohnheime und einen Förder- und Betreuungsbereich, die Erweiterung des Schulbaus, den Neubau der Schulsporthalle sowie bauliche Neuerungen für die erwachsenen Bewohner in Baindt. Rund zwei Millionen Euro flössen zudem in die Instandhaltung der Einrichtungen.

So erhält etwa das Wohnheim St. Antonius in Rottweil neue Fenster und eine neue Brandmeldeanlage, in Baindt wird der Schulkindergarten saniert. Alle stiftungseigenen Gebäude sollen darüber hinaus mit WLAN ausgestattet werden. Damit werde die Teilhabe aller Bewohner entscheidend verbessert.

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