Der stellvertretende Vorsitzende der CDU-Landtagsfraktion und Rottweiler Landtagsabgeordnete, Stefan Teufel, begrüßt die Einigung zur Lockerung der Corona-Verordnung bei Gottesdiensten, welche dadurch ab 10. Mai wieder stattfinden dürfen.
„Gottesdienste gehören zu unserem religiösen und gesellschaftlichen Leben dazu. Ich freue mich, dass sich die Landesregierung mit den Kirchen auf eine Änderung der Corona-Verordnung geeinigt hat und sich die Gläubigen aller Konfessionen voraussichtlich ab dem 10. Mai wieder versammeln können“, so Teufel.
Dass sich die Kirchen geeinigt haben, wegen des großen Infektionsrisikos auf Gesang vorerst noch zu verzichten, zeige die große Bereitschaft zur Zusammenarbeit, so Teufel weiter.
Teufel plädiert zudem dafür, den Kirchen neben den Gottesdiensten auch die Gremienarbeit wieder zu ermöglichen. Ihnen sollte in der Corona-Verordnung als Körperschaft des öffentlichen Rechts und entsprechend ihres grundgesetzlich verbrieften Selbstorganisationsrecht zugestanden werden, in ihren Gremien zusammenzukommen.