Das Land stellt nochmals kurzfristig LEADER-Restmittel aus der Förderperiode 2014-2022 zur Verfügung. Dies bedeutet: „Alte“ Gelder zu „alten“ Konditionen, heißt es i einer Pressemittielung. Es sind die Gebietskulisse, das REK und die Regelungen der vorherigen Förderphase maßgeblich.
Insgesamt stehen landesweit 2,5 Millionen Euro für ELR-konforme Projekte bereit. Die vollständigen Projektunterlagen sind bis zum 17. April in der LEADER-Geschäftsstelle in Schiltach einzureichen. Förderfähig sind investive Projekte, die den Vorgaben des Entwicklungsprogramms Ländlicher Raum (ELR) entsprechen.
Das Projekt muss bereits zum Zeitpunkt der Beschlussfassung in der LEADER-Aktionsgruppe konzeptionell soweit fortgeschritten sein, dass unmittelbar nach einer Förderzusage durch die LAG eine Antragstellung bei der zuständigen Bewilligungsbehörde möglich ist. Das heißt, dass bereits alle für eine sofortige Bewilligung notwendigen Vorbereitungen abgeschlossen sein sollen (zum Beispiel je drei Angebote zur Kostenplausibilisierung, eventuell Baugenehmigungen, finaler Kosten- und Finanzierungsplan/Finanzierungszusagen der Hausbank, ….).
Da die LEADER-Aktionsgruppe über keine eigenen Fördermittel verfügt und die positiv beschlossenen Vorhaben dem Land vorlegt, steht der positive Beschluss durch das Auswahlgremium unter Vorbehalt der Bereitstellung vonMitteln durch das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR).
Die Vorhaben müssen den Zielen des Regionalen Entwicklungskonzeptes der Region Mittlerer Schwarzwald 2014-2022 entsprechen. Die Auswahl erfolgt voraussichtlich am 25. Mai 2023 durch das Auswahlgremium der LEADER-Region Mittlerer Schwarzwald auf Basis von Auswahlkriterien (diese finden Sie auf unserer Homepage). Ein Anruf bei der LEADER-Geschäftsstelle zwecks Überprüfung der Förderfähigkeit der Projektidee sowie der Abstimmung des weiteren Vorgehens wird ausdrücklich empfohlen.